Hallo,
welche Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber im folgenen Fall einhalten ?
AN ist 10 Jahre im Betrieb tätig. Wurde allerdings im Winter 2006 und 2007 bis zum April des nächsten Jahres saisonbedingt gekündigt mit Wiedereinstellungszusage. Jetzt ist der AN entgültig gekündigt worden ( In der Kündigung steht saisonbedingte Kündigung ohne Wiedereinstellung 2009 ). Gestern hat er die Kündignung zum 15.10.2008 erhalten. Finde diesen Zeitraum recht kurz. Ist das OK ? Bzw wenn es sich um eine Fristlose handeln würde muß das ja ach in der Kündigung stehen und fristlose wäre ja per sofort oder liege ich da falsch ?
Vielen Dank
Welche Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber einhalten?
23. September 2008
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Frage vom 23. September 2008 | 17:10
Von
Status: Schüler (165 Beiträge, 18x hilfreich)
Welche Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber einhalten?
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#1
Antwort vom 23. September 2008 | 18:02
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo, da ja das Arbeitsverhältnis immer unterbrochen wurde, scheint die Frist okay zu sein. Oder wurde vertraglich vereinbart, die Zeiten des saisonbedingten Ausfall als Betriebszugehörigkeit zu zählen? Oder ergibt sich aus einem evzl. geltenden Tarifvertrag soetwas?
MfG
#2
Antwort vom 23. September 2008 | 18:15
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16800x hilfreich)
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Die Kündigung hätte dem AN also spätestens am 17.09. zugestellt werden müssen.
Die Kündigungsschutzklage muss spätestens 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden.
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