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KFZ Gebrauchtkauf vom Händler jetzt wieder defekt!

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KFZ Gebrauchtkauf vom Händler jetzt wieder defekt!

Hallo!
Folgendes Problem: Am 27.01.2011 habe ich bei einem Händler ein Auto gekauft. Im Kaufvertrag steht u.a "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Habe aber eine extra Garantie.
Ende März 2011 habe ich dann das erste mal die Klimaanlage angemacht( weil vorher nicht nötig bzw so oder so kalt)
ohne Funktion.
Anruf beim Händler: Klimaanlage sei durch die lange Standzeit leer.
Ich sollte die auffüllen lassen und sollte diese dann immer noch nicht funktionieren sollte ich mich noch mal melden.
Sie funktionierte und der ganze Spass hat mich 75€ in einer Werkstatt gekostet (Rechnung vorhanden).
Ende April war dann die Inspektion fällig. Und nicht nur das sondern es musste auch die ABS Sensoren getauscht werden. Wieder 290€. Diese wurde beim Händler durchgeführt.
>Jetzt funktioniert die Klima wieder nicht.
Muss der Händler die Klima auf seine Rechnung reparieren? oder habe ich da keine Chance?
Achso eine Rechnung der Reparatur sowie die Inspektion habe ich bis heute nicht erhalten, nur eine Quittung.

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von gabymilo am 27.06.2011 22:13
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>KFZ Gebrauchtkauf vom Händler jetzt wieder defekt!
-> "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung."

eine solche Klausel ist beim Verbrauchsgüterkauf (Verbraucher kauft beim Unternehmen) unwirksam.

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von creativs am 27.06.2011 23:35
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>KFZ Gebrauchtkauf vom Händler jetzt wieder defekt!
oder es wurde im Kundenauftrag verkauft,,

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von Uwe321 am 27.06.2011 23:52
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>KFZ Gebrauchtkauf vom Händler jetzt wieder defekt!
Nein der Kauf war nicht im Kundenauftrag. Ganz normal vom einen Händler.

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von gabymilo am 28.06.2011 06:57
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>KFZ Gebrauchtkauf vom Händler jetzt wieder defekt!
-> oder es wurde im Kundenauftrag verkauft

Was soll das ändern?

Es kommt darauf an, wer das wirtschaftliche Risiko trägt und das hat der Händler, sobald er vom Voreigentümer das Auto abgekauft hat.

Ich würde dem Verkäufer eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen und dann ggf. weiter handeln, wenn diese fruchtlos bleibt.
Das Geld, welches du bereits investiert hast (bei der anderen Werkstatt) ist "weg".


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Ich übernehme keine Verantwortung o.ä. über die Richtigkeit

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von creativs am 28.06.2011 08:07
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>KFZ Gebrauchtkauf vom Händler jetzt wieder defekt!
quote:
Was soll das ändern?

Wenn der Händler nur als Vertreter des privaten Eigners gehandelt hat, ist der Gewährleistungsausschluss wirksam.

Dann wäre auch allein der Private Ansprechpartner was die Gewährleistung angeht, dann bliebe wohl nur die Garantie.

Wer steht als VK im KV?

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von flawless am 28.06.2011 08:55
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>KFZ Gebrauchtkauf vom Händler jetzt wieder defekt!
quote]Wer steht als VK im KV?
Nachdem ich das gelesen habe, habe ich den Kaufvertrag rausgesucht.
Ganz oben steht: " Verbindliche Bestellung"
dann direkt darunter steht: Verkauf von "Privat an Privat"
Aber der ist doch Händler!Die Garantie ist doch auch von dem. Und dort steht Klima ist nicht mit drin.
Und nu?

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von gabymilo am 28.06.2011 09:15
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>KFZ Gebrauchtkauf vom Händler jetzt wieder defekt!
Hallo noch mal.
Bin jetzt auf die offizielle Homepage gegangen in dem der Verkäufer als Inhaber benannt ist.
Kann der dann von privat an privat verkaufen??

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von gabymilo am 28.06.2011 09:29
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>KFZ Gebrauchtkauf vom Händler jetzt wieder defekt!
@cratives: gängiges Handeln bei "Problemautos" ( Laufleistung, Alter etc ) ist es, im Kundenauftrag zu verkaufen. Man kauft quasi wie von privat und der VK kann die Gewährleistung bzw Sachmängelhaftung ausschließen ( außer arglist, die muß man aber erst nachweisen )

Bei normalem Kauf vom Händler greift die Gewährleistung des Händlers und er haftet grundsätzlich für die meisten Schäden ( außer Verschleiß) die in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftreten. Er muss beweisen, dass diese Mängel beim Kauf NICHT vorhanden waren ( unmöglich ). Nach den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der Käufer dann beweisen, dass die Mängel vorher da waren...dann ist es gut, eine GW Garantie zu haben.

Servus

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von Uwe321 am 28.06.2011 09:36
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>KFZ Gebrauchtkauf vom Händler jetzt wieder defekt!
quote:
dann direkt darunter steht: Verkauf von "Privat an Privat"

Uwe ist nichts hinzuzufügen.

Nicht "Privat an Privat" ist entscheidend, sondern wer nun konkret als VK im Vertrag steht: Der Händler, dann Gewährleistungsausschluss unwirksam. Der Private, dann Ga. wirksam.

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von flawless am 28.06.2011 09:44
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>KFZ Gebrauchtkauf vom Händler jetzt wieder defekt!
nur der Name des Händlers, nicht die Firma

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von gabymilo am 28.06.2011 09:56
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