KFZ Diebstahl ohne Teilkasko

16. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
go451856-97
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Diebstahl ohne Teilkasko

Guten Tag,
Ich habe folgendes Problem.
Mir wurde mein Auto am 2.April entwendet und es war zu der Zeit nur haftpflicht versichert. Ich wurde über teilkasko nicht informiert nur über Vollkasko. Ich habe jetzt die Versicherung angeschrieben wegen fehlerhafter Beratung, weil ich weder den niedrigen Beitrag noch die Abdeckungen von Teilkasko kannte. Jetzt bin ich mir nicht sicher ob ich ein Beratungsprotokoll unterschrieben habe. In meinen Unterlagen habe ich dieses Protokoll nicht. Wie sehen hier die Chancen aus?

Probleme mit der Versicherung?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119623 Beiträge, 39756x hilfreich)

Wo und wie wurde der Vertrag abgeschlossen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

und wie alt war das Auto?

Stefan

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#3
 Von 
go451856-97
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wo und wie wurde der Vertrag abgeschlossen?


Bei einem huk Geschäftspartner

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go451856-97
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

und wie alt war das Auto?

Stefan


Hallo, 2012 baujahr, und von 22.02-02.04.16 in meinem Besitz.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

OK, bei einem 4 Jahre alten Fahrzeug ist eine Teilkasko schon mal grundsätzlich nicht verkehrt, der Berater wird sich nicht auf "Unwirtschaftlichkeit" berufen können (dahin ging meine Nachfrage).

Ob eine Beratung aber überhaupt Abseits des Vertrages erfolgen muss weiß ich nicht genau. Bei ganz anderen Versicherungen würde ich das ausschließen (etwa: Nur weil du bei der KFZ-Beratung nicht nach einer Feuerversicherung gefragt wurdest ist dir nun dein Haus schutzlos abgebrannt).
Da aber die Kasko üblicherweise zu einem KFZ-Versicherungspaket gehört könnte es da durchaus anders sein, vergleichbar mit einer kompletten Beratung für eine Hausversicherung (dazu gehört imho mindestens Gebäude-, Hausrat-, Glasbruch- und Gewässerschadenhaftpflichtversicherung).

Entscheidend dürfte sein, was bezüglich Kasko genau besprochen wurde, und natürlich wer was davon beweisen kann. Ein Protokoll wäre da vielleicht hilfreich.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go451856-97
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Entscheidend dürfte sein, was bezüglich Kasko genau besprochen wurde, und natürlich wer was davon beweisen kann. Ein Protokoll wäre da vielleicht hilfreich.

Stefan


Darum geht es eigentlich... meine Frage wäre nämlich, wie sehen meine Chancen aus, wenn kein beratugsprotokoll vorliegt heißt also die Versicherung hat mich nicht richtig beraten. Könnte ich rechtlich eine Entschädigung verlangen oder habe ich keine Chance auch wenn kein protokoll vorliegt?

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#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Also auf solche "Kunden" kann man echt verzichten.

Wieso hast du denn nicht selbst den Agenten in Bezug der Teilkasko gefragt? Kasko kam offensichtlich nicht in Frage. Warum?

Geiz ist geil. Und dann bei Schaden den anderen jetzt anzuprangern ist kein guter Stil.

Und jetzt mal grundsätzlich: wenn kein Beratungsprotokoll vorliegt, wieso soll der Agent/Makler dich falsch beraten haben? Ich gehe mal davon aus, dass dies einfach nur eine Unterstellung ist, weil du gern das Geld wieder haben willst.

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