Kündigungsfristen - Was ist bei Feiertagen pp.?

6. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Lewandowski
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigungsfristen - Was ist bei Feiertagen pp.?

Als Mieter habe ich eine 3-monatige Kündigungsfrist - wie wird
diese berechnet? Müssen zwischen dem Auszug und der Kündigung
volle 3 Monate liegen? Was ist bei Feiertagen pp.?
Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Lewandowski,

anbei auszugsweise die Vorschrift des § 573c BGB :

"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig".

Selbstverständlich haben Sie für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung und der Räumung zum Ende zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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