KFZ Verkäufer unbekannt - Sachmängelhaftung durchsetzen?

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)
KFZ Verkäufer unbekannt - Sachmängelhaftung durchsetzen?

Habe gerade einen Fall im Bekanntenkreis der für meine Begriffe eindeutig ist aber evtl. liegt es rechtlich doch anders.

Privatperson A kauft von Privatperson B ein Fahrzeug. Bei der Fahrzeugübergabe wird ein Kaufvertrag gemacht , der Käufer "vergisst" jedoch sich den Personalausweis zeigen zu lassen. Im Kaufvertrag steht wie in der ZB Teil2 der Name des letzten Halters.
Nach etwa 2 Wochen stellen sich bei einem fälligen Ölwechsel größere Mängel am Fahrzeug heraus, die beim Kauf verschwiegen wurden. Der Verkäufer ist aber nicht mehr zu erreichen , nach einigem hin & her kommt es zum unangekündigten Besuch beim Vorbesitzer da die Adresse ja bekannt ist. Es stellt sich heraus das der Verkäufer nicht der Halter des Fahrzeuges war! Mein Bekannter weiß also quasi nicht von wem er das Fahrzeug gekauft hat.
Der Vorbesitzer gibt nur an das sein Käufer nicht identisch mit dem Verkäufer von meinen Bekannten war. Einen Kaufvertrag beim Vorbesitzer gibt es nicht da das Geschäft per Handschlag gemacht wurde somit kommt man auch von hier an keine Daten.

Für mich ist der Fall insofern eindeutig das hier letztlich keine Möglichkeit besteht etwas zu machen , da der Verkäufer nicht greifbar ist! Oder täusche ich mich?

-- Editier von Jule28 am 17.09.2017 07:11

-- Editier von Jule28 am 17.09.2017 07:28

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Für mich ist der Fall insofern eindeutig das hier letztlich keine Möglichkeit besteht etwas zu machen , da der Verkäufer nicht greifbar ist! Oder täusche ich mich?

Eine Telefonnummer vom Verkäufer ist bekannt, vielleicht sogar Festnetz?
Dann gäbe es Möglichkeiten, jedoch wenn es eine Prepaid Karte war, dürfte man es vergessen können.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Unter der Tel. ist niemand mehr zu erreichen wahrscheinlich Prepaid ja.

Wenn man sich es genau überlegt ist das eine gute Masche, man lässt Mister X sein Auto verkaufen und geht damit allen Problemen aus dem Weg...

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Bevor man jetzt aufwändig versucht den Verkäufer zu finden, sollte man erst mal schauen, ob diese Mängel überhaupt unter die gesetzliche Sachmängelhaftung fallen oder schlicht nur Verschleiß sind.

Und welche Beweise hat man, das die Mängel verschwiegen wurden?



Zitat (von Jule28):
Der Vorbesitzer gibt nur an das sein Käufer nicht identisch mit dem Verkäufer von meinen Bekannten war.

Wie hat man das herausgefunden?
Hat der Vorbesitzer Daten zu "seinem Käufer"? Hat er diese heraus gegeben?



Zitat (von Jule28):
Wenn man sich es genau überlegt ist das eine gute Masche, man lässt Mister X sein Auto verkaufen und geht damit allen Problemen aus dem Weg...

Stimmt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
ob diese Mängel überhaupt unter die gesetzliche Sachmängelhaftung fallen oder schlicht nur Verschleiß sind.

gebrochene Fahrwerkslenker, ein kaputter Schweller der mit UBO Schutz zugeschmiert wurde & eine Felge die gerissen ist & permanent Luft verliert.... alles Dinge die man wissen sollte beim Kauf

Zitat:
Wie hat man das herausgefunden?Hat der Vorbesitzer Daten zu "seinem Käufer"? Hat er diese heraus gegeben?

die Personen sahen völlig anders aus & sprachen andere Dialekte. Er konnte uns nur eine Personenbeschreibung gegen, Geld ging bar per Handschlag ohne Kaufvertrag bei ihm. Ich denke auch nicht das man dem daraus was drehn kann, er hat sein Auto einfach nur verkauft & an Wen war ihm sicher egal, Geld gegen Ware fertig. Er macht auch keinen krummen Eindruck und ist recht freundlich war aber auch sichtlich überrascht wegen dem ganzen.


Es geht bei alledem auch nicht um einen hohen Betrag, waren 2200€. Habe meinem Bekannten auch gesagt das der letzte Besitzer nunmal nicht der ist welcher auf dem Vertrag steht & er die Sache als Lehrgeld verbuchen soll, das Auto kann man ja mit kleiner Reparatur bis zum TüV Ende fahren.


2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Hat der (private) Verkäufer die Sachmängelhaftung/Gewährleistung ausgeschlossen u. sind im Vertrag irgendwelche Mängel (z.B. "Reifen hinten rechts verliert Luft") schriftlich fixiert?

Letztenendes wird man, sollte der Verkäufer nicht ermittelt werden können, auf den Kosten sitzen bleiben...

Ps.: Viele Prepaid-Karten sind registriert - Vielleicht sollte man bei der Polizei/Staatsanwaltschaft (unter Vorlage der Rufnummer des Verkäufers) Anzeige wegen Betrug erstatten u. kommt so (früher od. später) an die Daten des Verkäufers!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
ch denke auch nicht das man dem daraus was drehn kann, er hat sein Auto einfach nur verkauft & an

Nö, aber eventuell hätte es da Ermittlungsansätze gegeben.



Zitat (von Jule28):
alles Dinge die man wissen sollte beim Kauf

Stimmt, als Käufer sollte man das wissen.
Hätte man vor Kauf eine dieser Check bei TÜV under DEKRA gemacht, wäre das auch aufgefallen. Klar, 100 EUR gespart aber jetzt kostet die falsche Sparsamkeit richtg Geld.


Selbst wenn man des Verhäufers habhaft würde:
Sofern die gesetzliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, müsste man halt nachweisen, das die Mängel kein Verschleis sind und das der Verkäufer das wusste.
Sofern die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen wurde, müsste man halt nachweisen, das die Mängel kein Verschleis sind und bereits vor dem Kauf vorlagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Ergebnis nachdem ich heute mit dem Käufer bei der Polizei war :

Solche Fälle kommen öfters vor, der Sachverhalt wäre der gleiche wie bei einem Auslandsverkauf. Die Polizei hat da keinerlei Möglichkeiten. Die Tel.Nr ist nicht ausfindig zu machen & da es keinen echten Namen gibt stehen die Chancen laut Aussage des Beamten bei Zitat: "0,0% das sie ihr Geld wiederbekommen"
Er hat auch gesagt das es aussichtslos sei über den letzten Halter etwas zu erreichen da es nunmal keine Pflicht über einen schriftlichen Kaufvertrag gäbe und dieser dann ja ebenso falsch sein könnte wie der unsere (logisch...)
Mein Bekannter solle "das Geld abschreiben und das nächste mal einfach besser aufpassen".
Es kam also genau das raus was ich vermutete :augenroll: Das Thema Anwalt ist damit auch vom Tisch denn wo soll dieser nun noch ansetzen zumal der Wert in keinem Verhältnis steht.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Die Tel.Nr ist nicht ausfindig zu machen

Doch, das geht sogar recht leicht.
Das Problem dürfte nur sein, das der Käufer auch hier eine andere Idendität hat, das Ziel auch nicht erreicht wird.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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