Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

Kürzungen von Sonderleistungen

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

625 Aufrufe

Kürzungen von Sonderleistungen

Hallo, wurde heute von unserer neuen GFìn überfallen: Erhöhung der Wochenarbeitszeit, Streichung von Pauschalen wie zB stfreier Sachjbezug und tägl. Mahlzeiten, Erstattung Fahrten Whg /Arbeit sowie Pauschel besteuerter Internetzugang.
SOll alles gestrichenbzw. Std hochgesetzt werden. Entscheidung heute noch gefordert. Der FIrma geht es wohl nicht gut. Suche noch meine Verträge. keine ahnung ob auf gehalt verzichtet wurde.
Was sollte ich heute noch antworten? hat jemand einen Hinweis.... von wegenunter vorbehalt zugeständnisse machen, oder ähnliches.

Zusatz: Es gab nur eine interne Vereinbarung bzgl. der Mahlzeiten, keinen Gehalgtsverzicht.
Vielen Dank
Santorini2001

-----------------
" "

-- Editiert am 08.06.2011 20:27


von Santorin2001 am 08.06.2011 19:42
Status: Stift (45 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Kürzungen von Sonderleistungen
Niemand kann Sie zwingen, heute irgendwas in so einer wichtigen Frage zu entscheiden. Was genau sollen Sie eigentlich entscheiden, sollen Sie eine Vertragsänderung unterschreiben? Teilen Sie dem Arbeitgeber mit, dass Sie Bedenkzeit benötigen. Genau den Druck, den Sie jetzt gerade fühlen, den wollte er erreichen.

"Erhöhung der Wochenarbeitszeit, Streichung von Pauschalen wie zB stfreier Sachjbezug und tägl. Mahlzeiten, Erstattung Fahrten Whg /Arbeit sowie Pauschel besteuerter Internetzugang.
SOll alles gestrichenbzw. Std hochgesetzt werden."

Das sind Kürzungen des Gehalts.

Das Verhalten des Arbeitgebers nach Gutsherrenart legt den Verdacht nah, dass es in dem Unternehmen keinen Betriebsrat gibt?

-- Editiert am 08.06.2011 21:51


von hamburgerin01 am 08.06.2011 21:50
Status: Tao (10052 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 221 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kürzungen von Sonderleistungen
haben weder betriebsrat noch tarifvertrag: freie marktwirtschaft

allerdings besteht die interne vereinbarung schon seit mehr als vier jahre. betriebszugehörigkeit schon mehr als 10 jahre....

wie sieht es bei Kündigung durch ag aus? bin völlig planlos... ;-(

-----------------
" "


von Santorin2001 am 08.06.2011 22:03
Status: Stift (45 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kürzungen von Sonderleistungen
quote:
wie sieht es bei Kündigung durch ag aus? bin völlig planlos... ;-(

Bei einer Kündigung kann und sollte man Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen einreichen, sofern es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit weniger als 10AN in Vollzeit handelt.

quote:
Erhöhung der Wochenarbeitszeit, Streichung von Pauschalen wie zB stfreier Sachjbezug und tägl. Mahlzeiten, Erstattung Fahrten Whg /Arbeit sowie Pauschel besteuerter Internetzugang.

Sowas sollte man nicht unüberlegt und voreillig einvernehmlich vereinbaren. Will der AG die Vertragsäbderungen ändern, dann ginge das rechtlich sauber nur über eine Änderungskündigung, auf die man mit entprechenden Möglichkeiten reagieren kann.
Eine Vertragsänderung ohne diese Kündigung kann man im Übrigen nicht vorbehaltlich einer nachträglichen Prüfung oder Bedenkzeit oder was auch immer unterschreiben.

Wenn einen der AG diesnbezüglich überrumpeln will, dann kann man m.E. nur eine Ablehnung empfehlen. Egal wie angeblich schlecht es der Firma gerade gehen sollte, dann ist da was faul.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Aenderungskuendigung.html


von 1000kleinesachen am 08.06.2011 22:14
Status: Unsterblich (2758 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 69 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kürzungen von Sonderleistungen
das da was faul ist ist wohl offensichtlich... bisher noch niux unterschrieben... schauen wir mal, wie es weiter geht... aber was hat das mit der klage un den 10 AN auf sich?! habe ich anspruch auf abfindung? wie sehen meine chancen beim AG aus?


-----------------
" "


von Santorin2001 am 08.06.2011 22:22
Status: Stift (45 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kürzungen von Sonderleistungen
Wieviel AN beschäftigt der Betrieb? Wenn das Kündigungsschutugesetz keine Anwendung findet, dann kann der AG jederzeit ohne Begründung fristgemäss kündigen und dann kann man sich auch nicht wirksam gegen die Änderungsündigung wehren, sondern nur den neuen Vertrag annehmen oder ablehnen.

quote:
habe ich anspruch auf abfindung?

nein.


von 1000kleinesachen am 08.06.2011 22:31
Status: Unsterblich (2758 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 69 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kürzungen von Sonderleistungen
Wieviele Arbeitnehmer hat das Unternehmen, bei dem Sie arbeiten? Mehr als 10 Mitarbeiter?
Vollzeit und Teilzeit spielt dabei auch eine Rolle.

Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Abfindung in der derzeitigen Situation. Da müßte erst gekündigt werden und das Gericht eingeschaltet gegen die Kündigung.

Lesen Sie sich dochmal bei hensche schlau. Den Link haben Sie ja schon.

-----------------
""


von hamburgerin01 am 08.06.2011 22:32
Status: Tao (10052 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 221 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kürzungen von Sonderleistungen
na, NOCH ist keine Kündigung ausgesprochen oder geschrieben....aber rechnen tue ich damit....

wir haben weniger als 10 AN

jetzt bin ich verwirrt....

kein anspruch auf abfindung bei so langer zugehörigkeit zum betrieb?
habe mich mit der erhöhung der arbeitszeit grundsätzlich einverstanden erklärt, jedoch auf weitere pers. vereinbarung bestanden... unterschrieben habe ich noch nix




-----------------
" "


von Santorin2001 am 08.06.2011 22:50
Status: Stift (45 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kürzungen von Sonderleistungen
Es gibt wirklich keinen Anspruch auf eine Abfindung, da hier das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt.
Nun lesen Sie doch mal bei H., dann ersparen Sie sich viele Fragen hier. Auch zu dem Thema finden Sie dort alle Infos.

Sie sind erpressbar, da der Arbeitgeber Sie ohne Grund fristgerecht kündigen kann. Jetzt müssen Sie gucken, wie weit Sie mit einer individuellen Vereinbarung kommen. Sie sollten aber weiterhin nichts unterschreiben, bis Sie das Gespräch mit schriftlicher Vereinbarung geführt haben.


-----------------
""


von hamburgerin01 am 08.06.2011 22:58
Status: Tao (10052 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 221 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kürzungen von Sonderleistungen
ok danke

recherche ist mal estwas anstrengend..

aber du hast mir schon geholfen... rest lese ich dann nach...
schönen abend und vielen dank....

werde jetzt mal relaxen und mich abmelden...
DANKE schön!!!!
Nachti


-----------------
" "


von Santorin2001 am 08.06.2011 23:02
Status: Stift (45 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kürzungen von Sonderleistungen
quote:
wir haben weniger als 10 AN

jetzt bin ich verwirrt....

kein anspruch auf abfindung bei so langer zugehörigkeit zum betrieb?

Wenn Sie bereits seit 2003 dort arbeiten sollten: Sind es auch weniger als 5 AN in Vollzeit? Es müssten aber 5 AN sein, die alle bereits vor dem 31.12. 2003 da gearbeitet haben und heute immer noch bei der Firma sind!

http://bundesrecht.juris.de/kschg/__23.html

-----------------
""


von 1000kleinesachen am 08.06.2011 23:11
Status: Unsterblich (2758 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 69 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online