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Kündigung im Kindergarten § 626 BGB

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Kündigung im Kindergarten § 626 BGB

Hallo,
meine Frage ist, ob ich eine Kündigung gem. § 626 BGB im Kindergarten meiner 2-jährigen Tochter aussprechen kann.
Es ist so, dass wir (Eltern) unsere Tochter Anfang August im Kindergarten angemeldet haben. Dies ist ein Kindergarten der eigentlich für Kinder von Eltern bestimmt ist, welche hier an der UNI tätig sind (Professoren). Ich, der Vater bin Student dort und wir haben diesen Platz bekommen da er noch frei war.
Laut Aufnahmeleitung war trotzdem eine lange Liste von Interessenten dort. Dieser Kindergartenplatz ist auch sehr weit von zuhause weg aber wir wollten unserer Tochter (Einzelkind) das Spielen mit Kindern ermöglichen und auch so ihre Entwicklung früh genug fördern.
Lange Rede kurzer Sinn.
Nun haben wir einen Elite"-Kindergarten. Gefällt uns auch viel besser.
Im Vertrag steht, dass man erst frühestens nach einem Kindergartenjahr austreten kann (kündigen). Eintritt war im August 08 und die Kündigung muß im April 09 vorliegen, sodass unsere Tochter im August 09 wieder austreten kann.
Gibt es nicht Gründe laut § 626 BGB zu kündigen (ist extra im Kindergartenvertrag vermerkt) aufgrund meiner Schilderung?
- zu weiter Weg und somit auch mit erheblichen Kosten verbunden
- Kindergartenplatz nur für Kinder mit Eltern welche UNI-Angestelle sind

Fallen Euch noch Gründe ein?
Gibt es die Möglichkeit gem. § 626 BGB zu kündigen?

In einem Anruf sagte man uns zwar, dass wir erstmal eine Kündigung einreichen sollen und es wird uns dann mitgeteilt zu wann sie wirksam wird, da ja erst ein neues Kind für genau diesen frei werdenden Platz gesucht werden muß.

Das dumme daran ist, dass der neue Kita-Platz nicht ewig für uns frei gehalten wird. Höchstens ca. 1 Monat.
Danke für Eure Einschätzungen.




-- Editiert von supertrooper am 20.08.2008 18:47:40


von guest123-1949 am 20.08.2008 16:41
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>Kündigung im Kindergarten § 626 BGB


-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."


von Jotrocken am 20.08.2008 19:07
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>Kündigung im Kindergarten § 626 BGB
Zu: Nun haben wir einen Elite-Kindergarten. Gefällt uns auch viel besser.

Korektur: Nun haben wir einen neuen Kindergarten.
Gefällt uns auch viel besser.


von guest123-1949 am 21.08.2008 05:42
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Kündigung im Kindergarten § 626 BGB
Hallo,

die von dir genannten Gründe:

- zu weiter Weg und somit auch mit erheblichen Kosten verbunden
- Kindergartenplatz nur für Kinder mit Eltern welche UNI-Angestelle sind

sind erstens nicht neu und zweitens bei Vertragsschluss anscheinend nicht so wichtig gewesen, dass ihr den Kindergartenplatz genommen habt. Also wird eine Kündigung aus diesen Gründen schwierig.

Denkbar als Kündigungsgründe sind z.B. Wohnort/Wohnungswechsel, Arbeitslosigkeit eines Erziehungsberechtigten aber auch persönliche Probleme mit den Ertziehern im Kindergarten.

Gruss
Harry


von Harry2000 am 27.08.2008 13:51
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>Kündigung im Kindergarten § 626 BGB
Gibt es für euren Ort eine Kindergartensatzung? Dort sind Kündigungsfristen geregelt, daran hat sich jede Einrichtung zu halten und natürlich auch jeder Nutzer der Einrichtung.


von matz70 am 14.09.2008 11:52
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>Kündigung im Kindergarten § 626 BGB
was ist denn bitte ein elite-kindergarten, wenn ein kindergarten, in dem professoren-kinder sind, keiner ist?
dürfen in einen elite-kindergarten nur kinder, deren papa mindestens prof. dr. dr. hc. mult. ist? oder deren väter bei der GSG9 sind?


von justus123 am 15.09.2008 12:15
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