Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

KOHL KG Forderungsmamagement

Leserwertung: 
3,0 (von 2)
 Thema bewerten!

27786 Aufrufe

KOHL KG Forderungsmamagement

Hallo ihr Wissenden.

Bin neu hier und hab gleich mal eine Frage, ob ihr Ahnung habt von der Firma KOHL KG Forderungsmanagement.

Folgendes. Ich habe eine Mahnung bekommen, die schon angeblich aus dem Jahr 2005 ist. Genau 01.04.2005
Ich werde angemahnt, weil ich angeblich meine Rechnung der Firma EWT Multimedia GmbH nicht gezahlt habe.
Ich habe damals die Wohnung zum 01.05.2005 gekündigt, aber durch eigenes Versäumniss vergessen, die EWT zu Kündigen, Ich weiß noch ganz genau, das ich sie EWT (Kabelfernseher) noch drei Monate weiter gezahlt habe...zu meinem Ärger.
Nun bin ich mittlerweile das zweite mal seit 2005 Umgezogen und ich habe das Schreiben erhalten, indem steht, das mich die Firma ETW des öfteren angemahnt hat und die ganze Sache jetzt zur Forderung über der FA KOHL KG abgegeben haben. Leider hab ich nie etwas bekommen. Einen Nachsendeauftrag bei der Post wurde immer beim Umzug erstellt. Nachweisen kann ich nach fast vier Jahren nichts mehr, außer das ich zum 01.05.2005 Umgezogen bin.
Frage...1. hoffentlich richtiges Forum,
2. Was ratet ihr mir?
3. Was kann ich tun, da ich schon seit einer Woche versuche dort jemanden per Tele zu erreichen, dort aber sich keiner meldet...

bin ratlos

Dank euch im Voraus
Gruß
K.


von Astra16V am 11.01.2009 20:30
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>KOHL KG Forderungsmamagement
1) Ignorieren Sie die Kohl Ag. Bei einem Telefonat mit denen kann eigentlich nichts vernünftiges herauskommen.

2) Fragen Sie (um sicherzugehen) schriftlich bei der EWT an, ob derzeit noch ein Vertragsverhältnis mit ihnen besteht. Legen Sie am besten einen frankierten Rückumschlag bei. Die Kosten sind gering und gelegentlich erhöht das die Antwortbereitschaft.

3) Senden Sie der Kohl AG per Einschreiben oder Einwurfeinschreiben eine Mitteilung, dass die geltend gamchte Forderung seit 1.1.2009 verjährt sei und sie sich daher auf §214 I BGB berufen.

Viel Glück !


von Ebenezer am 11.01.2009 20:46
Status: Philosoph (637 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 100 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>KOHL KG Forderungsmamagement
Danke @Ebenezer,

werde ich gleich morgen machen.

Danke für die schnelle Antwort.

Gruß
K.


von Astra16V am 11.01.2009 21:16
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>KOHL KG Forderungsmamagement
Hallo, ich bins nochmal.

Ich habe gem. Ebenzer der Firma Kohl einen eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung geschickt und mich auf den §241 BGB berufen. (Verjährungsfrist)
Am 29.01.09 kam erneut ein Brief von Kohl. Sie Schreiben, das ich mich bis zur Fristverstreichung nicht gemeldet hab, sie werden jetzt weiter gehen.
Was soll das ganze? Die haben doch eine Empfangsbestätigung erhalten, die ich vorliegen hab.
Was soll ich nun tun? Auf Anrufversuche meldet sich niemand.

Gruß
K.


von Astra16V am 02.02.2009 16:43
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>KOHL KG Forderungsmamagement
Aus Sicht des Inkassoladens erscheint eine Weiterverfolgung absolut sinnlos
Die Forderung ist verjährt und der Schuldner hat das IB über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Achtung : Zahlst Du nur einen Cent ist die Forderung wieder anerkannt

lg


von thehellion am 02.02.2009 16:50
Status: Tao (11223 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 274 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>KOHL KG Forderungsmamagement
Hallo thehellion,

ich sehe das genau so. Soll ich mich einfach mal nicht mehr melden, oder soll ich Kopien von meinem Schreiben vom 12.01.09 nochmal zusenden. Ich bin eher der Meinung, das das alless keinen Sinn mehr macht. Die reagieren eh nicht

Gruß
K.


von Astra16V am 02.02.2009 17:03
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Erpressung/Drohung
Hallo Ihr Lieben,

auch ich habe ähnliches hinter mir mit der Firma ewt bzw. nun die Kohl KG. Ich habe alle gewünschten Unterlagen zusammen gesucht (sogar 4,80 EUR für eine Meldebescheinigung ausgegeben) die Unterlagen per Einschreiben unter Zeugen bei der Post abgegeben.... Statt dessen kam nur die Antwort "Ihr Schweigen bringt Ihnen nichts".... und heute der HAMMER: Eine in meinen Ausgen schriftliche Drohung wenn ich nicht sofort zahle, melden sie mein Zahlungsverhalten bzw meine Zahlungsverweigerung meinem jetzigen Kabelversorger, und dieser könne sich vorbehalten seine Leistung einzustellen.

...durch die Verwendung "kann sich vorbehalten" wohl rechtlichen nicht greibar, oder?

-- Editiert von Tirami-Sue am 16.02.2009 15:18


von Tirami-Sue am 16.02.2009 15:13
Status: Stift (51 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>KOHL KG Forderungsmamagement
Hallo Tirami-Sue
genau dasselbe habe ich jetzt aber h genau habe mich jetzt dazu entschlossen alles auf mich ankommen zu lassen.Habe auch 2 Einschreiben zurückgesendet an die Kohl KG ,bis jetzt immer ohne Erfolg .Es kam immer wieder ein Brief zurück mit einer erneuten Zahlungsaufforderung und sie hätten nichts bekommen


von Astra16V am 16.02.2009 16:58
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>KOHL KG Forderungsmamagement
Hallo Astra16V
zu dem Entschluß bin ich nun auch gekommen. Aber die 7 EUR hätte ich mir schon sparen können. ;-) Meine einzige Befürchtung geht nun noch in Richtung Schufa Eintrag.

Mir kamen diese "netten" Zahlungsaufforderungen in diesem entzückenden gelben Umschlag -sichtbar platziert für alle meine Nachbarn *grrr* - doch gleich etwas suspekt vor. Vor allem die 2 jährige Recherche nach meiner aktuellen Anschrift ist schon herausragend! Und hoffen wir mal `Hunde die bellen beißen nicht`

Aber dennoch erschreckend, wie aggressiv mitlerweile von den Inkasso Unternehmen vorgegangen wird. Es gibt genug Leute die aus Angst auf Unwissenheit basiernd, solche Forderungen zahlen....


von Tirami-Sue am 16.02.2009 17:21
Status: Stift (51 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>KOHL KG Forderungsmamagement
quote:
Hallo Astra16V
zu dem Entschluß bin ich nun auch gekommen. Aber die 7 EUR hätte ich mir schon sparen können. ;-) Meine einzige Befürchtung geht nun noch in Richtung Schufa Eintrag.

Es dürfen gundsätzlich nur unbestrittene Forderungen gemeldet werden
hier hat sich eine Inkassofirma nicht daran gehalten und ist auf die Nase gefallen :

http://www.dr-schulte.de/2009-pressemitteilungen/prozesserfolg-inkassofirma-muss-eintrag-im-datenbestand-der-schufa-holding-ag-widerrufen.html


von thehellion am 16.02.2009 22:27
Status: Tao (11223 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 274 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>KOHL KG Forderungsmamagement

Leider geht das Spiel weiter. Heute habe ich ein Schreiben erhalten, indem sie mir mitteilen, die Kündigung angeblich nicht erhalten zu haben. Und das Verfahren nun weiter betrieben wird.

Da ich meine Forderungen immer per Lastschrift habe einziehen lassen, sehe ich die Aussetzung dieser als Bestätigung meiner Kündigung. Was könnte ich denn schreiben, damit die mich endlich in Ruhe lassen? Mich belastet es schon jeden Tag eine Kontopfändung zu erwarten....

Zumal ich von der ewt die Miteilung erhalten habe, die Unterlagen sind bei Abgabe an das Inkasso Büro vernichtet worden. Demnach auch meine Kündigung. Es scheint hier steckt schon ein gewisses Schema dahinter! Ewt und KOhl KG sind keine Unbekannten in den Rechtsforen...

In der Praxis könnte jedes Unternehmen, das einen Vertrag mit jemandem geschlossen hat, einige Zeit verstreichen lassen, Abgabe an Inkasso, Akten vernichtet, Forderung demnach begründet...

Ich bin wirklich etwas verzweifelt...


von Tirami-Sue am 28.02.2009 13:55
Status: Stift (51 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 4 5 6 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online