KG Berlin: Widerrufsrecht eBay nunmehr 1 Monat - Abmahnungsgefahr

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Beim gewerblichen Handel über die Auktionsplattform eBay steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von einem Monat und nicht nur von 14 Tagen zu. Das entschied das Kammergericht Berlin mit bereits am 10.8.2006 veröffentlichtem Beschluss (Az. 5 W 156/06).

Damit ist nunmehr ein Großteil der Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch, was Händler und sog. Powerseller enorme Konsequenzen haben kann.

Wer seine Belehrung jetzt nicht anpasst, muss mit einer Abmahnung durch Mitbewerber rechnen, was mit erheblichen Kosten verbunden sein kann.

Dem Rechtsstreit lag eine Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Schuhverkäufern zugrunde. Einer der beiden hatte seinen Kunden in dem eBay Angebot eine Widerrufsfrist von 14 Tagen eingeräumt. Das reicht nach Ansicht der Berliner Richter nicht aus. Die Frist verlängert sich damit auf einen Monat.

Das KG stellte klar, dass vor dem Vertragsschluss die Kunden über ein bestehendes Widerrufsrecht belehrt werden müssen.

Erfolgt diese Belehrung nicht in Textform (im klassischen Sinne), verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf einen Monat und beginnt erst dann, wenn dem Verbraucher eine entsprechende Belehrung in Textform zugeht.

Texte, die nur im Internet veröffentlicht werden, erfüllen diese Textform nach Ansicht des KG Berlin nicht. Vielmehr verlangen die Richter eine "Perpetuierung der Erklärung beim Verbraucher".

Dies könne etwa durch Zusendung der Widerrufsbelehrung per E-Mail sichergestellt werden. Bein Handel über eBay erhält der Verbraucher die Widerrufsbelehrung praktisch immer erst nach dem Vertragsschluss per E-Mail. Vor Vertragsschluss erfolgt also keine Belehrung in Textform und die Frist verlängert sich auf einen Monat.

Sollten Sie betroffen sein, empfehlen wir sich an eine fachkundige Kanzlei zu wenden um erhebliche Nachteile vorzeitg abzuwenden.

Hier stehen wir jederzeit zur Verfügung.