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KFZ-Verkauf gewerblich an gewerblich Unfallschaden

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KFZ-Verkauf gewerblich an gewerblich Unfallschaden

hallo,

habe eine frage.

ich habe als gewerbetreibender (kein autohandel - auto war aber im betriebsvermögen) mein auto also gewerblich an einen auto-händler verkauft.

nun meldet sich der autohändler nach ein paar tagen und sagt, dass auto hätte einen unfall gehabt und er möchte es zurück geben.


im kaufvertrag unter gewerbetreibenden, war die sachmangelhaftung ausgeschlossen.
dazu ist im kaufvertrag vermerkt, dass in der zeit wo ich das auto hatte, keinen unfall passiert ist. allerdings steht nichts davon, dass vor meinem besitz kein unfall war.
ich ging nämlich selbst davon aus, dass das auto unfallfrei war. wollte dies aber nicht für meine vorbesitzer garantieren.

dazu kommt noch, das der autohändler bei der besichtung auf den ersten blick erkannt hatte, dass an einem karosserieteil etwas nicht stimmt und er deswegen die ganze seite lackieren müsste - damit hat er mich dann auch noch etwas im preis gedrückt.
anscheinend ist nun beim lackieren (an einer anderen stelle!) herausgekommen, dass er einen unfall hatte. deswegen will der autohändler den wagen zurück geben und beruft sich auf einen versteckten mangel.
ist das ein versteckter mangel? arglistig verschwiegen war es auf jeden fall nicht, weil ich kein unfall gemacht hatte und auch im guten glauben vom vorbesitzer das auto unfallfrei gekauft habe.

muss ich das auto zurück nehmen? oder kann er eventuell den kaufpreis mindern? oder bin ich durch den ausschluss der sachmangelhaftung zu nichts verpflichtet?

wäre super nett, wenn ihr mir dazu helfen könnt. wie gesagt bin ich kein autohändeler und kenne mich damit nicht so aus.


von nix_verstehen am 29.06.2012 15:46
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 433 weitere Beiträge zum Thema "Unfallschaden".


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>KFZ-Verkauf gewerblich an gewerblich Unfallschaden
???
die frage steht eigentlich explizit oben. aber vielleicht geht sie in dem text ja unter, deswegen hier noch mal meine frage:


"muss ich das auto zurück nehmen? oder kann er eventuell den kaufpreis mindern? oder bin ich durch den ausschluss der sachmangelhaftung zu nichts verpflichtet?"


da es dazu selbst nach intensiver suche kein antwort gibt, wäre ne fundierte antwort super.

danke euch.


von nix_verstehen am 30.06.2012 03:06
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>KFZ-Verkauf gewerblich an gewerblich Unfallschaden
Guten Morgen,§ 444 BGB regelt, dass der Verkäufer sich (auch gegenüber einem Unternehmer) nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen kann, sofern er den Mangel z.B. arglistig verschwiegen hat. was bedeutet dass der Gewährleistungsausschluss insgesamt grundsätzlich wirksam vereinbart werden kann, aber dass sich der Verkäufer hierauf nicht berufen kann.

Da aber bereits bekannt war das Lackierarbeiten fällig sind, wenn auch nicht warum und in welchem Ausmaß fällt Arglist imho weg.

Wie lange war das KFZ denn in Ihrem Besitz, kann man evtl. die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Vorbesitzer abtreten?

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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"


von Fulgora am 30.06.2012 07:29
Status: Philosoph (774 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 35 User(n) bewertet)

>KFZ-Verkauf gewerblich an gewerblich Unfallschaden
ist hier überhaupt das BGB zuständig? wir sind ja beide gewerblich. müsste da nicht das HGB herangezogen werden?


arglist kann "ich" ausschließen. was ist also, wenn ich diesen mangel einfach nicht wusste?

ich hatte das auto gut 1 jahr. ist insgesamt 6 jahre alt, aber ein sehr hochwertiges fahrzeug. es gab vor mir 2 vorbesitzer, ich hab es allerdings von einem händler im ausland gekauft - der natürlich nicht mehr auffindbar ist.

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""


von nix_verstehen am 30.06.2012 12:28
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>KFZ-Verkauf gewerblich an gewerblich Unfallschaden
quote:
dazu ist im kaufvertrag vermerkt, dass in der zeit wo ich das auto hatte, keinen unfall passiert ist. allerdings steht nichts davon, dass vor meinem besitz kein unfall war.

Genauer Wortlaut?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 30.06.2012 17:54
Status: Tao (21101 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>KFZ-Verkauf gewerblich an gewerblich Unfallschaden
der genaue wortlaut wie ich es garantiert habe lautet:

"
Der Verkäufer garantiert:
dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden erlitten hat.
"

die sachmangellhaftung haben wir mit folgendem text ausgeschlossen:

"
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungs­ gehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.
"

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von nix_verstehen am 30.06.2012 18:00
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>KFZ-Verkauf gewerblich an gewerblich Unfallschaden
Das würde ich als rechtssicher formuluert betrachten.

Zumal dem Fachmann der Mangel ja auch während des betrachtens aufgefallen ist, er also für ihn nicht versteckt war.



quote:
dass auto hätte einen unfall gehabt und er möchte es zurück geben.

Wennn du magst, kannst du es ja zurücknehmen, vorher aber erst mal genau begutachten.

Ansosnten hat der Käufer wohl keine Möglichkeit dies juristisch durchzusetzen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 30.06.2012 20:56
Status: Tao (21101 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>KFZ-Verkauf gewerblich an gewerblich Unfallschaden
ja, ihm ist schon aufgefallen, dass an der seite etwas ist und er diese neu lackieren muss. das dort ein unfall war, davon war allerdings keine rede.
aber außerdem meint er nun, dass es nicht um die seite, sondern um vorne geht. welche relevanz das hat, weiß ich leider nicht.
wie wäre es denn, wenn der händler diesen mangel an der seite nicht gesehen hätte? weil das wurde ja nur mündlich besprochen und er könnte ja einfach sagen, dass er das nicht gesehen hat....

also gibt es überhaupt so etwas wie einen versteckten mangel, wenn man die sachmangelhaftung ausgeschlossen hat? oder gibt es nur arglistiges verschweigen?

zurück nehmen will ich eigentlich nicht, weil ich schon ein anderes auto habe. will aber natürlich auch niemand übers ohr hauen. wie gesagt ich ging halt von einem unfallfreien wagen aus.

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von nix_verstehen am 01.07.2012 12:35
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>KFZ-Verkauf gewerblich an gewerblich Unfallschaden
quote:
zurück nehmen will ich eigentlich nicht,

Dann lass es.
Der Käfer hätte wegen der Abzüge wohl auch noch Stress gemacht...



quote:
will aber natürlich auch niemand übers ohr hauen.

Das ist das Risiko des Käufers. Wenn er als Fachmann so etwas übersieht oder keine sorgfältige Prüfung durchführt, ist das SEIN Problem.
Du kannst nur Mängel benennen die du kennst bzw. als Nichtfachmannn kennen mustest.





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"


von Harry van Sell am 01.07.2012 18:19
Status: Tao (21101 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>KFZ-Verkauf gewerblich an gewerblich Unfallschaden
das soll jetzt nicht unhöflich klingen, aber dass hört sich etwas daher gesagt an. aber gibt es für die behauptung ein fundiertes urteil oder §?

im umkehrschluss könnte ja so dann jeder autohändler argumentieren, der "unfallwagen" einkauft und dann "unwissend" weiterverkauft. man kann dem händler ja wahrscheinlich nicht so einfach nachweisen, dass er von einem unfall gewusst haben sollte.
und eigentlich heißt es ja auch, "unwissenheit, schützt vor strafe nicht"

also gibts dazu irgendwo ein § der 100%ig sagt, dass der käufer einfach pech hat?

danke

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von nix_verstehen am 01.07.2012 19:39
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>KFZ-Verkauf gewerblich an gewerblich Unfallschaden
quote:
im umkehrschluss könnte ja so dann jeder autohändler argumentieren, der "unfallwagen" einkauft und dann "unwissend" weiterverkauft.

Natürlich nicht, da ihn als Fachmann vor dem Weiterverkauf eine besondere Prüfungspflicht im Rahmen der Sorgfaltspflicht trifft.
Unterlässt er diese, haftet er trotzdem, da es ihm als Fachmann nicht nur zumutbar gewesen wäre, sondern im Rahmen der Sorgfaltspflicht auch seine vertragliche Nebenpflicht.

Das spiegelt sich auch im BGH-Urteil VIII ZR 253/05 wieder.



Das LG Saarbrücken (2 S 21/2004) erklärte einem Autohändler, das er bei Ankauf hätte sorgfältiger prüfen müssen.





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von Harry van Sell am 01.07.2012 20:31
Status: Tao (21101 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)


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