K will KV von EBAY nicht einhalten, die Konsequenzen für ihn

23. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
K will KV von EBAY nicht einhalten, die Konsequenzen für ihn

Hallo,

mir ist schon klar, dass ich selber weiss wie man den gleich kommenden Fall behandelt, aber ich stelle dieses Thema online, damit sich der K auch mal ein Bild der Gesammtlage machen kann, die auf ihn zukommen kann (K bekommt den Link zum Thread hier von mir zugesendet)

So, da das Ganze ja hier ein rein theoretisches Forum ist, denken wir uns doch einfach mal, dass folgendes passiert sein könnte.

Jemand verkauft bei EBAY eine BluRay Disk Sammlung (gekennzeichnet als Privatverkauf), als Auktion. K ersteigert nun die Sammlung zum Preis von X. In der Auktion wird auch ein klares Datum gesetzt, bis zu dem die Zahlung eingehen muss (Da VK dann im Urlaub ist)
Einen Tag nach Ende der Auktion schreib K den VK an, dass dieser die Sammlung nicht mehr haben will und bittet darum den Kauf rückgängig zu machen.
VK findet diese Bitte nicht gerade lustig. VK kann aus gegebenen Gründen die Auktion erst wieder in 2-3 Monaten starten, nicht vorher.

VK bietet dem K an, den Kauf unter der Bedingung rückgängig zu machen, dass K sollte es zu einem minderen Erlös in einer weiteren Auktion kommen, K den Differenzbetrag übernimmt. (natürlich will VK das vom K schriftlich haben / nicht via Mail, da VK sich bewusst ist, dass eine Mail bezüglich beweisbarkeit gleich null ist)

Die Zeit läuft und VK ist ab Mitte nächster Woche in Urlaub. K meint, er hätte VK mehrfach angeboten, dass ein Abbruch der Auktion bei EBAY gemeldet werden sollte, damit die Gebühren erstattet werden.

VK ist aber der meinung, dass er kein Risiko eines minderen Erlöses eingehen will und verweigert sich somit dem Abbruch der Transaktion.

VK ist der Meinung, dass sein K glaubt, er würde nur "leere" Drohungen schreiben, wenn dieser sagt, er würde die Angelegenheit dann nach gewisser Zeit von einem Anwalt regeln lassen.

K ist sich wohl seiner Lage nicht wirklich bewusst und denkt, dass wäre alles nur ein Spiel. VK sieht das aber nicht so, gibt seinem K aber die Chance sich dass die nächsten Tage nochmal durch den Kopf gehen zu lassen und will ihm auch öffentlich vor eventuellen Mehrkosten warnen.

Evtl könnt ihr dem K ja nochmal raten, was er diesbezüglich lieber machen sollte, denn VK wird an dem KV fessthalten und diesen auch zur Not über andere Instanzen durchsetzen...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Der K muss die Differenz zum Mindererlös in einer neuen Auktion sowieso tragen, ob der VK ihn jetzt noch nett, etwas weniger nett oder von einem Anwalt bitten lässt, billiger wirds für den K sicher nicht und eine Wahl hat er diesbezüglich auch nicht (mehr).

Daher sollte der VK auch nicht mehr als unbedingt nötig mit dem K kommunizieren, außer er will vor seinem Urlaub auch noch die letzten seiner Nerven um die Ecke bringen.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

So einfach ist es nicht, denn es besteht ja ein gültiger Kaufvertrag. Der VK kann die Ware nicht einfach weiterverkaufen ohne den Kaufvertrag zu brechen. Der VK benötigt also schon das Einverständnis des Käufers. Der Käufer ist aber ganz klar in der Pflicht den Vertrag zu erfüllen. Weigert er sich, dann kann das für den K teuer werden wenn der VK diesen auf Erfüllung verklagt.
So dumm sollte ein K nicht und es auf ein Mahnverfahren oder eine Klage ankommen lassen. Günstiger wird es nicht mehr.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Wenn der Käufer die Abnahme verweigert ist der Rücktritt aber eine reine Formsache.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat (von Droid):
Wenn der Käufer die Abnahme verweigert ist der Rücktritt aber eine reine Formsache.
K weigert sich den KV erfüllen zu wollen, der part stimmt.

Natürlich wäre es eine reine Formsache für den VK den Rücktritt dann zu erklären, aber der VK will ja an dem KV fessthalten! VK sieht es einfach nicht ein, dass Jemand meint etwas ersteigern zu müssen und dan einfach kommt und sagt nö ich wills nicht mher, bite es dem nächsten in der Bieterliste an, oder mach was du willst.

VK will hier eindeutig am KV fessthalten, nur will der VK dem K auch aufzeigen, was alles für Dinge auf den K zukommen können, wenn K sich weigert den KV zu erfüllen ;)

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