KFZ Diebstahl - Wann muss die Versicherung zahlen

21. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Bufokind
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Diebstahl - Wann muss die Versicherung zahlen

Hi,

mir wurde am 25. April mein Motorrad aus der Tiefgarage gestolen. Der Diebstahl wurde am selben Tag noch der Versicherung und Polizei gemeldet. Alle nötigen Daten, Rechnungen, Schlüssel, polizeiliches Aktenzeichen etc wurden ca 1-2 Wochen später an die Versicherung übermittelt.

Leider ist seit dem Funkstille von seitens der Versicherung und ich habe bis jetzt auch kein Geld gesehen.

Daher meine eigentliche Frage: Wann muss die Versicherung zahlen und wie viel?

Die Versicherung will derzeit auf das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft warten und erst dann zahlen.

Und in wie weit kann ich kann ich Zinsen bei der Versicherung für verzögerte Zahlung geltend machen, sofern die Versicherung schon lange hätte zahlen müssen?

Gruß
Alex

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Alex,

die Versicherung muss zahlen, sobald die Sache objektiv entscheidungsreif ist.

Bei Diebstahl kann das u.a. auch erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlung der Fall sein.

Einen Zinsschaden kannst Du nur geltend machen, wenn sich der Schuldner im Verzug befindet.

SG

Berry

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