KFZ Kauf, TÜV gefälscht, Verkäufer keine dt. Staatsbürgerschaft, TÜV-Verband unkooperativ

10. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dako92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
KFZ Kauf, TÜV gefälscht, Verkäufer keine dt. Staatsbürgerschaft, TÜV-Verband unkooperativ

Hallo zusammen,

die Überschrift zeigt den groben Rahmen meiner Frage.

Anfang des Jahres musste ein anderes Auto her, da der Alte den Geist aufgegeben hat. Da ich meine Mobilität gewährleisten muss, kaufte ich vorschnell einen Gebrauchtwagen, als Laie und übers Knie gebrochen eine dumme Entscheidung. Es handelte sich um einen Ford Ka von 99. Ich vertraute darauf, dass damit alles in Ordnung war, da der Wagen am Tag vor dem Kauf neuen TÜV von der GTÜ bekommen hatte. Nach 3-4 Wochen Fahrt funktionierten die Bremsen nicht mehr, Wagen deswegen in die Werkstatt, dort stellte sich dann heraus, dass die Bremsen das geringste Problem waren, der Unterboden und tragende Teile waren derart durchgerostet, dass man die Finger durch die Löcher stecken konnte. Im neuen TÜV-Bericht hieß es, dies und das "oberflächlich" korrodiert. Für mich waren derzeit keine großen Schäden ersichtlich, ich bin auch wie gesagt kompletter Laie auf dem Gebiet, bin zu dem Zeitpunkt nicht auf die Idee gekommen, mit Taschenlampe unter dem Wagen herumzukriechen, in einer Probefahrt lief das Teil, diese Tatsache plus TÜV hatten mir gereicht.

Der Verkäufer zeigte sich unkooperativ, wir haben zwar einen Kaufvertrag (Formular aus dem Internet), aber der Verkäufer hat keine deutsche Staatsbürgerschaft, nur Aufenthaltserlaubnis und kommt aus Bulgarien. (Ja, ich weiß. Klischee erfüllt, jetzt hab ich es auch gelernt.)

Ich wandte mich also an die GTÜ mit Schadensbildern und dem TÜV-Bericht. Dazu folgende Antwort im Ausschnitt:
"Jedoch befreit eine HU den Käufer eines gebrauchten Fahrzeuges nicht von eigenen Prüfungspflichten vor dem Kauf, aus seinem Eigeninteresse daran, eine mangelfreie Sache zu erwerben. Da Sie zum Zeitpunkt der HU nicht der Fahrzeughalter waren, weisen wir Sie darauf hin, dass zwischen Ihnen als Käufer des Fahrzeuges und der GTÜ als durchführende Überwachungsorganisation kein Vertragsverhältnis besteht. [...]"
Bliblablubb, wenden Sie sich an den Vorbesitzer. Soweit.

Außerdem wichtig zu erwähnen, dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe (werde ich mir nun zulegen) und es sich beim Kaufpreis nur um einen dreistelligen Betrag handelt, also im Zweifelsfall ist es das nicht wert, deswegen ein großes Fass aufzumachen.

Gibt es Handlungsmöglichkeiten, abgesehen davon, den Schrotthaufen zu verscherbeln und loszuwerden?
Ich bin für jeden konstruktiven Beitrag dankbar.

LG

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Bei Kauf von privat spielt die Staatsangehörigkeit wohl keine Rolle, altersbedingte Mängel sind Verschleiß.
Was hier eine Rechtsschutzversicherung machen soll, erschließt sich nicht, oder kommt die für eine Reparatur auf?
Der GTÜ hat auch richtig geantwortet, es gibt zwei Möglichkeiten, entweder Reparieren lassen, oder verkaufen und den Käufer auf die bekannten Mängel hinweisen.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
TÜV gefälscht

Was genau ist denn nun gefälscht?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Die HU besagt nur, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung verkehrssicher ist. Damit wird nicht bestätigt, dass der Wagen keinerlei Mängel hat und erst Recht nicht, dass dies für einen bestimmten Zeitraum so bleibt.

Zitat:
dort stellte sich dann heraus, dass die Bremsen das geringste Problem waren, der Unterboden und tragende Teile waren derart durchgerostet, dass man die Finger durch die Löcher stecken konnte


Von welchem Umfang sprechen wir denn hier? Kleinere Rostlöcher oder kompletter Schweizer Käse?
Wie lange ist nun die HU her?

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Wegen ein paar hundert Euro lohnt sich das nicht. Du hast ja nur den Verdacht, dass hier etwas nicht stimmt mit dem HU-Bericht. Du müsstest nun aber nachweisen, dass hier betrogen wurde und dass der Verkäufer dies wusste.

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#4
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Ich bin ja kein Profi, ganz und gar nicht.

Hast du aber den Verdacht der Fälschung und vor allem eines vorsätzlich und arglistig verschwiegenen Mangels, solltest du schlicht und ergreifend zur Polizei gehen und Strafanzeige stellen.
>> http://www.anwalt24.de/lexikon/verschweigen_-_arglistiges

Die Antworten von den anderen Benutzern kann ich hier nicht verstehen...Ob ich nun beim Bulgaren an der Ecke einen Ford Ka (schon das alter des Autos sollte einem ja Stutzig machen. Gerade weil der ja sowieso für Rost bekannt ist) kaufen würde ist rein sachlich betrachtet erstmal egal.

Aber:
Hat dir der Verkäufer arglistig Mängel verschwiegen und deine ihm gegenüber kenntlich gemachte Unwissenheit ausgenutzt dann wäre das meiner Meinung nach ein Fall für die Polizei

Hier im Forum gibt es genau dazu ein passendes Thema:
>> http://www.123recht.net/Arglistig-verschwiegene-Maengel-beim-Autokauf-__f316286.html

Aber eines würde ich gern noch los werden (Ein rein Fiktiv und Theoretisch zu betrachtender Absatz der nicht auf den o.g. Verkäufer zutrifft!):
Bitte, bitte bitte habe keine "Angst" zur Polizei zu gehen! Ob nun ggf. andere geprellte Kunden oder hilflose Hundewelpen oder wehrlose Kinder: Man darf sowas nicht durchgehen lassen. Es geht hier nicht nur um das Prinzip sondern real fühlbare Sicherheit.

Was machst du, wenn du morgen in der Zeitung liest: "Bremsen kaputt nicht, Kind tot gefahren" und durch einen dummen Zufall erfährst du, dass es der gleiche Autohändler gewesen ist? Gut, ist sehr weit griffen und unwahrscheinlich aber man muss auch mal einen Schritt weiter denken. Für dich sind es "nur ein paar hundert Euro" für den nächsten Kunden aber vielleicht das letzte Spar*******....

-- Editiert von D2RR3 am 11.04.2017 17:36

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Hast du aber den Verdacht der Fälschung und vor allem eines vorsätzlich und arglistig verschwiegenen Mangels, solltest du schlicht und ergreifend zur Polizei gehen und Strafanzeige stellen.
>> http://www.anwalt24.de/lexikon/verschweigen_-_arglistiges

Sorry mit Abstand das dümmste was hier geschrieben wurde.
Welche Beweise gibt es?
Wie lange war der Tüv her?
Wusste der Verkäufer von den Mängeln?
Hier gab es keine Antwort, jedoch ist falsche Anschuldigung auch so was hübsches für den TE. Dann bekommt er von zwei Seiten, vom Verkäufer und einer Prüforga wohl mehr als nur Anzeigen, für so was kann auch Schadenersatz wegen Rufschädigung kommen.
Zitat (von D2RR3):
Ich bin ja kein Profi, ganz und gar nicht.

Und dafür solche Beiträge?

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#6
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Wo genau ist jetzt das Problem?

Ich habe doch geschrieben, dass WENN DER KÄUFER diesen Verdacht hat, dass er dann zur Polizei gehen sollte. Da ist doch nichts verwerfliches dran. Wenn ich den Verdacht habe, dass mein Nachbar die Bremsleitung durchgeschnitten hat gehe ich doch auch zur Polizei :???: :???: Oder Sollte man in dem Fall selbst ermitteln?

Zitat:
Welche Beweise gibt es?
Wie lange war der Tüv her?
Wusste der Verkäufer von den Mängeln?

Das sind doch Fragen, die sich der TE selbst stellen muss

Was machst du denn, wenn du den Verdacht hast eine 500er Blüte bekommen zu haben?
Was machst du denn, wenn man dir einen Fernseher verkauft und sagt, dass der Neu und OVP ist und du es aus packst und da ein Toster drinnen ist und der VK nicht reagiert?

Ich glaube du bist ganz schön Aggressiv im Forum unterwegs. Falls ich was geschrieben habe, was nicht richtig ist, dann lasse ich mich gern korrigieren aber dein Beitrag hilft irgendwie gar nicht weiter :cheers:

Aber ich bin für Kritik immer offen, erkläre mir bitte, was an meinem Satz so sagenhaft dumm ist:
Zitat:
Hast du aber den Verdacht der Fälschung und vor allem eines vorsätzlich und arglistig verschwiegenen Mangels, solltest du schlicht und ergreifend zur Polizei gehen und Strafanzeige stellen.
>> http://www.anwalt24.de/lexikon/verschweigen_-_arglistiges


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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wir wissen doch gar nicht, ob eine Fälschung vorliegt. Offensichtlich ist die Karre doch durch den TÜV gekommen, oder wurden Plakette und Gutachten in Heimarbeit erstellt? Das ist doch die allererste Frage.

wirdwerden

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#8
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Im Titel steht doch dick und Fett

Zitat:
TÜV gefälscht


Dann schreibt er:
Zitat:
da der Wagen am Tag vor dem Kauf neuen TÜV von der GTÜ bekommen hatte


Die vom TE beschrieben Mängel hätten also binnen einen Tag auftreten bzw. sich signifikant verschlimmern müssen. Laut Darstellung des TE sind diese Mängel gravierend und Sicherheit gefährdend.

Also Entweder
der TÜV ist gefälscht (lässt sich ja recht leicht klären)
der Verkäufer hat zum gefälschten TÜV von den Mängeln gewusst und diese arglistig verschwiegen
oder die Schäden sind alle samt danach entstanden.

Zitat:
Unterboden und tragende Teile waren derart durchgerostet, dass man die Finger durch die Löcher stecken konnte. Im neuen TÜV-Bericht hieß es, dies und das "oberflächlich" korrodiert.

Das Auto wäre einen Tag vor Verkauf SO nicht durch den TÜV bekommen und hätte die Plakette erhalten. Unmöglich, nach geltender Norm.

Das er die Finger durch die Löcher stecken konnte, klingt für mich wie es hier jemand erfragte nach "Schweizer Käse". Ich habe nur versucht sachlich und ohne unnötiges zusätzliches Interpretieren des Sachverhaltes zu antworten. Daraus resultiert meine Einschätzung, dass der TÜV so nicht richtig sein kann.

Alles andere mit diesem reininterpretieren ist doch Unfug. Hätte, würde könnte, sollte. Es steht halt nur da, was der TE geschrieben hat. Es tut mir leid, wenn meine Meinung für euch oder einige in diesem ganz konkreten Fall "dämlich" ist. Aber deswegen ist es eben auch meine Meinung bei der ich nach aktueller Sachlage bleibe.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#9
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):


Hast du aber den Verdacht der Fälschung und vor allem eines vorsätzlich und arglistig verschwiegenen Mangels, solltest du schlicht und ergreifend zur Polizei gehen und Strafanzeige stellen.
>> http://www.anwalt24.de/lexikon/verschweigen_-_arglistiges


Das ist meiner Meinung nach der falsche Weg.

Der HU-Bericht ist nicht gefälscht. Der TE hatte sich ja schon an die ÜO (hier: GTÜ) gewandt und eine Antwort bekommen. Anhand von Prüfberichtsnummer und Stempelnummer läßt sich eindeutig nachvollziehen, von welchem Prüfer die Untersuchung durchgeführt wurde und ob z.B. die Stempel geklaut worden sind.

Falls heute tatsächlich gravierende Rostschäden an Bodengruppe und tragenden Teilen vorhanden sind, waren die auch schon zum Zeitpunkt der HU vorhanden wenn die erst 3 bis 4 Wochen her ist.

Anders sieht es aus bei "Anfang des Jahres" - dann reden wir von drei bis vier Monaten, und da kann schon ein Rostfraß fortgeschrittener sein.

Zitat (von D2RR3):

Aber:
Hat dir der Verkäufer arglistig Mängel verschwiegen und deine ihm gegenüber kenntlich gemachte Unwissenheit ausgenutzt dann wäre das meiner Meinung nach ein Fall für die Polizei


Der Verkäufer wird behaupten: Nix verstehen, ich Außengeländer. Habe Auto gekauft von Landesmann, der sagt alles heil an Auto, kannst du machen korrekt TÜV. TÜV sagt auch, keine Mängel. Ich nicht weiß von Mängel, ich Privatmann.

Zitat (von D2RR3):

Es geht hier nicht nur um das Prinzip sondern real fühlbare Sicherheit.

Was machst du, wenn du morgen in der Zeitung liest: "Bremsen kaputt nicht, Kind tot gefahren" und durch einen dummen Zufall erfährst du, dass es der gleiche Autohändler gewesen ist? Gut, ist sehr weit griffen und unwahrscheinlich aber man muss auch mal einen Schritt weiter denken. Für dich sind es "nur ein paar hundert Euro" für den nächsten Kunden aber vielleicht das letzte Spar*******....


Sehe ich genauso.

Die Frage müßte aber nicht lauten, ob es der gleiche Autohändler war, sondern ob es der gleiche Prüfer war. Diese Sorte Händler kann nur Autos verkaufen, wenn sie einen Prüfer finden, der dem Schrott die Absolution erteilt weil er luschig geprüft hat. Und wenn diese Sorte Händler erstmal so einen Prüfer gefunden hat, werden sie dort auch weiterhin ihren Schrott zur HU vorstellen.

In jeder Organisation gibt es gute Prüfer und schlechte Prüfer. Einen guten Prüfer erkennt man daran, daß über ihn geschimpft wird weil er jede Kleinigkeit aufschreibt...und solche Prüfer meidet diese Sorte Händler wie der Teufel das Weihwasser.

Prüfer sind auch nur Menschen und können was übersehen, keine Frage. Sie sind von ihrer Prüforganisation "betraut" und führen die Hauptuntersuchungen im Namen und auf Rechnung der ÜO aus. Insofern sollte die ÜO ein ureigenstes Interesse daran haben, daß ihre Prüfer sorgfältig prüfen.

Da gibt es die ganze Palette von Maßnahmen wie z.B. unangekündigte Nachkontrollen (Guten Tag, wir möchten das von Ihnen geprüfte Auto nochmal untersuchen), es werden Testautos präpariert und auf Tournee geschickt. Genau um zu verhindern, daß die Prüfqualität leidet.

Und deshalb wundert es mich, daß die GTÜ hier augenscheinlich abwiegelt. Wenn die vom TE dort eingereichten Fotos tatsächlich die behaupteten schweren Durchrostungen zeigen, hätten die bestimmt eine "Nachschau" gemacht.

Nun zu dem Weg, den ich einschlagen würde in der Sache wenn es mir um "allgemeine Sicherheitsaspekte" geht.

Die Durchführung von Hauptuntersuchungen ist hoheitliche Aufgabe der Bundesländer. Diese "delegieren" das an die Überwachungsorganisationen. Und immer dann, wenn der Staat seine Aufgaben delegiert, muß er eine Überwachung vornehmen. Dafür gibt es eine Aufsichtsbehörde, die im Regelfall beim Verkehrsministerium des Bundeslandes angesiedelt ist. Man kann nachfragen bei der Landesregierung, da gibt es freundliche Menschen an Bürgertelefonen die einem Auskunft erteilen.

Und an diese Aufsichtsbehörde würde ich mich wenden.

Das bringt einen aber nicht weiter in der zivilrechtlichen Angelegenheit mit dem Verkäufer.

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#10
 Von 
Dako92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die bisherigen Beiträge. Ich möchte vorausschießen, dass ich um sachliche Diskussion bitte und von beleidigenden, zynischen Äußerungen nichts halte.

Um die Details aufzuklären: Auto wurde von mir besichtigt, als Laie habe ich von den Mängeln nichts bemerkt, Auto bekam am Folgetag TÜV erteilt, da noch im Besitz des Verkäufers. Auto wurde zu mir geliefert, Kaufvertrag unterschrieben, Papiere übergeben, Ende im Gelände. Das war um den 19. Januar herum. Ich bin dann 3-4 Wochen damit gefahren, bis die Bremsen den Geist aufgegeben haben, die Probleme klar wurden. Mein KFZler von der Werkstatt sagte mir, er hatte überlegt, die Polizei zu rufen und verweigere es, irgendwas mit dem Auto zu tun zu haben und sprach von einer Todesfalle, so der Wortlaut. Die Bilder sind aussagekräftig.

Es gibt daher ganz offensichtlich nur 2 Optionen. Entweder wurde der Prüfer bestochen oder er hat schlicht keine Ahnung, was er tut und/oder hat Tomaten auf den Augen, die Löcher übersehen zu haben. Denn dieses Level an Rost und Verfall passiert nicht von "fahrtüchtig und sicher" auf "Todesfalle" innerhalb von der kurzen Zeit.

Und was die GTÜ betrifft: Mir wurde eine Nachbesichtigung in Aussicht gestellt, dann meldete man sich nicht mehr bei mir und dann kam der Brief mit besagtem Inhalt, dass ich mich an den Vorbesitzer wenden sollte, die Bilder zeigen würden, dass die Korrosion bemängelt werden muss, es aber meine Aufgabe als Käufer sei blabla nicht unser Problem. Irgendwelche weiteren Schritte seitens des Dachverbandes sind dem nicht klar zu entnehmen.

(Nochmal: Ich halte garnichts von Begriffen wie "dämlich" oder "dumm" im Rahmen einer sachlichen Diskussion, wer sich damit nicht zurückhalten kann, sollte sich meiner unmaßgeblichen Meinung nach eine andere Ventilationsmöglichkeit für seine Impulse suchen.)

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#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Dako92):
Es gibt daher ganz offensichtlich nur 2 Optionen. Entweder wurde der Prüfer bestochen oder er hat schlicht keine Ahnung

Auch wenn man persönlich meint einen Schaden zu haben, mit dem Vorwurf von Bestechung sollte man auch in Foren vorsichtig sein, denn es können auch Betroffene hier mitlesen, oder solche Beiträge dem Verein melden, ohne haltbare Beweise bekommt man schnell Ärger.
Zitat (von Dako92):
Denn dieses Level an Rost und Verfall passiert nicht von "fahrtüchtig und sicher" auf "Todesfalle" innerhalb von der kurzen Zeit.

Ich bin kein TÜV Prüfer, jedoch Sammler von Oldtimern als Hobby, und man staunt wenn Unterbodenschutz drauf ist, welcher erst mal das Zeugs zusammenhält, sieht man wenig, jedoch nur kurzer Kontakt mit Salz (und es war zu der Zeit wohl der Fall) bröckelt es weg.
Mir ist noch die Zeit vor 30 Jahren geläufig, wo die Prüfer mit dem spitzen Schraubenzieher am Unterboden herum gestochert hatten, doch die Zeit ist vorbei, es ist heute eine zerstörungsfreie Sichtprüfung.
Da auch jeder der Prüforga jeweils darauf hinweisen, das eine neue Plakette kein Wertgutachten oder frei Mängeln darstellt, sollte sich herum gesprochen haben. Es ist schlichtweg eine Momentaufnahme im Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr.

Wer sich als Laie bezeichnet sollte auch kein altes Auto kaufen, ohne das man es entsprechend einem Gebrauchtwagencheck beim ADAC oder ähnlichem unterzieht. Dazu sollte man nun auch bedenken, der Verkäufer ist ebenfalls privat und Laie.

Egal wie man es dreht und wendet, man muss zivilrechtlich seine Forderung gegenüber Prüforga oder Verkäufer durchsetzen. Gegen den Verkäufer wird man schon fast gar nichts schaffen, denn als ebenfalls Laie wird dieser wie alle auf die neue Plakette verweisen. Also muss man ein Beweissicherungsverfahren vor Gericht anstreben, damit ein vom Gericht bestellter GA eben entweder nachweist, das der Prüfer die Mängel sehen hätte müssen, oder eben das man selbst Pech hatte.
Oder man reicht gleich Klage beim AG gegen die Prüforga ein, und hat dann vor Gericht ganz schlechte Karten.
Ohne Rechtsanwalt geht gar nichts, selbst bei einer vorhandenen RSV ist es nicht sicher, ob diese bei dem Prozessrisiko überhaupt eine Deckungszusage gewährt. Man wird also in den meisten Fällen alles selbst mal vorstrecken, mit ungewissem Ausgang.

Zitat (von Dako92):
dass ich um sachliche Diskussion bitte und von beleidigenden, zynischen Äußerungen nichts halte.

Hier ist ein öffentliches Laienforum, wo verschiedenen Personen mit verschiedenen Ausbildungen antworten.
Eine Einschätzung von einem RA gibt es unter:
www.frag-einen-anwalt.de

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#12
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat:
Mein KFZler von der Werkstatt sagte mir, er hatte überlegt, die Polizei zu rufen und verweigere es, irgendwas mit dem Auto zu tun zu haben und sprach von einer Todesfalle


Also steht das Auto aktuell noch in der Werkstatt ? Es ist ja nicht mehr Betriebssicher und darf daher nicht mehr am Öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Was ist das denn für ein Verkäufer ? Hast du den Verdacht, dass er das Gerwerblich macht?

Also hast du seine Adresse und die ist z.b. ein Schrottplatz oder "Autohaus"?

Ich habe lange in Berlin Neukölln gewöhnt und da ist ein "Autohaus" neben dem nächsten und überall sind es "Privatverkäufer"...

Es stimmt schon bei Gericht wird es schwer. Ob und welche Erfolgsaussicht müsstest und natürlich detailliert mit dem Anwalt klären.

Auch der GTÜ vielleicht nochmal auf den Zahn fühlen und sagen wie es ist:
"Ich befürchte / ich glaube das mit dem TÜV etwas nicht stimmt. Ich bitte um Nachprüfung" etc. Dazu nochmal die Situation schildern.

Damit sagst du ja nicht das damit etwas nicht stimmt sondern du äußerst lediglich bedenken was vollkommen legitim ist.

Beim Verkäufer wirst du wohl nicht viel erreichen. Ist er wirklich rein privat und nicht Scheinprivat im Bezug auf Autoverkauf bzw. Gewerbliches handeln stimme ich dem zu: keine Chance :/ ihm das zu beweisen ist schwer.

Der wohl beste Weg ist nochmal Kontakt mit der GTÜ auf zu nehmen. Danach ggf. Mit deinem oder einen Fachanwalt und die Situation besprechen. Man muss ja nicht durch alle instanzen gehen aber ich denke es ist halt der falsche Weg zu sagen: Lehrgeld.

Ich kann verstehen das so zu sehen. Voll und ganz aber so ein Auto willst du auf der Autobahn nicht vor oder hinter dir haben. Der Prüfer oder der Verkäufer oder beide. Irgend jemand sollte es gewusst haben.

Alternativ wie 0815Frager sagt ist der Schaden bzw das Ausmaß wirklich binnen 4 Wochen entstanden und niemanden ist etwas vor zu werfen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#13
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Dako92):

Die Bilder sind aussagekräftig.


Kannst du die Fotos auf einen Bilderhoster laden und hier verlinken?

Das Auto wurde einen Tag nach der Besichtigung zur HU vorgestellt und hat auf Schlag bestanden? Hat der Prüfer den Abgastest durchgeführt oder eine externe Werkstatt?

Zitat (von Dako92):

Es gibt daher ganz offensichtlich nur 2 Optionen. Entweder wurde der Prüfer bestochen oder er hat schlicht keine Ahnung, was er tut und/oder hat Tomaten auf den Augen, die Löcher übersehen zu haben.


Nein, nicht bestochen oder keine Ahnung oder Tomaten auf den Augen. Möglicherweise wenig Erfahrung.

Die Durchführung der HU ist in Anlage VIIIa zur StVZO geregelt, insbesondere Pkt. 2.2:

der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist.

Bei einem 18 Jahre alten Ford Ka sollten bei einem erfahrenen Prüfer alle Alarmglocken läuten, das ist erfahrungsgemäß ein Kandidat für Ergänzungsuntersuchungen.

Zitat (von Dako92):

Denn dieses Level an Rost und Verfall passiert nicht von "fahrtüchtig und sicher" auf "Todesfalle" innerhalb von der kurzen Zeit..


Die Aussagen einer Werkstatt / eines KFZlers müssen nicht immer richtig sein, insbesondere wenn Begriffe wie "Todesfalle" gebraucht werden. Todesfalle heißt, das Auto wäre "Verkehrsunsicher". Durchrostungen sind zunächst einmal "erhebliche Mängel".

Zitat (von Dako92):

Und was die GTÜ betrifft: Mir wurde eine Nachbesichtigung in Aussicht gestellt, dann meldete man sich nicht mehr bei mir und dann kam der Brief mit besagtem Inhalt, dass ich mich an den Vorbesitzer wenden sollte, die Bilder zeigen würden, dass die Korrosion bemängelt werden muss, es aber meine Aufgabe als Käufer sei blabla nicht unser Problem. Irgendwelche weiteren Schritte seitens des Dachverbandes sind dem nicht klar zu entnehmen.


OK, GTÜ-intern wird schon etwas passiert sein. Der Prüfer wird eine Stellungnahme abgegeben haben, und in Verbindung mit den Fotos wird dann nach dieser "Aktenlage" eine Reaktion in Form des vorliegenden Schreibens erfolgt sein.

Die Korrosion muß bemängelt werden - aha. Gibt es eine Aussage dazu, ob die bereits zum Zeitpunkt der HU bemängelt werden mußte?

Was war bzw. ist mit den Bremsen?

Mir will immer noch nicht in den Kopf, warum die GTÜ keine Nachbesichtigung durchgeführt hatte.

Das Problem ist die Rechtsbeziehung. Die HU wurde vom Verkäufer in Auftrag gegeben, und nur der hat die Möglichkeit, einen "Widerspruch" einzulegen. Ein Dritter (der Käufer) kann das nicht. Das sind rechtliche Formalien. Warum das so ist, würde den Rahmen dieser Diskussion sprengen.

Selbst wenn über eine Nachbesichtigung festgestellt werden würde, daß das Auto keinen TÜV hätte bekommen dürfen, ändert das zunächst nichts an der zivilrechtlichen Geschichte mit dem Verkäufer. Der ja wohl als Privatverkäufer aufgetreten ist.

Allerdings könnte dann argumentiert werden, das Auto war zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mängelfrei. Was steht im Kaufvertrag bezüglich Sachmängelhaftung?

Zitat (von 0815Frager):

Mir ist noch die Zeit vor 30 Jahren geläufig, wo die Prüfer mit dem spitzen Schraubenzieher am Unterboden herum gestochert hatten


Der spitze Schraubendreher hat längst noch nicht ausgedient und erzeugt immer wieder Eindruck, wenn die in durchgerostete Schweller und Bodengruppen pieksen wie in Butter.

Aber es stimmt schon, daß die groben Prüfmethoden mit Hammer und Brecheisen nicht mehr an der Tagesordnung sind. Obwohl sie nach wie vor ihre Berechtigung haben bei bestimmten Kandidaten im Rahmen der "ergänzenden Untersuchungen.


-- Editiert von BudWiser am 12.04.2017 08:09

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#14
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Oder man reicht gleich Klage beim AG gegen die Prüforga ein, und hat dann vor Gericht ganz schlechte Karten.
Ohne Rechtsanwalt geht gar nichts, selbst bei einer vorhandenen RSV ist es nicht sicher, ob diese bei dem Prozessrisiko überhaupt eine Deckungszusage gewährt. Man wird also in den meisten Fällen alles selbst mal vorstrecken, mit ungewissem Ausgang.


Ich erlaube mir noch einen kleine Korrektur bzw. Ergänzung:

Ein Prüfer handelt hoheitlich, d.h. er ist einem Amtsträger gleichgestellt. Hier kommt also die Amtshaftung des Staates zum Tragen. Eine ÜO muß den Staat von Haftungsansprüchen freistellen. Das geschieht über eine entsprechende Haftpflichtversicherung.

Zunächst muß dem Prüfer eine Amtspflichtverletzung nachgewiesen werden (§ 839 BGB ), dann lassen sich Schadenersatzansprüche gegen die ÜO bzw. deren Versicherung geltend machen. Zuständig bei Staatshaftungsansprüchen sind die Landgerichte - alleine deswegen schon Anwaltspflicht.

Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.


Amtspflichtverletzung könnte sein, der Prüfer hat nicht "sorgfältig" geprüft.

Frage: welche Amtsplicht hätte der Prüfer dem Käufer gegenüber verletzt?

Gar keine, denn er hatte die HU nicht in Auftrag gegeben

Somit braucht auch nicht überlegt werden, ob der Prüfer möglicherweise vorsätzlich oder fahrlässig nicht "sorgfältig" geprüft hatte.

Das steht dann auch im Einklang zu der Aussage der ÜO: bitte wenden Sie sich an den Verkäufer...



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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Den letzten Sätzen von Dir stimme ich voll zu. Und bitte mal bedenken, welches Auto mit welchem Alter gekauft wurde. Der Ansprechpartner ist nicht der TÜV, sondern der Verkäufer. Aber auch da hab ich so meine Zweifel, ob das erfolgreich sein würde. Niemand ist verpflichtet, vor Verkauf einer Sache irgendwelche Gutachten erstellen zu lassen, es sei denn, man ist vertraglich irgendwelche Bindungen eingegangen.

Und gerade wenn man keine Ahnung hat, dann kauft man ein Auto doch nicht blind. Sorry, weder von einem Bulgaren noch von einem Deutschen. Da nimmt man ein paar € in die Hand (mehr ist es ja nicht) und lässt eine Werkstatt mal gucken. Gerade bei einem Auto mit 18 Jahren Erfahrung. Erfahrung ist nun mal in vielen Berufen von Vorteil, aber nicht bei allen Gegenständen.

wirdwerden

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#16
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und bitte mal bedenken, welches Auto mit welchem Alter gekauft wurde. Der Ansprechpartner ist nicht der TÜV, sondern der Verkäufer.


Aber auch bei einem alten Auto muß eine sorgfältige HU durchgeführt werden. Das ist aber nur eine Momentaufnahme - von Mitte Januar bis Mitte April sind es schlappe drei Monate. Da kann sich der Zustand eines Autos schon drastisch verschlechtern.

Das ist z.B. einer der Gründe, warum bei einem "Durchfaller" die Nachuntersuchung innerhalb Monatsfrist erfolgen muß. Bei einer NU wird nämlich nur das kontrolliert, was zuvor bemängelt wurde. Nach Ablauf der Monatsfrist ist eine neue HU fällig, weil eben der Nachuntersuchungsumfang nicht mehr ausreicht und unterstellt wird, daß weitere Mängel entstanden sind, die vor einem Monat noch nicht vorhanden waren.

Gerade bei diesen Autos in der Preisklasse 2 Jahre TÜV für knapp 1000 EUR gibt es genau dann Ärger, wenn festgestellt wird, daß ein Kühler leckt, der Motor Öl verbraucht oder sonstige Reparaturen fällig sind.

Aussagen von Werkstätten (die wollten schon die Polizei rufen, das Auto ist eine Todesfalle) sind mit äußerster Vorsicht zu genießen, wenn das denn tatsächlich so gesagt wurde. Es hat eben Gründe, weshalb Werkstätten keine HU durchführen dürfen, obwohl das KFZ-Gewerbe über die Lobbyverbände immer wieder Vorstöße in diese Richtung unternimmt. Es bestehen nämlich Interessenkonflikte zwischen der hoheitlichen Aufgabe der Fahrzeuguntersuchungen und dem wirtschaftlichen Interesse an Reparaturen.

Problem bei diesen alten Autos, denen nochmals Restleben eingehaucht wurde um gerade so den TÜV zu bestehen: ein privater Verkäufer wird immer ablehnen, das Auto zurückzunehmen oder für Reparaturen aufzukommen. Der Käufer beißt hier auf Granit und sucht sich nun einen Anderen, von dem er Schadenersatz fordern könnte. Da bietet sich dann der Prüfer an, zumal wenn eine Werkstatt zuvor die Hände über dem Kopf zusammenschlagen hat und behauptet, wie konnte das Auto bloß TÜV bekommen.

Selbstverständlich gibt es Fälle, wo ein Prüfer erhebliche Mängel übersehen hat die zudem noch zur Verkehrsunsicherheit führen. Ob das vorliegend der Fall ist, läßt sich nicht beurteilen. Dazu müßte eine "Nachschau" durchgeführt werden.

Zur Ehrenrettung aller Prüfingenieure aller Prüforganisationen sei folgendes gesagt:

Es werden hohe Anforderungen in Bezug auf Zuverlässigkeit in jeder Beziehung gestellt. Wer direkt oder indirekt mit Handel, Leasing, Verkauf etc. von Auto oder Ersatzteilen befaßt ist, darf nicht prüfen (Interessenkonflikt). Ein Prüfer muß in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen leben und darf wirtschaftlich nicht abhängig sein von Anzahl und Ergebnis der HU. Der PI darf weder sein eigenes Auto noch das von Familienangehörigen prüfen. Es gibt ein eigenes Punkteregister für Prüfer - Verkehrsverstöße können unangenehme Folgen haben (geben Sie mal Ihre Stempel für drei Monate ab und überdenken Sie Ihre Einstellung zu Geschwindigkeit im Straßenverkehr - die Vorbildfunktion eines Beamten schimmert hier durch). Ein PI muß im Besitz seines Führerscheins aller Fahrerlaubnisklassen sein, sonst darf er nicht prüfen. Also am Vorabend Lappen vorläufig einkassiert durch Polizei wegen Bierfahne bedeutet, ab sofort (vorläufig) nicht prüfen zu dürfen.

Es gibt interne Kontrollmechanismen innerhalb der ÜO mit entsprechenden Maßnahmenkatalogen bei "Auffälligkeiten". Über kurz oder lang fallen schwarze Schafe auf. Und zwar die. die "absichtlich" Mist bauen. Ich kenne zumindest einen Fall, wo eine Aufsichtsbehörde aufgrund von "Unregelmäßigkeiten" über 1000 Autos zur Nachuntersuchung herangezogen hatte - die Halter bekommen Post mit der Aufforderung, ihr Auto nochmals zum TÜV zu fahren. Die Kosten dafür, wenn es dann tatsächlich zu "Unregelmäßigkeiten" gekommen ist, trägt die ÜO. Die wird sich das dann vom Prüfer zurückholen wenn der Mist gebaut hatte.

Falls eine ÜO sich als unzuverlässig erweist weil ihre Prüfingenieure Auffälligkeiten zeigen, kann der ÜO die Zulassung entzogen werden. Eine (kleinere, nicht bundesweit tätige ÜO) stand schon einmal kurz davor. Abwenden konnte sie das nur, weil deren Technischer Leiter ausgewechselt wurde. Der neue hatte mit dem Stahlbesen ausgekehrt.

Nein, der PI hat weder vorsätzlich Mängel nicht dokumentiert oder ist bestochen worden. Möglicherweise war hier fett U-Bodenschutz im Spiel, weiß man aber nicht. Wer getäuscht werden soll, wird auch getäuscht werden. Und die GTÜ hat mit Sicherheit nicht einfach abgewiegelt. Die haben das intern sorgfältig geprüft und sind dann augenscheinlich zu dem Ergebnis gekommen, keine Nachschau durchzuführen.

Bin mal gespannt, ob der TE die Fotos hier reinstellt.

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#17
 Von 
Dako92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie gesagt, es sind nur 3-4 Wochen zwischen Kauf, also auch HU (AU ebenfalls dort) und dem Zutagetreten der Mängel vergangen. Nicht 3-4 Monate. Das Teil steht lediglich seitdem hier abgemeldet auf dem Privatparkplatz.

Fotos:

http://imgur.com/a/kiQeR

Ich entnehme den Beiträgen, dass es kaum Möglichkeiten gibt, was meinem Empfinden des Sachverhaltes gegenüber entspricht. Und da wir wie gesagt über verhältnismäßig geringe Beträge sprechen, in der tat, vermutlich Lehrgeld.

Ich hatte unklugerweise einfach einen Kauf übers Knie gebrochen, da der Alte wie gesagt den Geist aufgegeben hatte und ich kurzfristig meine Mobilität gewährleisten musste. Man darf eben nicht an der falschen Stelle sparen und muss sich Zeit nehmen und am Besten einen Fachmann draufschauen lassen, das ziehe ich daraus.

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#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Dako92):
http://imgur.com/a/kiQeR

Da bricht mit der Zeit noch mehr vom Rost gehalten durch den Unterbodenschutz heraus, das es im Winter passiert ist, sieht man am weißen Rand vom Unterbodenschutz. So was übersieht man zwar auch als Sammler nur einmal, aber das ist ärgerlich.
Jedoch wenn dies eine der Stellen ist, so stellt sich für mich die Frage, wenn das danach ein "Fachmann" gesehen hat, verstehe ich trotzdem nicht die Aktion, das er das Fahrzeug als Verkehrsunsicher bezeichnet, anstatt das er einmal zum Schweißgerät greift, und den Schaden in einer halben Stunde behebt. Denn großzügig den Unterbodenschutz abschleifen und ein Blech auf die Schadstelle schweißen, kann jeder Lehrling im ersten Lehrjahr.
Zitat (von Dako92):
Ich entnehme den Beiträgen, dass es kaum Möglichkeiten gibt, was meinem Empfinden des Sachverhaltes gegenüber entspricht.

Ja keine wirtschaftlich Chance, man kann nichts real gewinnen.

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#19
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Dako92):
http://imgur.com/a/kiQeR


Moment mal, da geht es nicht nur um Rostschäden. Da ist

- eine gebrochene Fahrwerksfeder,
- das Abgasrohr am Flexstück ist durch und nur mit Reparaturkitt zugeschmiert.
- der Schweller im Bereich der hinteren Achsschwinge und einer weiteren Stelle sind durchgerostet
- die Bodengruppe teilweise durchgerostet
- am vorderen Achskörper fett zugeschmiert mit irgendeinem Kleber (Silikon/Scheibenkleber/Karosseriedichtmasse). Wenn man das Zeug abkratzt, wird entweder der Achskörper geschweißt worden sein oder - wahrscheinlicher - einfach nur eine Durchrostung zugeschmiert worden sein. Was genau zeigt das dritte Bild?

Jedes für sich genommen ein "erheblicher Mangel" mit der Folge "kein TÜV". Ein Prüfer kann nach "pflichtgemäßem Ermessen" aus den Gesamtmängeln auf "Verkehrsunsicher" entscheiden.

Diese Mängel können nicht innerhalb von 3 bis 4 Wochen nach der HU entstanden sein. Zu hinterfragen wäre auch, wie die Abgaswerte waren (durch das Loch im Abgasrohr wird Falschluft gezogen und verfälscht die Abgaswerte) und ob dieses Auto tatsächlich am Tester hing. Deshalb die Frage, ob der Abgastest in einer externen Werkstatt durchgeführt wurde.

Soviel zum technischen Zustand dieses Autos. Das hat auch nix mit "Billigheimer unter 1000 EUR" zu tun.

Zitat (von Dako92):

Ich entnehme den Beiträgen, dass es kaum Möglichkeiten gibt, was meinem Empfinden des Sachverhaltes gegenüber entspricht. Und da wir wie gesagt über verhältnismäßig geringe Beträge sprechen, in der tat, vermutlich Lehrgeld.


Empfinden des Sachverhaltes? Vollkommen gerechtfertigt und nachvollziehbar.

Lehrgeld ist die eine Seite der Medaille.

Die andere ist: das wird wieder passieren. Hier sind ja nicht ein paar Löcher am Unterboden übersehen worden.

OK, eine Feder kann von jetzt auf gleich brechen, kann also nach der HU passiert sein. Die anderen Mängel sind nicht nach der HU entstanden. Insbesondere der zugeschmierte Achskörper ist als äußerst kritisch zu bewerten.

Die Frage ist jetzt, wie will man weiter vorgehen oder das so hinnehmen? Schadenersatzansprüche lassen sich schwer durchsetzen, kosten zusätzliches Geld und sind langwierig.

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#20
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Genau das ist es, was ich meine. Das passiert nochmal. Jeder hier weiß es: Der Gebrauchtwagen Markt ist übersäht von dubiosen Betrügern. Schaue ich mir die "Händler" in Berlin Neukölln, wedding, Kreuzberg ... In fast ganz Berlin an steht eins fest: der Markt ist in der Hand von türkisch libanesischen und arabischen​ Clans.

Es lässt sich folgende des nicht rassistisches festhalten:
Das passiert mit Sicherheit nochmal
Das war vermutlich nicht sein erster und letzter Verkauf
Vermutlich wusste er ganz genau von den Mängeln.
Die TÜV ist vermutlich gefälscht oder der Prüfer erpresst oder beteiligt

Du wirst vernutlich keinen Cent wieder sehen.

Solltest du klagen wird vermutlich
Der Verkäufer nicht mehr auffindbar sein
Wirst du Besuch von ausländischen Mitbürgern bekommen die das persönlich "klären" wollen.

Davon kann jetzt jeder halten was er will in seinem Einfamilienhaus in Bayern oder auf dem Lande.

Wer im Herzen Berlin groß geworden ist denkt und weiß da etwas mehr wie die elitäre poliker Oberklasse

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Die Frage ist doch, ob ich, wenn ich keine Ahnung habe, ein Auto von privat oder auf der Gass kaufe. Da gehe ich doch zu einem autorisierten Händler. Da kann ich dann, falls Mängel auftreten, erfolgreich Schadensersatz geltend machen. Ich kann davon ausgehen, dass er sich das Auto auch von unten angeguckt hat.

Aber bei einem Privatmann muss ich das ja wohl kaum voraussetzen. Und dann noch ein 18 Jahre alter Wagen aus dem Billigsektor. Da wird es mit der Beweisführung schwierig. Und der Käufer muss beweisen.

Eine ganz andere Frage ist, wie Prüfungsplakette zustande gekommen ist. Ich hab schon mal weiter oben gefragt, ob die gefälscht oder echt gewesen sei. Da hieß es, sie sei echt gewesen. Und jetzt, nach den Ausführungen von BudWiser, und den Ausführungen von BW weiter oben, frage ich mich, ob sie überhaupt echt gewesen sein kann. Das sollte man m.E. schon mal klären.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat:
Die Frage ist doch, ob ich, wenn ich keine Ahnung habe, ein Auto von privat oder auf der Gass kaufe.


Das finde ich nicht. Es sollte in unserem Land egal sein wo ich kaufe. Ohne "Angst" stets über den Tisch gezogen zu werden.
Die "Autorisierten Händler" sind teilweise ebenso Abzocker.

Wenn ich mir die "Plakette" anhöre, das sie neu ist. Wenn ich einen Vertrag habe, wo der Verkäufer ebenfalls sagt, dass er von nix weiß und das Auto dann so aussieht passt nicht zusammen. Gerade unter dem Aspekt das er das Auto ja selbst auch nicht lange hatte. Glaube das so zu interpretieren.

Da sollte der Verkäufer auch immer mit in die Pflicht genommen werden. Denn da hätten Menschen sterben können und das einzige was der Verkäufer macht ist "Ich nix Ahnung" das ist skandalös.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):

Das passiert mit Sicherheit nochmal
Das war vermutlich nicht sein erster und letzter Verkauf
Vermutlich wusste er ganz genau von den Mängeln.


:cheers:

Zitat (von D2RR3):

Die TÜV ist vermutlich gefälscht oder der Prüfer erpresst oder beteiligt


Nein. Weder gefälscht noch erpresst oder beteiligt. Die Zusammenhänge sind möglicherweise anders.

Wir haben im Jahr bundesweit etwa 27 Mio Hauptuntersuchungen. Von diesem Kuchen will jeder etwas abhaben, nicht nur der Staat über die 19% MWSt. Und so kann es vereinzelt vorkommen, daß ein Prüfer "schlechte Umsätze" in Kauf nimmt weil dies besser ist als gar keine Umsätze.

Zitat (von D2RR3):

Du wirst vernutlich keinen Cent wieder sehen.


Eventuell doch, wenn der TE an der richtigen Stelle den Hebel ansetzt. Der Hebel wäre nicht beim Verkäufer oder der ÜO anzusetzen.

Zitat (von D2RR3):

Solltest du klagen wird vermutlich Der Verkäufer nicht mehr auffindbar sein
Wirst du Besuch von ausländischen Mitbürgern bekommen die das persönlich "klären" wollen.


Der Verkäufer wird schon auffindbar sein, nur hat er das Auto nicht verkauft. Das hat er für seinen Schwager verkauft, der dieses Auto dann im Auftrag eines Bekannten verkaufen sollte.

"Persönlichen Gespräche" wird diese Szene wohl vermeiden. Weil ansonsten die Polizei ins Spiel kommt und in einem Wespennest herumstochert.

Zitat (von D2RR3):

Davon kann jetzt jeder halten was er will in seinem Einfamilienhaus in Bayern oder auf dem Lande.
Wer im Herzen Berlin groß geworden ist denkt und weiß da etwas mehr wie die elitäre poliker Oberklasse


Berlin ist überall.

Hier geht es einerseits um den persönlichen Schaden, den man als Lehrgeld verbuchen kann.

Andererseits geht es um Schrottkisten, die aufgrund einer wie auch immer gearteten unheiligen Allianz zwischen Prüfer und einer bestimmten Sorte Händler/Verkäufer unters Volk gebracht werden.

Diese Mängel springen förmlich ins Auge, die selbst der unerfahrenste Prüfer, der nach seiner Ausbildung seine erste HU durchgeführt hatte, nicht übersehen kann oder darf. Hier ist bis auf den zugeschmierten Achskörper ja nicht einmal fett U-Bodenschutz aufgetragen worden. Das geht so nicht!

Eine bestandene TÜV-Untersuchung ist das Gütesiegel schlechthin, auch wenn hier nur eine Momentaufnahme stattfindet und diese lediglich eine "zerstörungs- und zerlegungsfreie Sicht- und Funktionskontrolle" ist. Hier legt der Staat seine Hand dafür ins Feuer, daß zumindest zum Zeitpunkt einer HU ein Auto den Vorschriften entspricht.

Es ist nicht Aufgabe eines Prüfers, einem Verkäufer die Gewinnmaximierung beim Verkauf von Schrottkisten zu ermöglichen, er hat die verdammte Aufgabe dafür zu sorgen, daß derartiger Schrott dort landet wo er hingehört: in der Schrottpresse.

Und zwar im Interesse von etwa 81 Millionen Bürgern, angefangen vom Säugling bis hin zum Greis. Deren Recht auf körperliche Unversehrtheit wird mit Füßen getreten, wenn solche Schrottkisten vorsätzlich oder fahrlässig eine TÜV-Untersuchung bestehen trotz erheblicher Mängel. Und wir reden hier nicht von nur einem übersehenen Mangel.

Insofern kann ich mir auch nicht vorstellen, daß die GTÜ angesichts der Bilder nicht reagiert. Intern wird schon was passieren, nur nach außen hin soll augenscheinlich der Ball flachgehalten werden.

Die Problematik ist ausgiebig erörtert. Beim Verkäufer wird nichts zu holen sein, die ÜO verweist auf die "Rechtslage" und wird auch keinen Ersatz leisten. Hat man den Prüfer denn schon selbst mit dem Ergebnis seiner HU konfrontiert? Er soll doch mal Stellung beziehen dazu. Möglicherweise hat der ja selbst Interesse daran, daß dieser Fall nicht bei der Aufsichtsbehörde landet.
Zitat (von wirdwerden):

Eine ganz andere Frage ist, wie Prüfungsplakette zustande gekommen ist. Ich hab schon mal weiter oben gefragt, ob die gefälscht oder echt gewesen sei. Da hieß es, sie sei echt gewesen. Und jetzt, nach den Ausführungen von BudWiser, und den Ausführungen von BW weiter oben, frage ich mich, ob sie überhaupt echt gewesen sein kann. Das sollte man m.E. schon mal klären.


Ich denke schon, daß hier keine gefälschten Plaketten (die es übrigens nur bei angemeldeten Autos gibt) oder HU-Berichte vorliegen. Die GTÜ hatte ja den Bericht vorliegen. Wenn da Fälschungen im Spiel wären, hätten die das geschrieben in ihrer Stellungnahme.

Trotzdem: möglich ist natürlich alles. Das wäre dann ein Fall für die Staatsanwaltschaft, und dann kommt ggf. ein Ball ins Rollen.

Mir ist mal ein gefälschter HU-Bericht untergekommen, den ich bei der Polizei ablieferte. Monate später bekam ich Post von einer Staatsanwaltschaft (Einstellungsschreiben). Da wurden sogar Hausdurchsuchungen durchgeführt. Auto gehörte dem Vater, der hat es seinem Sohn überlassen und der wiederum hat es einem Polen gegeben, damit der damit zum TÜV fährt. Wer das aber war, wußte der Sohn nicht mehr.







-- Editiert von BudWiser am 13.04.2017 09:39

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#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Natürlich sollte man immer und überall in Deutschland was auch immer kaufen können, ohne dass es schief geht. Nicht nur Autos. Nur, wenn das alles immer so klappen würde, dann bräuchten wir nicht die Berge von Regelungen in den verschiedensten Gesetzen, wie man vorgeht, wenn was nicht geklappt hat und wer was zu bezahlen hat. Und wenn ein Dieb in der linken Hand noch das Einbruchswerkzeug hat, in der rechten Hand einen Picasso, den er mir ganz günstig anbietet, dann komme ich doch ins Grübeln. Und da ich selbst technisch ein Vollidiot bin, kaufe ich gewisse Sachen eben nur bei einem Händler, beim Fachmann eben. Und ich kann zwar ein Sommerkleid durch anschauen und anfassen abtesten, aber keinen PKW. Die Gebrauchten, die ich gekauft habe, die waren alle scheckheftgepflegt, wurden von einer Niederlassung eines deutschen Neuwagen-Händlers mit Werkstatt veräußert, ich hatte jeweils auch noch eine Versicherung abgeschlossen, über den Händler und alles funktionierte. Letztmalig als jeweiliges Examensgeschenk für meine Söhne. Als dann das Getriebe in einem Wagen ausfiel, hat die Versicherung anstandslos gezahlt.

Es gibt keine Zauberfee, die es möglich macht, in Deutschland etwas ohne Risiko zu erwerben, leider nicht. Aber man selbst kann einiges tun, um das Risiko zu minimieren. Und bei einem 18 Jahre alten Wagen, der schon im Anschaffungspreis als neuer ein Billigwagen war .....ohne Kenntnisse, wie bisher gepflegt, wo er stand (Garagenwagen), sorry, ich verdiene mein Geld zu hart, um auf so etwas ohne Sachkenntnis einzugehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dako92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Schlussendlich sitze ich jetzt auf dem Ding und nur durch eine Übergangsregelung kann er noch für ein paar Tage auf einem Privatparkplatz stehen. Dann werde ich jetzt noch rausfinden, wie das mit dem verschrotten klappt und was das noch kostet. Hat eben noch ein Sahnehäubchen gefehlt. Danke für die Beiträge.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da gehe ich doch zu einem autorisierten Händler. Da kann ich dann, falls Mängel auftreten, erfolgreich Schadensersatz geltend machen. Ich kann davon ausgehen, dass er sich das Auto auch von unten angeguckt hat.


Da muss ich ganz entschieden widersprechen.
Grade solche Autos kauft man NUR von Privatleuten, seriöse Händler verkaufen solche Autos nämlich gar nicht.
Und auf diesen Fall hier bezogen, vor krimineller Energie (anders möchte ich das bewusste Verstecken / Verschweigen / Übersehen der eklatanten Mängel nicht nennen), hilft auch keine Unterscheidung von Privatmann und Händler.

Zitat:
Aber bei einem Privatmann muss ich das ja wohl kaum voraussetzen. Und dann noch ein 18 Jahre alter Wagen aus dem Billigsektor.


Völlig richtig, aber bei einem Privatmann (am besten ohne Ahnung) ist die Gefahr, dass gefährliche Mängel professionell versteckt werden deutlich geringer

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#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Du, ganz ehrlich, Du tust mir leid. Aber die Lage ist nun mal so, wie sie ist. In Zukunft anders angehen!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da gehe ich doch zu einem autorisierten Händler. Da kann ich dann, falls Mängel auftreten, erfolgreich Schadensersatz geltend machen.


Schon mal darüber nachgedacht, dass es solche Fahrzeuge in der Regel weder beim autorisierten noch bei
einem anderen seriösen Händler gibt.

Und selbst wenn - was glaubst du könntest du bei entsprechendem Alter und Laufleistung
für einen Schadenersatz gelten machen?
Mal vom Rost abgesehen, würde der TS in diesem Fall weder die Bremsen noch die Feder durchsetzen können.

Solche Kisten sind halt in der Regel in Pseudo-Händler Hand.
Ich suche seit langem einen alten VW T5 zwischen 2500 - 3500€. Der darf ruhig runter sein und Laufleistung haben.
9 von 10 Fahrzeugen sind von Pseudo "Privat-Händlern" die ihn nur zufällig gekauft haben und jetzt wieder
abgeben wollen weil er ihnen angeblich zu groß ist. ;)

Gibt man dann die Telefonnummer in Google ein, kommen 15 angebotene Fahrzeuge im letzen halben Jahr raus.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Dako92):
Schlussendlich sitze ich jetzt auf dem Ding und nur durch eine Übergangsregelung kann er noch für ein paar Tage auf einem Privatparkplatz stehen.



Nein, du könntest jetzt auch einfach die Radbremszylinder und die Feder günstig reparieren lassen und
das Ding einfach weiterfahren.

Oder glaubst du die Kiste fällt auseinander wegen den Rostlöchlein?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
karl+napp
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):

Nein, du könntest jetzt auch einfach die Radbremszylinder und die Feder günstig reparieren lassen und
das Ding einfach weiterfahren.

Oder glaubst du die Kiste fällt auseinander wegen den Rostlöchlein?


Warum die Feder reparieren lassen? Beim fahren merkt man doch nicht, dass die kaputt ist.

Und von kaputten Radbremszylindern war doch nirgendwo die Rede bisher.

Außerdem hat die GTÜ doch nur geschrieben, die Rostschäden müssen beseitigt werden.

Zitat (von charlyt4):

Gibt man dann die Telefonnummer in Google ein, kommen 15 angebotene Fahrzeuge im letzen halben Jahr raus.


Ist das jetzt schlecht? Das scheint doch ein Fachhändler zu sein, spezialisiert auf alte T5.

Und wenn es mit dem TÜV Probleme gibt, kann man doch dorthin fahren wo Dako92 war.

Signatur:

Mein solides Halbwissen habe ich aus dem Internet.

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