Kündigung wegen Eigenbedarf
Hallo,
ich bin am 01.08.2008 mit meiner Lebensgefährtin und Ihrer Tochter in ein Haus meiner Eltern zur Miete eingezogen.
Das Haus stand am Anfang des Jahres zur Zwangsversteigerung.
Nach aussage meiner Eltern wurde die Zwangsversteigerung aufgehoben weil sich keine Käufer gefunden haben (liegt zum teil an der Lage).
Dann haben sie einen Makler beauftragt das Haus zu verkaufen. Da der Makler keine Käufer gefunden hat haben meine Eltern das Haus zum 01.08.08 an uns vermietet.
Der Makler hat Anfang Oktober Interessenten gefunden die heute zur Besichtigung da waren. Nach einem Gespräch mit dem Makler stellte sich heraus das der Interessent das Haus sofort kaufen möchte.
Der Makler sagte wenn wir nicht freiwillig ausziehen wird der Käufer Eigenbedarf anmelden und uns raus klagen.
Kann der Käufer uns einfach so raus klagen? Müssen wir uns selber eine neue bleibe suchen? Und was ist mit den entstandenen kosten für die Renovierung und Umzug?
Wir wollen eigentlich nicht ausziehen weil meine Lebensgefährtin gerade erst 100 km zu mir gezogen ist und weil ihre Tochter seit 01.08.08 hier in den Kindergarten geht.
Sollen wir uns einen Anwalt nehmen oder klein bei geben?
Vielen dank schon einmal im vorraus
lg
von Timmyninja am 10.10.2008 18:42
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