>KSP Mahnung (Paypal), lustiges Begehren von KSP
ein Freund hat für ein "paypal / KSP - Opfer" den Widerspruch gegen den Mahnbescheid als "Prozessbevollmächtigter des Antragsgegners; (4) Herr/Frau XXX" erhoben und wurde dann, ca. 3 Wochen nach diesem Widerspruch, wie folgt angeschrieben:
quote:
Hamburg, den 21.07.2011 xyz
Az: PL11223344
Tel, Fax,
E-Mail: paypal (at) ksp.deForderungsangelegenkeit:PayPal (europe) S.á. r.l. & Cie S.C.A. gegen YYY, Sehr geehrter Herr XXX,(1) in der zuvor bezeichneten Angelegenheit ist Ihnen bekannt, dass wir die anwaltlichen Interessen der Firma PayPal (europe) S.á. r.l. & Cie S.C.A. vertreten. (2) Gegen den Mahnbescheid haben Sie Widerspruch erhoben.(3) Bisher haben Sie sich gegenüber uns nicht legitimiert.(4) Wir fordern Sie auf, dass Sie dies bis zum
03.08.2011 (5) nachzu holen und die durch Sie konkret vorzubringenden Einwände gegen die streitgegenständliche Forderung mitzuteilen. MfG
KSP
RechtsanwälteBankverbindung: .......
Vielleicht ist es gar keine schlechte Idee, dass im Fall von solchen Masseninkasso-Kanzleien dem MB nicht der Antragsgegner selbst, sondern eine zuverlässige 3. Person widerspricht?
zu (1): mag sein, na und ... ?
zu (2): Ja
zu (3) und (4): Auf welcher Rechtsgrundlage gründet das Begehren, der Prozessbevollmächtigte des Antraggegners solle sich gegenüber den KSP-Anwälten "legitimieren", die Ihrerseits noch nicht mal eine Geldempfangsvollmacht vorgelegt haben und deren holprige Grammatik (siehe 5) schon fast dem von Internet-Betrügern bei Pishing-Mails verwendeter Grammatikstil nahe kommt ?
Was soll denn passieren, wenn XXX die Frist verstreichen lässt ?
zu (5): Ist es nicht üblich, dass zunächst die Antragstellerseite ihre forderungsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat, bevor der Antragsgegner aufgefordert wird, seine Einwände vorzutragen ?
Bin mal neugierig, ob die tatsächlich, wie hier bei einer HF unter 100 EUR die für die Einreichung einer Klage erforderlichen weiteren 52 EUR beim Gericht am Ort des Antraggegners einzahlen und was für eine "Klagebegründung" die wohl zu Papier bringen ?
-- Editiert am 29.07.2011 06:36
von Schwaben am 29.07.2011 06:31
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