K droht 1 Monat später mit Anwalt, w. falscher Ang

23. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Prof123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 18x hilfreich)
K droht 1 Monat später mit Anwalt, w. falscher Ang

Hallo,

ich habe vor gut 1 1/2 Monaten meinen Laptop auf Ebay verkauft. Älteres Modell mit einem defekten Akku (habe ich so auch geschrieben in der Auktion).
Nachdem die Auktion beendet war, hat der Käufer mich direkt angeschrieben, dass er die Ware morgen abholt.
Habe ihm dann freundlich gesagt, dass es leider nicht möglich sei, wegen meinen Arbeitszeiten. Zwei Wochen später hat er dann das Geld überwiesen. Geschickt habe ich den Laptop dann an eine Sonderadresse, die bei Ebay auch nicht angegeben war.
Gestern machte der Käufer aus heiterem Himmel einen Fall bei Ebay auf (ohne Kontakt aufzusuchen etc.).
Fing direkt an mir Betrug vorzuwerfen und absichtlich falsche Angaben gemacht zu haben. Anscheinend ist keine 500 GB Platte drin, wie ich angegeben habe, sondern nur eine 250 GB Platte. Nachverfolgen kann ich das natürlich nicht und Fotos, die sie angeblich gemacht hat, wurden mir auch nicht geschickt.
Da ich nicht auf Streit aus bin, habe ich angeboten eine neue 500 GB Festplatte zu kaufen und zu schicken oder das Geld dafür zu geben.
Darauf kam zurück, dass ich ein Betrüger sei und der Käufer in einem PC-Laden war, der Ihr bestätigt hat, dass ich "rumgedoktort" hätte. Was damit gemeint ist, weiß ich nicht. In jedem Fall möchte er jetzt einen sehr hohen Geldbetrag von mir und droht mit Anwalt, sollte ich es nicht innerhalb von X Tagen überwiesen haben.
Mir kommt das Ganze sehr suspekt vor. Insbesondere da der Käufer einen ganzen Monat benötigt hat, sich bei mir zu melden.
Bin ich hier jetzt trotzdem in der Schuld, da ich unabsichtlich die falsche Festplattengröße angegeben habe?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
In jedem Fall möchte er jetzt einen sehr hohen Geldbetrag von mir


Das macht allerdings schon skeptisch.

quote:
Bin ich hier jetzt trotzdem in der Schuld, da ich unabsichtlich die falsche Festplattengröße angegeben habe?


Bei einer ausdrücklichen Angabe hilft dir auch kein Gewährleistungsausschluß; wenn du 500 GB angibst, mußt du auch 500 GB liefern, auch wenn du die Zusage "ins Blaue" oder "besten Gewissens" abgegeben hast.

quote:
Insbesondere da der Käufer einen ganzen Monat benötigt hat, sich bei mir zu melden.


Wer weiß, vielleicht war er in Urlaub oder hat das Gerät erst jetzt genauer angeschaut, man weiß es nicht.

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#2
 Von 
Prof123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo. Danke für die Antwort.
Mal davon ab, dass ich mir sehr sicher bin, dass die angegeben Platte drin ist, habe ich ja angeboten, eine neue zu kaufen. D.h. ich möchte jetzt nachbessern.
Stattdessen will der Käufer aber einen viel höheren Wert jetztsofort ausbezahlt bekommen, ansonsten ginge er zum Anwalt.
Können darf er das, aber wie stehen denn da die Erfolgschancen, wenn ich schon anbiete, eine neue Platte zu kaufen?
Insbesondere da er ja einen Monat gewartet hat und in der Zeit beispielsweise die Platte ausgetauscht haben könnte.
Gilt die Beweislast hier nicht an den Käufer?


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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

quote:
Anscheinend ist keine 500 GB Platte drin, wie ich angegeben habe, sondern nur eine 250 GB Platte. Nachverfolgen kann ich das natürlich nicht

So etwas muss man verifizieren BEVOR man etwas verkauft.



quote:
Stattdessen will der Käufer aber einen viel höheren Wert jetztsofort ausbezahlt bekommen, ansonsten ginge er zum Anwalt.

Nun, der Einbau von einem Techniker inklusive des Transfers der Daten von der alten auf die neue Platte kostet ja auch etwas.

Ich rechne mal mit 45 EUR für die Platte und 50-100 EUR für die Montage.

Dann kommt noch hinzu, das der Käufer den Laptop ja derzeit nicht wie geplant nutzen kann bzw. während des Austausches nicht nutzen kann, also Ausfallzeit hat.
Da kann dann noch mal ein Betrag X anfallen.

Alternativ kannst Du auch vorbeifahren und es selbst machen wenn das der Verkäufer genehm wäre.



quote:
In jedem Fall möchte er jetzt einen sehr hohen Geldbetrag

Kannst Du das mal konkretisieren?



quote:
Insbesondere da der Käufer einen ganzen Monat benötigt hat, sich bei mir zu melden.

Das hat keine Eile, denn er hat dafür juristisch gesehen mindestens 2 jahre Zeit.



quote:
Gilt die Beweislast hier nicht an den Käufer?

Du gibst 2 Jahre Gewährleistung auf den verkauften Artikel, denn ich vermute, das Du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast.

Zwar hätte bei Dir der Käufer die Beweislast gehabt, das ist aber durch Deine voreilige Zusage des Austausches hinfällig.



quote:
Stattdessen will der Käufer aber einen viel höheren Wert jetztsofort ausbezahlt bekommen, ansonsten ginge er zum Anwalt.

Je nach Höhe kann das berechtigt sein oder auch nicht (und ganz eventuell sogar strafbar).




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Prof123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 18x hilfreich)

Wie ich schon in der zweiten Nachricht schrieb, bin ich mir sehr sicher, dass die angegeben Platte drin ist.
Ich habe selbstverständlich geschrieben, dass ich wieder Garantie, Rückgaberecht noch Gewährleistung als Privatverkäufer geben kann.
Der geforderte Betrag ist etwas mehr als 100€, mit der Begründung, dass die Platte damals so viel gekostet hat.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

quote:
Wie ich schon in der zweiten Nachricht schrieb, bin ich mir sehr sicher, dass die angegeben Platte drin ist.

"Sehr sicher" ist aber in der Realität kein gerichtsfester Beweis.
Selbst wenn ein wohlwollnder Richter das anders sehen würde, hast Du dir mit der Zusage 'ich kaufe dir eine neue' ein Eigentor geschossen.



quote:
Der geforderte Betrag ist etwas mehr als 100€, mit der Begründung, dass die Platte damals so viel gekostet hat.

Die Begründung ist Blödsinn. Historische Preise sind unerheblich, genauso wie zukünftige.

Entweder hat der Käufer Anspruch auf eine Platte oder den aktuellen Wert in EUR. Und zwar bezogen auf eine gebrauchte, nicht auf eine neue!

Zusätzlich auch die Einbaukosten und eventuell die Ausfallzeit (muss man aber nicht extra erwähnnen.


Im Gegenzug hst Du übrigens Anspruch auf die alte Platte.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
Prof123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke Dir. Werde ich genauso weitergeben. Also das der Käufer Anspruch auf eine gebrauchte Platte bzw. den aktuellen Wert in Euro hat. :)

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Prof123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 18x hilfreich)

Ich wollte noch hinzufügen, dass ich übrigens _nicht_ eingestanden habe, dass ich falsche Angaben gemacht habe o.ä. Ich habe weiterhin darauf bestanden, dass ich die richtige Platte mitgeschickt habe, aber da ich dem Käufer trotzdem entgegenkommen wollte gesagt, dass ich dem Käufer eine neue schicke, damit erst gar kein Streit entsteht.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Alternativ kannst Du auch vorbeifahren und es selbst machen wenn das der Verkäufer genehm wäre.


Das muß dem K nicht "genehm" sein, dem VK steht ein Nachbesserungsrecht zu. Soll der K den Rechner auf Kosten des VK zurückschicken, der VK baut die richtige Platte ein, überträgt die Daten und schickt das Teil zurück.

quote:
Dann kommt noch hinzu, das der Käufer den Laptop ja derzeit nicht wie geplant nutzen kann bzw. während des Austausches nicht nutzen kann, also Ausfallzeit hat.


Bei dreijähriger Abschreibung wären das 0,1% vom Wert (nicht: vom Kaufpreis oder Neupreis) pro Tag der Nichtnutzbarkeit.
Bei einem Wert von 500 EUR also 50 Cent pro Tag.

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Schon mal auf die Idee gekommen die Herstellerseiten des Notebookherstellers zu prüfen? Wenn an dem Notebook nie gebastelt wurde und es tatsächlich ab Werk 500GB hatte, dann ist doch alles klar.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Nun, der Einbau von einem Techniker inklusive des Transfers der Daten von der alten auf die neue Platte kostet ja auch etwas.

Und wieso sollte man insbesondere den Transfer der Platte bezahlen? Zur Kostenminimierung kann der Käufer das auch dem Verkäufer zusenden, der Verkäufer baut die andere Platte ein und schickt das nachgebesserte Laptop zurück. Der Käufer hat keine Narrenfreiheit, er muss sich auch an der Schadensminderungspflicht messen lassen.

quote:
also Ausfallzeit hat.

Regelmäßig schwer, das nachzuweisen und vor allem auch so zu beziffern, dass es vor Gericht Bestand hätte. Zudem man wirklich nachweisen müsste, dass man auf die größere Festplatte zwingend angewiesen ist. Auch hier müsste sich der Käufer dann daran messen lassen, warum er einen Monat ungenutzt verstreichen lassen würde, wenn er dann einen Monat Ausfallzeit als Schaden geltend machen wolle.

quote:
Wenn an dem Notebook nie gebastelt wurde

Aber auch das würde zu beweisen sein.

Ein Käufer, der direkt ohne Vorankündigung derart lospoltert, das ist mir eigentlich immer leicht suspekt. Da steckt entweder ein Choleriker dahinter oder aber etwas, wo man eher versucht, Geld zu erpressen (kommt öfter vor, als man denkt).
Ich würde hier die Variante mit dem Zuschicken des Laptops und dem Selbst-Einbau der neuen Platte bevorzugen. Wenn der Käufer damit nicht einverstanden ist, dann ist da meiner Meinung nach etwas im Busch. Dann würde ich ihn sowieso zu einem Anwalt gehen lassen, der wird ihn vermutlich auch erst mal fragen, wieso er denn das Angebot, dass der TE auf seine Kosten nachbessert, nicht wahrnimmt.
Wie schauen die Bewertungen des Käufers ansonsten aus?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."


-- Editiert mepeisen am 24.04.2014 17:01

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Prof123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke für die tollen Hilfen hier!
Ja, mir kommt das Ganze ebenfalls sehr suspekt vor.
Habe wie oben gesagt, geschrieben, dass der Käufer eine gebrauchte Platte von mir bekommt. Bis jetzt aber noch keine Antwort.
Der Käufer hat kaum Bewertungen und diese sind nicht einsehbar. Er hat 28, beim Draufklicken auf das Profil kann ich aber die bisherigen Auktionen o.ä. nicht anklicken.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich wollte noch hinzufügen, dass ich übrigens _nicht_ eingestanden habe, dass ich falsche Angaben gemacht habe o.ä. <hr size=1 noshade>

Da ich den genaue Wortlaut der Korespondenz nicht kenne, bleibt nur Deine Schilderung.
a) 'Käufer du bekommst eine neue Platte'
b) 'Käufer du bekommst eine andere Platte'
c) 'Käufer du bekommst eine 500 GB Platte'
Je nach Aussage schuldet man dann entsprechendes ...



quote:<hr size=1 noshade>Das muß dem K nicht "genehm" sein, <hr size=1 noshade>

Doch, der Käufer hat das Wahlrecht, siehe §437/§439 BGB .
Im übrigen kommt es darauf an, was genau bereits ausgehandelt wurde.



quote:<hr size=1 noshade>Bei einem Wert von 500 EUR also 50 Cent pro Tag. <hr size=1 noshade>

Das war etwas ungenau von mir.
Gewerbliche Nutzer können da schon etwas mehr als die Abschreibung geltend machen. Wenn sie die Kosten nachweisen können und dies angemessen waren.

Private Anwender haben da eher schlechte Karten.



quote:<hr size=1 noshade>Wenn an dem Notebook nie gebastelt wurde und es tatsächlich ab Werk 500GB hatte, <hr size=1 noshade>

Da besteht aber seitens des Verkäufer in diesem Fall arge Beweisnot.



quote:<hr size=1 noshade>Zur Kostenminimierung kann der Käufer das auch dem Verkäufer zusenden, der Verkäufer baut die andere Platte ein und schickt das nachgebesserte Laptop zurück. Der Käufer hat keine Narrenfreiheit, er muss sich auch an der Schadensminderungspflicht messen lassen. <hr size=1 noshade>

Auch kommt es hier auf den genauen Wortlaut der Korrespondenz an, manchmal macht man mehr Zusagen als man glaubt ...


Im übrigen hat er Anspruch auf eine Fachgerechte Ausführung der Nachbesserung. Und hier ist das Vertrauen in den Verkäufer aus Sicht des Käufers ja schon erschüttert.


Schadensminderungspflicht/Unverhältnismäßigkeit wird in solchen Fällen gerne zugungsten des Küfers großzügig ausgelegt, Nachbesserungen dürfen schon mal ins Geld gehen.
Ob es hier Sinn macht, wegen der paar EUR zu streiten?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Im übrigen gilt "

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Prof123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 18x hilfreich)

Ich habe stets gesagt, dass ich mir sicher bin, dass eine 500 GB Platte drin ist, ich aber nicht auf Streit aus bin und deswegen entweder das Geld für eine gebrauchte Neue schicke oder eben die Platte selber kaufe und zuschicke.
Daraufhin kam immer nur "Ich möchte 100€ von Ihnen, das ist der Originalwert der Platte, sonst gehe ich zum Anwalt", sonst nichts.
Nachdem ich meine letzte Antwort geschickt hatte, kam auch wieder nur, dasselbe + ein paar Beleidigungen. Danach wurde es mir zu bunt und ich habe seither nicht mehr geantwortet.


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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Im übrigen hat er Anspruch auf eine Fachgerechte Ausführung der Nachbesserung. Und hier ist das Vertrauen in den Verkäufer aus Sicht des Käufers ja schon erschüttert.


Ja, dann muß der VK das notfalls einen Fachmann machen lassen, aber das läßt nicht sein Nachbesserungsrecht erlöschen, nur weil der K "meint", der VK könne das "evtl." unfachmännisch selbst machen.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Daraufhin kam immer nur "Ich möchte 100€ von Ihnen, das ist der Originalwert der Platte, sonst gehe ich zum Anwalt", sonst nichts.


Eine neue SATA 2,5" mit 500GB kostet derzeit aber weniger als 50€.

Wenn das wirklich die Worte des Käufers waren, dann würde ich fortan auch nicht mehr reagieren. Man hat ein Angebot abgegeben, was inhaltlich vernünftig war und bis auf die Diskussion wegen den Einbaukosten (die der Käufer noch nicht einmal fordert derzeit, deswegen braucht man die ja auch nicht anbieten) ist man hier völlig im Recht.

Auch mit diesen lustigen Beleidigungen deutet das eher darauf hin, dass der Käufer versucht, einen über den Tisch zu ziehen. Oder er weiß gar nicht, was er fordern darf.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

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