Guten Tag,
Mir ist vor zwei Wochen jemand hinten drauf gefahren (Ich stand), Schuld liegt 100%ig (auch anerkannt) beim Unfallgegner.
Die gegnerische Versicherung hat ein Gutachten veranlasst, welche folgendes besagt:
Reparaturkosten (nur Überschlagen, da Reparaturkosten Fahrzeugwert stark übersteigen): 1554,62€ (ohne MwSt.), 1850,00€ (mit MwSt.).
Wiederbeschaffungswert (Privatmarkt): 800,00€
Restwert (Gebot gültig bis: 30.03.2016): 180,00€
Die Versicherung bittet um Mitteilung der Bankverbindung. Leider habe ich jetzt nicht ganz verstanden, welchen Betrag ich denn nun endgültig überwiesen bekomme? Die Reparaturkosten oder nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert?
Ich freue mich auf eure Gedanken und wünsche noch ein schönes Wochenende!
Viele Grüße,
Neoner
KFZ-Gutachten - Wie hoch ist nun die Erstattung?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Zitat:nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert
das!
Beliebter Trick der Versicherungen. Realität: Ab zum Anwalt, den muss die gegnerische Versicherung zahlen. Eigenen Gutachter beauftragen, den bezahlt ebenfalls die Versicherung. Und schon ist nichts mehr mitt billig aus der Sache raus*****n.
Du hast anrecht auf auszahlung der Reparaturkosten netto ODER kannst reparieren lassen wenn du dein Auto noch mindestens 6 Monate weiter fahren willst/wirst.
Aber unbedingt zum Anwalt, diese Versuche, die Geschädigten auszutricksen, sind eine Frechheit.
Ich durfte da auch schon ein paar Erfahrungen machen, und es ging jedes mal zu meinen Gunsten aus.
mfg
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Auf diesen Fall bezogen fehlt mir gerade die Lust detailliert darzulegen, wie krumm, schief oder schlicht falsch die getätigten Aussagen sind.
Dennoch sollte zumindest ein Leser darüber informiert sein.
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