KFZ-Gutachten - Wie hoch ist nun die Erstattung?

12. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)
KFZ-Gutachten - Wie hoch ist nun die Erstattung?

Guten Tag,

Mir ist vor zwei Wochen jemand hinten drauf gefahren (Ich stand), Schuld liegt 100%ig (auch anerkannt) beim Unfallgegner.
Die gegnerische Versicherung hat ein Gutachten veranlasst, welche folgendes besagt:

Reparaturkosten (nur Überschlagen, da Reparaturkosten Fahrzeugwert stark übersteigen): 1554,62€ (ohne MwSt.), 1850,00€ (mit MwSt.).

Wiederbeschaffungswert (Privatmarkt): 800,00€

Restwert (Gebot gültig bis: 30.03.2016): 180,00€

Die Versicherung bittet um Mitteilung der Bankverbindung. Leider habe ich jetzt nicht ganz verstanden, welchen Betrag ich denn nun endgültig überwiesen bekomme? Die Reparaturkosten oder nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert?

Ich freue mich auf eure Gedanken und wünsche noch ein schönes Wochenende!

Viele Grüße,
Neoner

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert


das!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

Beliebter Trick der Versicherungen. Realität: Ab zum Anwalt, den muss die gegnerische Versicherung zahlen. Eigenen Gutachter beauftragen, den bezahlt ebenfalls die Versicherung. Und schon ist nichts mehr mitt billig aus der Sache raus*****n.
Du hast anrecht auf auszahlung der Reparaturkosten netto ODER kannst reparieren lassen wenn du dein Auto noch mindestens 6 Monate weiter fahren willst/wirst.
Aber unbedingt zum Anwalt, diese Versuche, die Geschädigten auszutricksen, sind eine Frechheit.
Ich durfte da auch schon ein paar Erfahrungen machen, und es ging jedes mal zu meinen Gunsten aus.

mfg


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Auf diesen Fall bezogen fehlt mir gerade die Lust detailliert darzulegen, wie krumm, schief oder schlicht falsch die getätigten Aussagen sind.
Dennoch sollte zumindest ein Leser darüber informiert sein.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.048 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen