>KFZ-Kosten bei ALG II-Bezug und Selbständigkeit
@Solveijg:
Genau solche Dinge sind es, die ich meine, wenn ich hier seit Monaten schreibe, mit der neuen ALG II Verordnung sind der Willkür der ARGE Sachbearbeiter Tür und Tor geöffnet. Ziel der ARGE ist es, selbständige ALG II Aufstocker in den Ruin und damit komplett in den ALG II Bezug zu treiben.
Okay, aber zur Sache: Stell dem SB doch mal die Gegenfrage, wovon Du einen zweiten PKW finanzieren sollst und ob denn dann diese Finanzierungskosten als Betriebsausgabe anerkannt werden? Vielleicht war das ja nur ne Kurzschlussreaktion und der SB merkt dann, was für einen Unsinn er da erzählt hat.
Eine Ablehnung der Fahrtkosten wäre m.E. - wenn überhaupt - allenfall mit der Begrünundung der nicht gegebenen Notwendigkeit möglich. Die hier gegebene Begründung ist in meinen Augen völliger Schwachsinn.
Wie genau ist denn jetzt der Stand der Dinge? Hast Du bereits einen Bescheid vorliegen, in dem eben die Betriebsausgaben nicht anerkannt und somit ein höheres, als tatsächlich vorhandenes, Einkommen angerechnet wird? Wenn ja, dann sofort Widerspruch dagegen einlegen und beim SG einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. Dafür solltest Du Dir m.E. unbedingt anwaltliche Hilfe holen. Ansprechpartner ist hier ein Fachanwalt für Sozialrecht mit Schwerpunkt SGB II. Adressen findest Du auf www.tacheles-sozialhilfe.de, oder in den Gelben Seiten. Such Dir am besten Anwälte mit eigener Website raus und schau Dir die genau an. Meistens kann man sich dort einen ganz guten Eindruck von der Qualifikation und vor allem auch von den Tätigkeitsschwerpunkten verschaffen. Ein FA für Sozialrecht nützt Dir nämlich wenig, wenn dieser sich ausschließlich, oder weit überwiegend mit anderen sozialrechtlichen Belangen, als dem SGB II beschäftigt.
Ich wünsche Dir einen langen Atem. Den wirst Du nämlich brauchen.
Gruß,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
von AxelK am 30.05.2008 09:19
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