KFZ - SFK einfach an fremde Person abgetreten

18. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Rominas`Mama
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 21x hilfreich)
KFZ - SFK einfach an fremde Person abgetreten

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine Herausforderung, mein Opa ist im Oktober 2015 verstorben, habe sein Auto übernommen und da die AXA (seine Versicherung) mir sagte eine Übernahme der SFK wäre nur bei Familie ersten Grades möglich, bin ich zu einer Versicherung gewechselt, die auch auch die häusliche Gemeinschaft (Opa und ich haben in einem Haushalt gelebt) akzeptierte. Nun bekomme ich ein Schreiben von meiner Versicherung, dass diese mich zurückrechnen wollen, da die SFK bereits durch eine andere Person übernommen worden wäre. Nun habe ich dort angerufen und die Prozente wurden am 16.01.16 durch die Nichte seiner verstorbenen Frau übertragen, allerdings innerhalb der AXA und diese haben nicht auf der gleichen Anschrfit gewohnt und sie hat also blutstechnisch mit ihm gar nichts am Hut.

Wie verhalte ich mich jetzt? Die Prozente selbst hat er nicht an sie übertragen, da er zu dem Zeitpunkt schon tot war.

Danke für jede Hilfe.

-- Editier von Rominas`Mama am 18.04.2017 13:03

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Rominas`Mama):
Wie verhalte ich mich jetzt?
Mir ist anhand der Fallbeschreibung noch nicht klar, welchen Anspruch du überhaupt auf die SFK des Großvaters hast..

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Rominas`Mama
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich bin vorher das Auto 2 Jahre lang gefahren und habe es nach seinem tot geerbt.

Die Beantragung seiner SFK wurde ja bereits in Dezember 2015 nachweislich beantragt und das Auto so auch angemeldet, es kann ja nicht sein, dass sich im Januar 2016 eine fremde Person die SKF gutschreiben lässt.

Kann ich gegen die Dame oder gegen die Versicherung klagen? In den allgmeinen Versicherungsbedigungen bei der AXA steht, dass man die Prozente nur ersten Grades übernehmen kann und sie ist nachweislich keine Verwandte ersten Grades, somit stehen ihr die Prozente ja gar nicht zu und es ist Betrug.

-- Editiert von Rominas`Mama am 18.04.2017 18:48

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Rominas`Mama):
Ich bin vorher das Auto 2 Jahre lang gefahren und habe es nach seinem tot geerbt.

Das heißt aber nicht, dass du seine Versicherung erbst!

-- Editiert von radfahrer999 am 18.04.2017 19:10

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Rominas`Mama
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 21x hilfreich)

Sie ist aber weder mit ihm direkt verwandt, noch hat sie mit ihm auf einer Anschrift gelebt, wie kann sie denn bitte die Prozente übernehmen?

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Das heißt aber nicht, dass du seine Versicherung erbst!


In diesem Fall besteht sie fort:

Zitat (von Rominas`Mama):
Ich bin vorher das Auto 2 Jahre lang gefahren und habe es nach seinem tot geerbt.



Zitat (von Rominas`Mama):
Nun bekomme ich ein Schreiben von meiner Versicherung, dass diese mich zurückrechnen wollen, da die SFK bereits durch eine andere Person übernommen worden wäre. Nun habe ich dort angerufen und die Prozente wurden am 16.01.16 durch die Nichte seiner verstorbenen Frau übertragen,


Zitat (von Rominas`Mama):
Die Beantragung seiner SFK wurde ja bereits in Dezember 2015 nachweislich beantragt und das Auto so auch angemeldet, es kann ja nicht sein, dass sich im Januar 2016 eine fremde Person die SKF gutschreiben lässt.


Wenn das der zeitliche Ablauf ist, würde ich der Neuberechnung der eigenen Versicherung widersprechen. Gegen die alte klagen dürfte mangels vertraglicher Grundlage aussichtslos sein.

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#6
 Von 
Rominas`Mama
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 21x hilfreich)

Guten Morgen,

wie schreibe ich das am Besten meiner Versicherung? Es ist ja nachweislich, dass ich die Prozentübernahme eher beantragt habe, als die fremde Dame.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Rominas`Mama):
Ich bin vorher das Auto 2 Jahre lang gefahren und habe es nach seinem tot geerbt.

Das heißt aber nicht, dass du seine Versicherung erbst!

-- Editiert von radfahrer999 am 18.04.2017 19:10


Gilt aber genauso für die Nichte...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Rominas`Mama):
wie schreibe ich das am Besten meiner Versicherung? Es ist ja nachweislich, dass ich die Prozentübernahme eher beantragt habe, als die fremde Dame.


Dass Du die Übernahme vorher beantragt hast, dürfte unstreitig sein.

Genau so unstreitig dürfte aber auch sein, dass Du kein Anrecht auf die Übertragung des SFR hast. Was willst Du also Deiner Versicherung schreiben?

Zitat (von Retels):
Wenn das der zeitliche Ablauf ist, würde ich der Neuberechnung der eigenen Versicherung widersprechen.
Halte ich für aussichtslos, da der Antragsteller für die Antragsangaben verantwortlich ist und der Versicherer, wenn diese wie in diesem Fall nicht stimmen, zu richtigen Konditionen einstufen kann.

Die Geschichte mit einem nicht übertragenen SFR ist doch ein alter Hut und auch schon vielfach gerichtlich geklärt.

Der einzige Ansatzpunkt, den ich sehe, wäre sich mit der Versicherung die Opas Auto versichert hat, auseinander zu setzen. Dafür braucht es aber eine Anspruchsgrundlage (die hier bisher nicht erkennbar ist).

Berry

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