KFZ Versicherung Akteneinsicht, welche Chancen?

11. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
go441316-22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
KFZ Versicherung Akteneinsicht, welche Chancen?

Hallo zusammen,

ich hatte vor ca. 6w einen KFZ Unfall in dem mir die Gegenseite beim Spurwechsel in die Seite gefahren ist. Die Person gab den Unfall soweit auch zu, bestritt aber dass die Schäden an der Felge von dem Zusammenprall stammen. Daraufhin rief ich die Polizei. Für diese war die Sache klar und die Beamten nahmen die Personalien und die Aussagen auf.
Am Nächsten Tag erstellte ich ein Gutachten, dieses ging zum Anwalt, welcher die gegnerische Versicherung kontaktierte.
Diese erstellte bereits ein Gegengutachten welches meinem sehr ähnlich ist. Jedoch verzögert sich die Auszahlung da der Verursacher sich nicht meldet und auf keine Schreiben der Versicherung reagiert.

Jetzt liegt die polizeiliche Akte vor, in dieser steht:

"01 fur auf dem rechten Fahrstreifen neben 02.
01 wechselte den Fahrstreifen nach links und übersah den bereits neben sich befindlichen 02. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden."

"Dem betroffenen wurde die festgestellte Ordnungswidrigkeit mitgeteilt..."

zum Schluss noch "Der betroffene gibt die Ordnungswidrigkeit nicht zu"
Ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit von 35€ wurde auch gegen den Verursacher veranlasst.

Meine Frage ist nun, wie stehen die Chancen, dass die Sache ohne Schwierigkeiten zu Ende geht? Hat es eine starke Auswirkung dass in dem einen Absatz steht: "Der betroffene gibt die Ordnungswidrigkeit nicht zu" ?
Reicht die polizeiliche Feststellung/ Meinung, damit die Versicherung die Summe auszahlt?

Vielen Dank Vorab! :)

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist nun, wie stehen die Chancen, dass die Sache ohne Schwierigkeiten zu Ende geht?

Sollte man den Anwalt fragen, der kennt alle Unterlagen.
Ich schätze mal 10%.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go441316-22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

So schlecht schätzt du es ein, auch wenn die Polizei die Sache klar deutete? Dachte damit steht man auf der sicheren Seite...;(

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von go441316-22):
Hallo zusammen,

ich hatte vor ca. 6w einen KFZ Unfall in dem mir die Gegenseite beim Spurwechsel in die Seite gefahren ist.


6 Wochen ist noch keine wirklich lange Zeit bei sowas.


Die Person gab den Unfall soweit auch zu, bestritt aber dass die Schäden an der Felge von dem Zusammenprall stammen.


Gibt es dafür einen Zeugen?


Daraufhin rief ich die Polizei. Für diese war die Sache klar und die Beamten nahmen die Personalien und die Aussagen auf.
Am Nächsten Tag erstellte ich ein Gutachten, dieses ging zum Anwalt, welcher die gegnerische Versicherung kontaktierte.
Diese erstellte bereits ein Gegengutachten welches meinem sehr ähnlich ist. Jedoch verzögert sich die Auszahlung da der Verursacher sich nicht meldet und auf keine Schreiben der Versicherung reagiert.


Die Versicherung wird erstmal so lange nicht regulieren, bis sie eine Stellungnahme von ihrem Versicherungsnehmer hat.


Jetzt liegt die polizeiliche Akte vor, in dieser steht:

"01 fur auf dem rechten Fahrstreifen neben 02.
01 wechselte den Fahrstreifen nach links und übersah den bereits neben sich befindlichen 02. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden."

"Dem betroffenen wurde die festgestellte Ordnungswidrigkeit mitgeteilt..."

zum Schluss noch "Der betroffene gibt die Ordnungswidrigkeit nicht zu"
Ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit von 35€ wurde [bgcolor=#ff99ff]auch gegen den Verursacher veranlasst.[/bgcolor]


Das liest sich ein bisschen komisch. Hat noch wer ein Bußgeld bekommen?


Meine Frage ist nun, wie stehen die Chancen, dass die Sache ohne Schwierigkeiten zu Ende geht? Hat es eine starke Auswirkung dass in dem einen Absatz steht: "Der betroffene gibt die Ordnungswidrigkeit nicht zu" ?
Reicht die polizeiliche Feststellung/ Meinung, damit die Versicherung die Summe auszahlt?


Nein. Die Polizei war nicht anwesend als der Unfall geschah.


Vielen Dank Vorab!




Momentan liegt es einfach an deinem Unfallgegner.
Solange der seinen Fragebogen nicht ausfüllt und an die Versicherung schickt, wird der
Schadenssachbearbeiter nicht regulieren.

Aber wie gesagt - 6 Wochen !!



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Momentan liegt es einfach an deinem Unfallgegner.
Solange der seinen Fragebogen nicht ausfüllt und an die Versicherung schickt, wird der
Schadenssachbearbeiter nicht regulieren.


Darauf brauch man als Geschädigter aber keine Rücksicht nehmen!
Über den eigenen Anwalt eine klare Frist setzen lassen bis wann die Regulierung zu erfolgen hat und dann klagen.
Das Spielchen kann sonst noch Monate so weitergehen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von charlyt4):Momentan liegt es einfach an deinem Unfallgegner.
Solange der seinen Fragebogen nicht ausfüllt und an die Versicherung schickt, wird der
Schadenssachbearbeiter nicht regulieren.
Darauf brauch man als Geschädigter aber keine Rücksicht nehmen!
Über den eigenen Anwalt eine klare Frist setzen lassen bis wann die Regulierung zu erfolgen hat und dann klagen.
Das Spielchen kann sonst noch Monate so weitergehen.




Aber die sollte sehr realistisch sein, sonst könnte es unter Umständen sein dass die Kosten der Kläger
trägt wenn der Angeklagte in der Verhandlung sofort anerkennt.
Und 6 Wochen ist bei einem Versicherungschaden nichts.

gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
So schlecht schätzt du es ein, auch wenn die Polizei die Sache klar deutete?

Die Deutungen der Poilizei sind halt nur Deutungen, keine Entscheidungen.

Das es absehbar Probleme gibt, sieht man ja schon an dem "Wir-warten-auf-Stellungnahme" Spielchen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen