Nachdem der Kläger nun seine Klage in der Güteverhandlung zurück nahm, stellte ich Antrag auf Kostenerstattung.
Ich habe mich nicht anwaltlich vertreten lassen. Habe aber Porto Kosten gehabt, Telefon- Faxkosten, ein Anwalts Erstberatungsgespräch, sowie die Anreisekosten zum Gericht. Zusätzlich wuerde ich gerne Verdienstausfall geltend machen. Hierzu ist anzumerken, dass ich angestellt bin aber auch der Selbständigkeit nachgehe.
Nun die Frage, kann ich alles oben genannte ansetzen und beantragen?
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"Meine Beiträge sind ausschließlich eigene Meinungen."
KFA ohne anwaltliche Vertretung
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
quote:<hr size=1 noshade>Nun die Frage, kann ich alles oben genannte ansetzen und beantragen? <hr size=1 noshade>
Eingeschränkt, das ergibt sich aus § 91 I 2 ZPO i.V.m. dem JVEG.
http://dejure.org/gesetze/JVEG
Wie "die Entschädigung von Zeugen", also dort §§ 19 ff. mit Querverweisen.
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Hab mich da mal reingelesen. Folgendes möchte ich festsetzen:
- 4,60€ Porto 4x0,90€
- 5,--€ Kopierkosten 10x 0,50€
- Aussergerichtliche Anwaltsberatung 49€ (war für das Verfahren notwendig)
- Evtl. 1 Fahrt zum Anwalt für 0,25€ pro km hin und rückfahrt.
- Hin und Rückfahrt zur gerichtlichen Verhandlung 0,25 € km
- Sowie Verdienstausfall 2 Stunden
Zu letzterem steht was von 21€ die Stunde jedoch nur bei selbständigen. Ich bin Arbeitnehmer aber auch selbständig. Welchen Status sollte ich ansetzen?
Kann es zu Komplikationen mit irgendwelchen Positionen kommen? Denn die Kosten hatte ich ja wirklich in diesem Umfang.
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quote:<hr size=1 noshade>Kann es zu Komplikationen mit irgendwelchen Positionen kommen? <hr size=1 noshade>
Der Rechtspfleger wird es eben streichen, was nicht erstattungsfähig ist.
quote:<hr size=1 noshade>- Aussergerichtliche Anwaltsberatung 49€ (war für das Verfahren notwendig)
- Evtl. 1 Fahrt zum Anwalt für 0,25€ pro km hin und rückfahrt. <hr size=1 noshade>
Das wäre kein Problem, wenn er dich auch im Prozess vertreten hätte, dann würde das nach § 91 ZPO erstattet.
So wird dir das rausgestrichen, als Prozesskosten nicht erstattungsfähig, das hätte mit zum Streitgegenstand des Verfahrens gemacht werden müssen, vorprozessuale Kosten der Rechtsverfolgung.
Du könntest das nur separat beim Gegner geltend machen, neues Verfahren.
Aber lass es ruhig mal drin, in dem Verfahren ist ja geballter juristischer Sachverstand vertreten, da ist alles möglich.
quote:<hr size=1 noshade>Zu letzterem steht was von 21€ die Stunde jedoch nur bei selbständigen. Ich bin Arbeitnehmer aber auch selbständig. Welchen Status sollte ich ansetzen? <hr size=1 noshade>
Die bis zu 21 EUR bekommt nach § 22 Jeder, aber nur wenn man das konkret nachweist, tatsächlich entstandener Verdienstausfall. Wenn man bezahlten Urlaub nimmt, gibt es nur die 3,50 EUR/Stunde nach § 20.
Aber wie gesagt, lass auch das ruhig drin, hier würde mich gar nichts wundern. Wahrscheinlich wird es aber auf die 3,50 zusammengestrichen.
Auch die Klagerücknahme war ja grob falsch und ist jetzt dein Glück, man kommt hier gar nicht aus dem Staunen heraus.
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Werde mal alles wie oben beantragen und berichte was passieren wird :-)
Bin selber zutiefst erstaunt über dieses, doch schwer im Magen liegende Verfahren.
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