KSP & Ebay

22. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Plausibel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP & Ebay

Die Thematik mit der Kanzlei Ksp dürfte kein allzu befremdliches Gebiet sein. Ich habe vor einem Monat ca. Ein Forderungsschreiben von eben oben genannter Kanzlei erhalten mit der Aufforderung

Verkaufsgebühren:11,70
Rücklastschriftgebühren 8.00 (Hauptforderung dementsprechend 19.70)
zzl verzugszinsen 0.07
vorgerichtliche kosten 20.00
Anwaltsgebühren 51.75
Auslagenpauschale 10.35

endsumme 101.87 euro an die ksp zu überweisen.

Ich hatte angeblich bei ebay noch diverse bearbeitungsgebühren offen die bei der (schätze ich) quartalsabrechnung anfallen. Da mein konto zum jeweiligen Zeitpunkt nicht gedeckt war konnten sie auch nichts abbuchen. Ich hatte bis zu dieser Aufforderung überhaupt keine kenntnis über diesen Sachverhalt da mir in keinster Weise auf schriftlichen Weg Bescheid gegeben wurde. (Alte emailaddresse wurde ewig nicht mehr benutzt, dort befanden sich beanchrichtigungen von ebay).
Nun habe ich vor ein paar wochen aber die hauptforderung bezahlt über ebay mittels paypal, aber bekomme jetzt noch forderungen von ksp die anscheined überhaupt nicht über die begleichung informiert wurde, da immer noch fast der gleiche Wert in der Forderung steht 101,90 ( aus mir unerklärlichen Gründen wurden 0.03 euro aufgeschlagen). In dem schreiben wird bereits auf ein ratenzahlung hingewiesen.

Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Ist es rechtens? Soll ich auf die Forderung nicht eingehen und alle Briefe von ksp ignorieren bis sie diesen Fall selber einstellen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Da Du nachweislich in Verzug bist, wären zu zahlen:
Verkaufsgebühren: 11,70 EUR
Rücklastschriftgebühren: 8,00 EUR
zzl verzugszinsen 0,07 EUR
Mahnkosten 2,50 EUR

Die 11,70 EUR wurden schon bezahlt (oder waren es 19,70 EUR?).
Der Rest wäre dann noch zu überweisen, idealerweise direkt an den Gläubiger.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5050 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Rücklastschriftgebühren: 8,00 EUR


zu hoch: maximal EUR 5 würde ich zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Plausibel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an euch beide für die schnelle Antwort!
Ich habe bereits vorletzte Woche die Verkaufsgebühr plus zusätzlich Rücklastschriftgebühr(19,70€) intern über ebay gezahlt, also über paypallastschrift. Mein account ist auch schon wieder entsperrt. sind diese mahnkosten pauschal oder woher gehen diese kosten aus meiner oben genannten gebühren hervor?

Nur wie gehe ich jetzt genau mit der ksp vor? Sie fordern indem sinne jetzt etwas das soweit nichts mehr mit ebay zu tun hat. Sollte ich sie kontaktieren ? Ich habe in dibersen foren gelesen dass man in so einem fall die ksp einfach ignorieren sollte unabhängig davon dass weitere forderungen usw ins haus flattern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat:
sind diese mahnkosten pauschal oder woher gehen diese kosten aus meiner oben genannten gebühren hervor?

Das sind pauschale Erfahrungswerte.

Sicherlich könnte man damit argumentieren, das 8 EUR Rücklastschrift zu hoch wäre, dann wäre eh schon allesbezahlt was einfach durchsetzbar wäre. Wenn man sicher gehen will überweist man noch diekleine Recstsumme

Generell wären hier - anders als in anderen Fällen - auch angemessense Inkassogebühren begründbar.
Das diese gerichtlich eingefordert werden ist aber nicht sehr warscheinlich.

Von daher würde ich persönlich da jetzt erst mal nichts mehr schreiben oder überweisen, erst beim 2. oder 3. Brief.
Einfach ignorieren und Nerven behalten.
Denn das Inkasso wird noch viele Briefe mit den wildesten Drohungen senden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Plausibel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur noch eine Sache, was mich etwas beunruhigt. Die Anwaltspauschale die dabei ist, zählt auch als inkassogebühr und ist anfechtbar?

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