>KFZ Versicherung wechseln
Shihaya schreibt:
quote:
Nein! Du müsstest wieder zu der alten Versicherung, oder eine Entschädigung zahlen.
...
Hallo Shihaya!
Das mit der Entschädigung habe ich noch nie gehört.
Wo ist das geregelt?
Hallo Susanne64!
Schauen Sie bitte in Ihren Vertragsbedingungen (AKB) unter "
Ruheversicherung " nach. Dort stehen auch die Regelungen zur Wiederanmeldung während der Ruheversicherung.
Eine Ruheversicherung tritt i.d.R. automatisch, bei vorübergehender Stilllegung (durch den Halter) des Fahrzeugs ein, und versichert dann kostenlos die Haftpflichtrisiken und ggf. Teilkaskorisiken im bisherigen Umfang weiter.
Ich kenne die Regelung, dass der "Ruheversicherer" das Recht hat, den Vertrag fortzuführen, wenn der Halter das gleiche Fahrzeug während der Ruheversicherung wieder anmeldet. Wenn zur Wiederzulassung die Versicherungbestätigung eines anderen Versicherers genutzt wird, kann der "Ruheversicherer" die Aufhebung des Vertrags beim neuen Versicherer verlangen.
Es soll angeblich eine gängige Regelungen geben, wo eine Wiederzulassung in einer neuen Versicherungsperiode (siehe § 12 VVG, z.B. vierteljährliche Zahlungsweise) vom Ruheversicherer akzeptiert wird. Vielleicht kann das noch jemand bestätigen!?
Gute Fahrt!
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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.
(Marie von Ebner-Eschenbach)"
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