>KK zahlt kein Krankengeld mehr-> Wie gehts weiter?
@Dylan
quote:
Viele Leute haben gemeint ich solle der KK nichts davon sagen das ich wegfahre.
Doch wir waren 13 Stunden mit dem Bus unterwegs. Da kann einiges passieren.
Also musste ich mich absichern und mit offenen Karten spielen.
Das wird mir jetzt wieder zum Verhängnis. Der Ehrliche ist der Dumme
Nur weil viele Leute etwas behaupten, wird es nicht Gesetz. Wärst du ehlich gewesen, hättest du dir VOR der Urlaubsreise eine Genehmigung der Kasse geben lasssen.
1: im Telefonbuch gucken, ich kann nicht hellsehen, wo du wohnst
2: Der Rechtspfleger arbeitet dort
3: er formuliert deine Anträge/ Klagen
4: brauchst du nicht, das macht (hat) der Rechtspfleger
5: Der Widerspruch geht nicht ans Sozialgericht, sondern an die Bescheid erstellende Stelle. Also an die GKV. Die Schritte MÜSSEN alle gemacht werden, sonst hat der Widerspruch keine aufscjiebende Wirkung. Das würde bedeuten, dass trotz Widerspruch nicht gezahlt würde.
Eine Formulierung des Widerspruchs könnte etwa so aussehen
Bescheid vom...Eingang am...
Teilwiderspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o.g. Bescheid wird die Krankengeldzahlung rechtswidrig eingestellt.
Für den Zeitraum meines Auslandsaufenthalts ist dies Gesetzmäßig, nicht aber für die Zeit danach.
Ich bin weiter arbeitsunfähig, bis auf weiteres. Dies bestätigt auch der behandelnde Arzt.
Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit unterliegt gesetzlichen Bestimmungen. Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit sind dahingehend eindeutig. Ich verweise hier auf die Präambel und auf §4, Abstatz 1.
Ich erwarte die Krankengeldzahlung wie im bisherigen Modus (hier trägst du ein, wann die nächste Zahlung eingegangen sein muss. Also entsprechend, ich weiß ja nicht, ob du 14 tägige Zahlungsmodi hast oder andere)
Gleichzeitig mit diesem Widerspruch beantrage ich die aufschiebende Wirkung desselben beim hiesigen Sozialgericht. Eine Eilanordnung zur Weiterzahlung wird ebenfalls zeitgleich beantragt.
Ich möchte hier noch darauf hinweisen, dass der Auslandsaufenthalt vom behandelnden Arzt befürwortet wurde.
MFG Dylan
Was die Arzthelferinnen sagen oder nicht, ist irrelevant. Ein Termin nächste Woche ist DEFINITIV zu spät. Der Termin und Einwand des Arztes MUSS unverzüglich erfolgen.
Die Aussage der Arzthelferinnen ist betreffs der Agentur für Arbeit (AfA) zudem falsch.
Du kannst dich zwar melden., aber Leistungen wirst du nicht erhalten, da du arbeitsunfähig bist. Die verweisen dich stante pede zurück an die GKV.
Du stehst nämlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung als Kranker
quote:
Warum ich jetzt da bin wo ich bin?
Um es mal ganz deutlich zu sagen: weil du Mist gemacht hast mit dem nicht genehmigten
Urlaub im Ausland. Es ist numal Gesetz (ich habe das nicht gemacht, nur damit keine Mißverständnisse aufkommen)
Ich will dich auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Aussichten nicht besonders gut sind. Ausserdem wird eine Arbeitsunfähigkeit, die *nur* durch Hausarzt über Wochen/ Monate läuft nicht so gewichtet, wie die eines Facharztes. Richte dich also darauf ein, dass die GKV dich zum MDK Gutachter schickt. Dieser wird, so wie du deine Erkrankung angibst, psychatrischer Facharzt sein. Sollte der dann eine arbeitsunfähigkeit negieren, wiegt seine Einschätzung bei einem späteren Klageverfahren mehr...
Sunbee
-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
-- Editiert am 08.09.2009 21:59
von Sunbee 1 am 08.09.2009 21:55
Status: Tao (11592 Beiträge)
Userwertung:
2,7
(von 345 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden