Kürzel "ACAB" - strafbare Beleidigung?
Von Rechtsanwältin Alexandra Braun 3.2.2011 | Ratgeber - Strafrecht - Straftaten | 2640 Aufrufe Mehr zum Thema:Das Kürzel "ACAB" prangt derzeit auf vielen Shirts, Pullovern order an Hauswänden. Der Sinngehalt diese Kürzels wird mit "All cops are bastards" übersetzt, zu Deutsch "Alle Polizisten sind Bastarde".
Es fragt sich, ob mit dem Tragen diese Kürzels eine strafbare Beleidgung begangen werden kann. Das Amtsgericht Tiergarten war im Jahre 2000 der Meinung, dass eine Beleidigung nicht vorläge. Nach Ansicht der Gerichts sei ein Kollektiv (die Polizisten) zwar grundsätzlich beleidigungsfähig, es müsse aber klar abgrenzbar sein, um Beleidigungsfähigkeit zu erlangen. Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht sein "alle Soldaten" kein ausreichend definiertes Kollektiv. Gleiches müsse dann für "alle Polizisten" gelten.
Alexandra Braun
Hamburg
Jugendstrafrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Verkehrsstrafrecht, Schadensersatzrecht, Tierrecht Pers. Direktanfrage
Das OLG Stuttgart hat wiederum entschieden, dass die einem Polizisten zugerufene Äußerung "ACAB" eine strafbare Beleidigung sei. Das Gericht wies aber auch drarauf hin, dass das Kürzel "ACAB" auf der Kleidung als eine straflose Kollektivbezeichnung gewertet werden könne.
Sollte gegen Sie wegen des Vorwurfs der Beleidigung durch Tragen eines Shirts mit den Buchstaben "ACAB" oder wegen einer entsprechenden Äußerung ermittelt werden, so sollten Sie zunächst zu den Vorwürfen schweigen. In der Regel dürfte sich eine Einstellung des Verfahrens erreichen lassen.
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
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