Kündigung wegen Krankheit - Kann der Facharzt trotz Aufhebung weiter krankschreiben?

21. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Michael S.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Krankheit - Kann der Facharzt trotz Aufhebung weiter krankschreiben?

Hallo!!

Wie sieht das eigentlich aus, wenn man länger als 3 Monate aufgrund Rückenbeschwerden krankgeschrieben ist!

Der MDK hat zum 4.3. Arbeitsfähigkeit bescheinigt! Der Facharzt hat (für das Arbeitsamt wegen Speerfrist) bescheinigt das die Stelle nicht zumutbar ist, da schwere Sachen gehoben werden müssen! und am besten sofort zu kündigen bzw. wechseln ist!

Kann der Facharzt trotz Aufhebung weiter krankschreiben?

Wie kann der Arbeitnehmer kündigen und welche Fristen muss er einhalten?

Kann sofort gekündigt werden? Weil ich die Arbeit körperlich nicht zum 4.3 antreten kann!!

Da die Zeit drängt und mir keiner Auskunft gibt ... bitte ich um schnelle Hilfe

Danke im Voraus!!

MFG
Michael

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hobide2000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo erstmal,
zu Ihrer Frage:

Ja, der Facharzt kann Sie nach wie vor Arbeitsunfähig Krankschreiben.
Dies bedeutet für Sie, dass Sie Krankengeld beziehen anstatt Arbeitslosengeld, trotzdem ist es ratsam sich jetzt schon Arbeitslos zu melden, um bei einer Genesung sofort verfügbar bzw. vermittelbar zu sein.
Grundvoraussetzung hierfür ist, eine berechtigte Krankschreibung durch den Facharzt.
Ich spreche aus Erfahrung, hatte zwei Bandscheibenvorfälle!
Noch ein kleiner Tipp:
Versuchen Die bei anhaltenden Krankheitsbild eine Umschulungsmaßnahme bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu erwirken.(Landesversicherungsanstalt/LVA)
Mit freundlichen Grüßen
Hobide2000

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Silke S.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Solange Sie Krankgeschrieben sind, kann Ihr Arbeitgeber Sie sowieso nicht kündigen. Er kann es Ihnen nahelegen in beiderseitigem Einverständnis. Er kann Ihnen auch Bescheidgeben, daß er Aufgrund des Arbeitsausfalles die Stelle neu besetzt und Sie, sobald Sie wieder Genesen sind, von Ihrem Chef eine Kündigung erhalten. Sollte das der Fall sein, würde ich mich direkt mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen.

So, wie ich das Verstanden habe, sind Sie gar nicht mehr in der Lage, Ihren Beruf weiter auszuüben, also müsste das Arbeitsamt für Sie eine Umschulung, bzw. Weiterbildungsmaßnahme suchen.

Fragen Sie beim Arbeitsamt einfach mal nach.

Gruß

Silke

0x Hilfreiche Antwort

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