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KK zahlt kein Krankengeld mehr-> Wie gehts weiter?

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KK zahlt kein Krankengeld mehr-> Wie gehts weiter?

Hallo!
Hab folgendes Problem:
Beziehe zur Zeit Krankengeld und bin arbeitslos.
Bin nicht arbeitsfähig wegen Burnout und mittelgr. Depressionen.
War über das Wochenende in Frankreich bei der Hochzeit eines Bekannten.
Hab das auch mit meinem Hausarzt abgeklärt. Der gab mir sein ok.
Er meinte: Das ist gut für ihre Stimmung. Machen Sie das.
Gab dann der Krankenkasse bescheid. Die haben mir dann gleich wieder gedroht.
So nach dem Motto: Wenn Sie wegfahren, bekommen Sie kein Krankengeld mehr.
Das kannte ich ja von denen schon.
Doch jetzt kommt der Hammer.
Hab dann am Montag ein Einschreiben von der KK bekommen.
Da stand folgendes drinnen:

Uns liegt eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), aus der hervorgeht, dass sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat.

Sie können ............. eine Tätigkeit aufnehmen.
Deshalb gelten Sie ab dem 9.9.09 nicht mehr als arbeitsunfähig.

Die Zahlung des KG stellen wir zum 8.9.09 daher ein.
Bitte melden Sie sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Woher wollen die wissen wie es mir geht?
Hab letzte Woche mit denen telefoniert. Die wollten nur wissen was ich tue damit ich wieder gesund werde. Ich sagte denen dann, dass ich eine ambulante Therapie mache und demnächst einige Kurse (Yoga, Entspannung) besuchen werde.
Die können gar nicht beurteilen, ob sich mein Zustand gebessert hat.
Was kann ich dagegen machen?
Soll ich erst zum Arzt oder gleich den Widerspruch einlegen?
Wie geht man da genau vor?

Vielen Dank im Voraus

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von dylan79 am 08.09.2009 11:38
Status: Stift (40 Beiträge)
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>KK zahlt kein Krankengeld mehr-> Wie gehts weiter?
@Dylan

Die GKV ist im Recht mit der Nichtzahlung während des Auslandsaufenthalts. Dein Arzt hätte wissen müssen, dass das so ist.
Man braucht eine Genehmigung für solche REisen vom Leistungserbringer, hier GKV.
SGB V, §16, Abs.1, Pkt 1

So und jetzt zum weiteren KG: es kann dir passieren, dass die GKV in die vollen geht und in so einem Fall bin ich nicht so zuversichtlich wie noch vor kurzem, bei jemandem, dessen KG einfach ohne Grund eingestellt wurde, weil der MDK irgendeiner Meinung war...
Hier wird die GKV argumentierten, dass du deiner Mitwirkungspflicht, Genesung, nicht nachgekommen bist.

Dagegen wehren würde ich mich an deiner Stelle trotzdem.
Es muss aber der Verwaltungsrechtliche Weg gegen den MDK eingehalten werden. Das heisst, dein Arzt muss dir einen Vierzeiler (o.Ä.) geben, in dem er klar gegen die angeblich vorliegende Arbeitsfähigkeit sich äussert. ER kann das auch direkt der GKV mitteilen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeit (hier der Auszahlschein) reicht nicht.

Du musst deinerseits natürlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und GANZ WICHTIG: du musst beim Sozialgericht die aufschiebende Wirkung beantragen und eine Eilanordnung zur Weiterzahlung. Der Rechtspfleger hilft kostenlos. Bitte den Bescheid mitnehmen.

Im Widerspruch solltest du darauf hinweisen, dass du gleichzeitig mit diesem Schreiben eben das beschriebene in die Wege geleitet hast.

Ein Tipp für die Zukunft: du bist KEINEM Sachbearbeiter einer GKV gegenüber zu irgendeiner Auskunft und schon gar nicht telefonisch verpflichtet. Wollen die was, dann schriftlich.

Es gilt der Grundsatz: alles was du sagst, kann und wird gegen dich verwendet werden und was der SB sagt, wird vergessen (wenn es sich um positive Dinge handeln würde)
Ausser bei meiner GKV

Sunbee


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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"


von Sunbee 1 am 08.09.2009 20:04
Status: Tao (11592 Beiträge)
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>KK zahlt kein Krankengeld mehr-> Wie gehts weiter?
Viele Leute haben gemeint ich solle der KK nichts davon sagen das ich wegfahre.
Doch wir waren 13 Stunden mit dem Bus unterwegs. Da kann einiges passieren.
Also musste ich mich absichern und mit offenen Karten spielen.
Das wird mir jetzt wieder zum Verhängnis. Der Ehrliche ist der Dumme.

Wo finde ich das nächste Sozialgericht?
Wo ist der nächste Rechtspfleger?
Was macht der genau?
Wie soll man das genau formulieren?
Gibts da irgenwelche Vordrucke?
Reicht da die Formulierung:
Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein.

War heute schon bei meinem Hausarzt. Hab dort mit einer der Arzthelferinnnen
gesprochen. Diese meinte ich solle noch einen Zahlschein bringen damit sie es abschließen können. Die haben anscheinend auch schon von der KK bescheid bekommen. So wie ich das mitgekriegt habe.
Die meinten ich solle sofort zum Arbeitsamt gehen und mich dort melden damit
ich weiter krankenversichert bin.
Habe nächste Woche wieder einen Termin bei meinem Hausarzt. Da werde ich dann alles klären.

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von dylan79 am 08.09.2009 21:04
Status: Stift (40 Beiträge)
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>KK zahlt kein Krankengeld mehr-> Wie gehts weiter?
Hab ich noch vergessen:

Wie läuft das eigentlich genau ab?

Nehmen wir mal an ich bin jetzt dann übers Arbeitsamt gemeldet und der Arzt schreibt mich wieder krank. Wie wird dann das Krankengeld berechnet?
Bekomme ich dann das gleiche KG wie vorher oder wird das dann nach dem ALG
berechnet.

So weit will ich es nicht kommen lassen, aber ich will auf den Ernstfall vorbereitet sein. Bin immer noch nicht in der Lage zu arbeiten.
Aber die ****** Krankenkasse entscheidet anscheinend nach Aktenlage.
Da die mich ja überhaupt nicht kennen. Bei denen ist man nur Mitglied 0815.
Die kennen ja gar nicht meine Vorgeschichte. Warum ich jetzt da bin wo ich bin?

Danke schon mal

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von dylan79 am 08.09.2009 21:13
Status: Stift (40 Beiträge)
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>KK zahlt kein Krankengeld mehr-> Wie gehts weiter?
@Dylan

quote:
Viele Leute haben gemeint ich solle der KK nichts davon sagen das ich wegfahre.
Doch wir waren 13 Stunden mit dem Bus unterwegs. Da kann einiges passieren.
Also musste ich mich absichern und mit offenen Karten spielen.
Das wird mir jetzt wieder zum Verhängnis. Der Ehrliche ist der Dumme

Nur weil viele Leute etwas behaupten, wird es nicht Gesetz. Wärst du ehlich gewesen, hättest du dir VOR der Urlaubsreise eine Genehmigung der Kasse geben lasssen.

1: im Telefonbuch gucken, ich kann nicht hellsehen, wo du wohnst

2: Der Rechtspfleger arbeitet dort
3: er formuliert deine Anträge/ Klagen
4: brauchst du nicht, das macht (hat) der Rechtspfleger
5: Der Widerspruch geht nicht ans Sozialgericht, sondern an die Bescheid erstellende Stelle. Also an die GKV. Die Schritte MÜSSEN alle gemacht werden, sonst hat der Widerspruch keine aufscjiebende Wirkung. Das würde bedeuten, dass trotz Widerspruch nicht gezahlt würde.

Eine Formulierung des Widerspruchs könnte etwa so aussehen

Bescheid vom...Eingang am...
Teilwiderspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit o.g. Bescheid wird die Krankengeldzahlung rechtswidrig eingestellt.

Für den Zeitraum meines Auslandsaufenthalts ist dies Gesetzmäßig, nicht aber für die Zeit danach.
Ich bin weiter arbeitsunfähig, bis auf weiteres. Dies bestätigt auch der behandelnde Arzt.

Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit unterliegt gesetzlichen Bestimmungen. Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit sind dahingehend eindeutig. Ich verweise hier auf die Präambel und auf §4, Abstatz 1.

Ich erwarte die Krankengeldzahlung wie im bisherigen Modus (hier trägst du ein, wann die nächste Zahlung eingegangen sein muss. Also entsprechend, ich weiß ja nicht, ob du 14 tägige Zahlungsmodi hast oder andere)

Gleichzeitig mit diesem Widerspruch beantrage ich die aufschiebende Wirkung desselben beim hiesigen Sozialgericht. Eine Eilanordnung zur Weiterzahlung wird ebenfalls zeitgleich beantragt.

Ich möchte hier noch darauf hinweisen, dass der Auslandsaufenthalt vom behandelnden Arzt befürwortet wurde.

MFG Dylan


Was die Arzthelferinnen sagen oder nicht, ist irrelevant. Ein Termin nächste Woche ist DEFINITIV zu spät. Der Termin und Einwand des Arztes MUSS unverzüglich erfolgen.

Die Aussage der Arzthelferinnen ist betreffs der Agentur für Arbeit (AfA) zudem falsch.
Du kannst dich zwar melden., aber Leistungen wirst du nicht erhalten, da du arbeitsunfähig bist. Die verweisen dich stante pede zurück an die GKV.
Du stehst nämlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung als Kranker

quote:
Warum ich jetzt da bin wo ich bin?

Um es mal ganz deutlich zu sagen: weil du Mist gemacht hast mit dem nicht genehmigten Urlaub im Ausland. Es ist numal Gesetz (ich habe das nicht gemacht, nur damit keine Mißverständnisse aufkommen)

Ich will dich auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Aussichten nicht besonders gut sind. Ausserdem wird eine Arbeitsunfähigkeit, die *nur* durch Hausarzt über Wochen/ Monate läuft nicht so gewichtet, wie die eines Facharztes. Richte dich also darauf ein, dass die GKV dich zum MDK Gutachter schickt. Dieser wird, so wie du deine Erkrankung angibst, psychatrischer Facharzt sein. Sollte der dann eine arbeitsunfähigkeit negieren, wiegt seine Einschätzung bei einem späteren Klageverfahren mehr...

Sunbee




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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
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-- Editiert am 08.09.2009 21:59


von Sunbee 1 am 08.09.2009 21:55
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>KK zahlt kein Krankengeld mehr-> Wie gehts weiter?
Warum ich jetzt da bin wo ich bin?

Dieser Satz ist nicht auf die momentane Situation mit der KK bezogen,
sondern auf meinen Gesundheitszustand.
Ich meine damit: Wie konnte es soweit kommen?

Auf dem Zahlschein steht man soll Änderungen der KK bescheid geben.
Das hab ich in meinem Fall gemacht. Ich hab denen gesagt, dass ich ein paar Tage wegfahre und das mein Hausarzt das auch befürwortet hat.
Keiner hat gesagt, dass ich den Urlaub genehmigen lassen muss.

Zum Sozialgericht:
Ok, dann schau ich in den Gelben Seiten unter S wie Sozialgericht.

Danke nochmal


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von dylan79 am 08.09.2009 22:37
Status: Stift (40 Beiträge)
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>KK zahlt kein Krankengeld mehr-> Wie gehts weiter?
@dylan:

Zur Frage nach dem zuständigen Sozialgericht schau mal unter

www.sozialgerichtsbarkeit.de

Links kannst Du dann zunächst das Bundesland auswählen und dann sämtliche Sozialgerichte des jeweiligen Bundeslandes anklicken und findest dann die Angabe des Zuständigkeitsbereiches.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"


von AxelK am 09.09.2009 08:22
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