Kürzung Unterhalt für Kind in Ausbildung?

10. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
fuchsi64
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kürzung Unterhalt für Kind in Ausbildung?

Hallo miteinander,

kann mir jemand sagen, ob ich den Unterhalt für meinen Sohn kürzen kann, wenn dieser im September diesen Jahres eine Berufsausbildung beginnt und sein eigenes Geld verdient?

Er ist 16 Jahre alt und lebt noch bei meiner Ex - Frau im Haus. Habe mal gehört bzw. gelesen, das ich als Unterhaltspflichtiger bei Kindern die sich in der Ausbildung befinden,90,-€ als berufsbedingte Aufwendungen von deren Einkommen abziehen muss und der Rest wird durch zwei geteilt. Diesen Betrag könne ich dann von meiner Unterhaltszahlung abziehen.

Ist das korrekt?

Vielen Dank schon mal vorab.

fuchsi

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo fuchsi,

so würde ich das auch sehen.:)

Existiert ein Titel?

Grüßle

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Camper,

noch nicht ganz wach heute, was? :neck:

quote:
das ich als Unterhaltspflichtiger bei Kindern die sich in der Ausbildung befinden,90,-€ als berufsbedingte Aufwendungen von deren Einkommen abziehen muss und der Rest wird durch zwei geteilt.


Grüßle

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Aber die Fahrtkosten könnten doch höher sein... :grins:

-----------------
"gruß azrael


"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Squit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Fuchsi,

wie das Einkommen des unterhaltsberechtigten Kindes bereinigt wird, kannst Du in den Leitlinien des zuständigen OLGs nachschauen.

Das OLG Frankfurt hat z.B. keine Pauschale sondern setzt 5% an. Höhere Aufwendungen sind dann entsprechend zu belegen.

LG
Squit

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fuchsi64
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo miteinander,

vielen Dank für die Antworten, haben mir sehr gut geholfen. :)

Gruß

fuchsi

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.059 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen