Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Strafrecht - Straftaten » 

Kürzel "ACAB" - strafbare Beleidigung?

Von Rechtsanwältin Alexandra Braun
3.2.2011 | Ratgeber - Strafrecht - Straftaten | 2640 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Das Kürzel "ACAB" prangt derzeit auf vielen Shirts, Pullovern order an Hauswänden. Der Sinngehalt diese Kürzels wird mit "All cops are bastards" übersetzt, zu Deutsch "Alle Polizisten sind Bastarde".

Es fragt sich, ob mit dem Tragen diese Kürzels eine strafbare Beleidgung begangen werden kann. Das Amtsgericht Tiergarten war im Jahre 2000 der Meinung, dass eine Beleidigung nicht vorläge. Nach Ansicht der Gerichts sei ein Kollektiv (die Polizisten) zwar grundsätzlich beleidigungsfähig, es müsse aber klar abgrenzbar sein, um Beleidigungsfähigkeit zu erlangen. Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht sein "alle Soldaten" kein ausreichend definiertes Kollektiv. Gleiches müsse dann für "alle Polizisten" gelten.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Alexandra Braun
Hamburg

Jugendstrafrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Verkehrsstrafrecht, Schadensersatzrecht, Tierrecht
 Pers. Direktanfrage 

Das OLG Stuttgart hat wiederum entschieden, dass die einem Polizisten zugerufene Äußerung "ACAB" eine strafbare Beleidigung sei. Das Gericht wies aber auch drarauf hin, dass das Kürzel "ACAB" auf der Kleidung als eine straflose Kollektivbezeichnung gewertet werden könne.

Sollte gegen Sie wegen des Vorwurfs der Beleidigung durch Tragen eines Shirts mit den Buchstaben "ACAB" oder wegen einer entsprechenden Äußerung ermittelt werden, so sollten Sie zunächst zu den Vorwürfen schweigen. In der Regel dürfte sich eine Einstellung des Verfahrens erreichen lassen.

Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040 - 35709790
Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de
Homepage: www.verteidigerin-braun.de
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Andere Artikel zum Thema

Verteidigung bei Stalking
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?