Kündigung im Kindergarten § 626 BGB
Hallo,
meine Frage ist, ob ich eine Kündigung gem.
§ 626 BGB im Kindergarten meiner 2-jährigen Tochter aussprechen kann.
Es ist so, dass wir (Eltern) unsere Tochter Anfang August im Kindergarten angemeldet haben. Dies ist ein Kindergarten der eigentlich für Kinder von Eltern bestimmt ist, welche hier an der UNI tätig sind (Professoren). Ich, der Vater bin Student dort und wir haben diesen Platz bekommen da er noch frei war.
Laut Aufnahmeleitung war trotzdem eine lange Liste von Interessenten dort. Dieser Kindergartenplatz ist auch sehr weit von zuhause weg aber wir wollten unserer Tochter (Einzelkind) das Spielen mit Kindern ermöglichen und auch so ihre Entwicklung früh genug fördern.
Lange Rede kurzer Sinn.
Nun haben wir einen Elite"-Kindergarten. Gefällt uns auch viel besser.
Im Vertrag steht, dass man erst frühestens nach einem Kindergartenjahr austreten kann (kündigen). Eintritt war im August 08 und die Kündigung muß im April 09 vorliegen, sodass unsere Tochter im August 09 wieder austreten kann.
Gibt es nicht Gründe laut
§ 626 BGB zu kündigen (ist extra im Kindergartenvertrag vermerkt) aufgrund meiner Schilderung?
- zu weiter Weg und somit auch mit erheblichen Kosten verbunden
- Kindergartenplatz nur für Kinder mit Eltern welche UNI-Angestelle sind
Fallen Euch noch Gründe ein?
Gibt es die Möglichkeit gem.
§ 626 BGB zu kündigen?
In einem Anruf sagte man uns zwar, dass wir erstmal eine Kündigung einreichen sollen und es wird uns dann mitgeteilt zu wann sie wirksam wird, da ja erst ein neues Kind für genau diesen frei werdenden Platz gesucht werden muß.
Das dumme daran ist, dass der neue Kita-Platz nicht ewig für uns frei gehalten wird. Höchstens ca. 1 Monat.
Danke für Eure Einschätzungen.
-- Editiert von supertrooper am 20.08.2008 18:47:40
von guest123-1949 am 20.08.2008 16:41
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