KITA-Anspruch für unter dreijährige Kinder steht bevor (08/2013)

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Klagewelle droht

Ab August 2013 soll es einen bundesweiten Anspruch für unter dreijährige Kinder, ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, geben.

Nach Schätzungen des Bundesfamilienministeriums fehlen jedeoch bundesweit 230.000 Plätze momentan, bis August 2013 sollen  insgesamt 750.000 Plätze geschaffen werden; es fehlen noch gut 230.000 Plätze, um bundesweit 750.000 Plätze zu erreichen. In München, Frankfurt am Main, Nürnberg und Heidelberg werde für das Jahr 2013 ein Bedarf von mindestens 50 Prozent erwartet, in Stuttgart sogar rund 60 Prozent.

Daniel Hesterberg
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Wie sich dieses innerhalb eines halben Jahres noch realisieren lässt, bleibt dabei offen.

Vorbild ist das Land Rheinland-Pfalz:

§ 5 Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz - Erziehung im Kindergarten - bestimmt dort:

Kinder haben vom vollendeten zweiten  Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten.

Das Jugendamt hat zu gewährleisten, dass für jedes Kind ein Kindergartenplatz in zumutbarer Entfernung zur Verfügung steht.

Der Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz ist daher relativ eindeutig und ohne Auflagen etc.

Auch gibt es erste Entscheidungen:

So hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz eine Entscheidung zur privaten Kinderbetreuung getroffen, Urt. v. 10.05.2012, Az. 1 K 981/11.MZ.

Die Stadt Mainz muss der Mutter eines zweijährigen Mädchens die Kosten für private Kinderbetreuung erstatten. Nach einem Urteil des VG hatte das Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz.

Nunmehr wurde dieses bestätigt durch die nächst höhere Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, OVG Rh-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2012 (AZ 7 A 10671/12.OVG). 

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts muss die Stadt Mainz, wie es auch das VG Mainz verlangt hatte, den Eltern die Kosten für Kinderbetreuung erstatten, da ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz hatte, den die Stadt Mainz aber nicht erfüllen konnte. 

Das Oberverwaltungsgericht hat aber wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Möglicherweise ergeht diese Entscheidung noch in diesem Jahr.

Schon diese Rechtsprechung wird Auswirkungen auf den bundesweiten Anspruch haben.

Fraglich bliebt, ob weitere Ansprüche geltend gemacht werden können – Verdienstausfall der Eltern/eines Elternteils, Fahrtkosten etc.

Kommunale Spitzenverbände befürchten daher 2013 eine Klagewelle von Eltern.

Die Anzahl von Klage ist schwer zu prognostizieren – aber wahrscheinlich werden wegen der Erfolgsaussichten mehrere zehntausend Fälle nach meiner vorsichtigen Schätzung zustande kommen; es kommt aber auch darauf an, was sich bis dahin in der Infrastruktur der Gemeinden tut.

Klagen müssten beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Falls Sie weitere Fragen dazu haben, dann können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


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