Hallo, kurze Frage:
In meinem Mietvertrag (alte Regelung) wurde ein Zusatz eingefügt, in dem eine Kündigung von 3 Monaten zum Quartalsende festgelegt wurde - im Gegensatz zu den üblichen drei Monaten. Ist das zulässig? Wohne erst zwei Jahre in der Wohnung, habe also keine ohnehin längeren Fristen, zum Beispiel nach altem Mietrecht.
Kündigung zum Quartalsende rechtens?
30. Januar 2003
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Frage vom 30. Januar 2003 | 20:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung zum Quartalsende rechtens?
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