KSP-Inkasso und eBay !!!!!

2. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
empeg
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP-Inkasso und eBay !!!!!

Hallo,
hatte im Februar einen finanziellen Engpass und konnte leider meine EBAY Gebühren nicht zahlen, Rücklastschrift meiner Bank!!
Daraufhin wurde ich bei Ebay ausgeschlossen. Der offene Betrag belief sich auf 48,-Euro.
Heute bekam ich einen Brief Firma KSP Rechtsanwälte worin mir mitgeteilt wurde das ich ebay noch 64,27 Euro schulde..!
Nun soll ich aber insgesamt 103,11 Euro an diese Rechtsanwaltskanzlei bezahlen.
Hauptforderung EUR 64,27
6,21% Zinsen seit
dem 30.11.2004. EUR 1,34
vorger.Kosten EUR 7,50
Gebühr Inkasso EUR 25,00
Auslagenpauschale EUR 5,00
----------------
Gesamtbetrag EUR 103,11

Meine Frage ist das alles korrekt, oder kann ich da Kosten einsparen undem ich direkt an eBay bezahle??????
Und warum Zinsen seit dem 30.11.2004 wenn ich doch erst meine Rechnung vom 15.02.2005 nicht bezahlen konnte????
Will man mich da Abzocken!!!!!
Vielen Dank für die Hilfe...

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lovebug
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, habe ein ähliches Problem, HF ist bezahlt bei Ebay, jetzt wollen die für 2 Briefe Anwaltsgebühren von 59,- € !!!! und 0,20 € Zinsen was Abzocker !!!

wie war es bei Dir ??? was kam raus ???

GLG lovebug

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@empeg

quote:
Der offene Betrag belief sich auf 48,-Euro.

Ist diese Summe an ebay überwiesen worden ?
Zitat:
Und warum Zinsen seit dem 30.11.2004 wenn ich doch erst meine Rechnung vom 15.02.2005 nicht bezahlen konnte????

Nichttitulierte Forderung aus 2005 wäre seit 1.1.2009 verjährt

@lovebug
quote:
HF ist bezahlt bei Ebay, jetzt wollen die für 2 Briefe Anwaltsgebühren von 59,- € !!!! und 0,20 € Zinsen was Abzocker !!!

Wann überwiesen und wann kam der 1 RA Brief ?

-----------------
""

-- Editiert am 21.12.2009 16:30

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

@thehellion

du vermischt da was !
der erste Eintrag ist 4 Jahre her !

lg actrostom

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 21.12.2009 17:24

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lovebug
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, danke für die antwort.
das schreiben von denen ging angeblich am 23.10. an meine Mutter raus.( sie hat dann die angeschrieben wg. einer Ratenzahlung ) im gegenzug hatte ich aber bereits bezahlt und am 4.11. schrieb ebay endlich das es beglichen sei. es hat sich überschnitten. jetzt wollen die trotzdem die Gebühren!! ich habe mit denen telefoniert und war bereit die Auslagen Pauschale zu bezahlen. Die wollen aber alles !! trotz keiner großen Umstände!! Sie sagte wenn ich nicht bezahle dann käme der Mahnbescheid. Kann ich da was tun??



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""

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#5
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Ja , ignorieren !
Und sollte tatsächlich ein Mahnbescheid kommen widersprechen!

lg actrostom

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
@thehellion

du vermischt da was !
der erste Eintrag ist 4 Jahre her !

lg actrostom



:sweat: :sweat:

@lovebug
Falls das Schreiben von einem Anwalt kam
Anwaltsgebühren sind im Gegensatz zu Inkassogebühren durchsetzungsfähig
Deine Mutter hat zudem durch die Anfrage den Verzug zusätzlich bestätigt
Ich würde zahlen

lg

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#7
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Anwaltsgebühren sind genau so durchsetzbar, wie Inkassogebühren!



______________
Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen.

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" "

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#8
 Von 
guest-12323.12.2009 12:22:23
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Anwaltsgebühren sind genau so durchsetzbar, wie Inkassogebühren!


Theoretisch wohl ja !
Aber in der Praxis scheitert es meistens an der Höhe und den Posten die verlangt werden.

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12323.12.2009 12:22:23
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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