KFZ-Werkstatt hat gefuscht
Leserwertung:
692 Aufrufe
KFZ-Werkstatt hat gefuscht
Hallo zusammen,
folgendes Problem habe ich zur Zeit.
Im Jahre 2006 habe ich meine Bremsen austauschen lassen. Jetzt hatte war ich mit meinem Auto in einer anderen Werkstatt wegen TÜV. Dort stellte man fest dass die Bremsen nicht den Klötzen entsprechen. Sprich 2006 wurden NUR die Klötze getauscht. Mir erklärte nun der Meister das die Werkstatt eigentlich beides hätte austauschen hätte müssen, da die Klötze nun mit noch mindestens 80 % Leistung erneuert werden müssen, da die Bremsscheiben bereits abgefahren sind.
Jetzt darf ich meine kompletten Bremesen nochmals erneuern. Mein Problem an der Sache, ich finde keine Rechnung von der Werkstatt und diese kann auch keine finden.- Wer weiß ob die das nicht schwarz gemacht haben. Ich glaube nämlich das ich damals keine Rechnung erhalten habe.
Kann ich auch ohne Nachweis das die Werkstatt die Reperatur ausgeführt hat, Geld zurückzuerstatten oder seht Ihr da keine Changen?
Gruß Missspeedy
von Missspeedy am 09.10.2008 17:15
Status: Senior (115 Beiträge)
Userwertung:
2,0
(von 2 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Auf
frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>KFZ-Werkstatt hat gefuscht
Der Meister erzählt dir jetzt Unsinn.
2006 wurden nur die Beläge getauscht, also waren die Scheiben noch in Ordnung. Jetzt sind die Scheiben fällig, und da sollten die Beläge (der billigere Teil einer Bremsanlage) nach 2 Jahren gleich mit getauscht werden.
Wofür soll denn die damalige Werkstatt Geld zurückgeben ?? Es wurden doch keine Scheiben berechnet, und mit den Belägen hast du doch 2 Jahre gebremst. Oder nicht?
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
von ikarus02 am 09.10.2008 18:37
Status: Unsterblich (4513 Beiträge)
Userwertung:
2,8
(von 26 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>KFZ-Werkstatt hat gefuscht
Also der Meister erklärte mir, dass die Bremsklötze eine Rille in die Bremsen erzeugen. Und da nun der Bremsklotz schon 2 Jahre alt ist passt dies nicht zur Neuen Bremsscheibe. Das Problem ist das die damalige Werkstatt eigentlich hätte sehen müssen, dass die Bremsscheiben nicht mehr lange halten können (diese waren bei der Prüfung jetzt nur noch 19,1 mm dick (vorgeschrieben sind 20mm))und somit ein austausch der Bremsen unbedinngt damals erfolgen müsste.
von Missspeedy am 10.10.2008 14:16
Status: Senior (115 Beiträge)
Userwertung:
2,0
(von 2 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>KFZ-Werkstatt hat gefuscht
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
sofern bei der Arbeit in 2006 eine Vertragsverletzung durch unsachgemäße Arbeiten gegeben ist, so können grundsätzlich Ansprüche Ihrerseits bestehen.
Da jedoch, Ihren Angaben entsprechend, Sie als Anspruchstellerin auch beweisführungspflichtig sind, jedoch keinerlei Beweise diesbezüglich vorlegen können, wird eine Durchsetzung der Ansprüche sehr problematisch.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
von Hr. J. Rönner am 12.10.2008 16:50
Status: Tao (9848 Beiträge)
Userwertung:
3,9
(von 50 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>KFZ-Werkstatt hat gefuscht
Das hatte ich mir schon fast gedacht. Aber vielen Dank für die Information
von Missspeedy am 14.10.2008 15:17
Status: Senior (115 Beiträge)
Userwertung:
2,0
(von 2 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>KFZ-Werkstatt hat gefuscht
> diese waren bei der Prüfung jetzt nur noch 19,1 mm dick (vorgeschrieben sind 20mm)
Schon allein auf der Grundlage wirst du wohl kaum beweisen können, daß vor 2 Jahren eine Dicke von unter oder nur knapp über 20mm vorgelegen hat. Je nach Fahrweise kann man sich noch viel mehr als 1-2 mm in nur wenigen Monaten runterledern.
von Leibgerichtshof am 14.10.2008 17:49
Status: Unsterblich (2392 Beiträge)
Userwertung:
2,2
(von 123 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Online Rechtsberatung Schadensersatz
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop
Auf
frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.