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Kündigungsschutzklage schreiben

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Kündigungsschutzklage schreiben
Rechtsanwalt Mathias F. Schell
Taunusstr. 43, 60329 Frankfurt am Main, Tel: 069 / 231741, Fax: 069 / 230793
Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 58
Onlineanfragen möglichKündigungsschutzklage schreiben enthält folgende Leistung:

Preis
€189,00
inkl. MwSt.
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Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung bekommen und möchten diese nicht hinnehmen, sondern sich in einem Kündigungsschutzverfahren dagegen wehren?

Ich fertige für Sie die Kündigungsschutzklage für das zuständige Arbeitsgericht nach Sichtung der relevanten Unterlagen und nach telefonischer Vorbesprechung.

Wichtig vorab: eine Kündigungsschutzklage muss spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung bei Gericht eingegangen sein.

Dabei gilt: Vor den Arbeitsgerichten in erster Instanz besteht kein Anwaltszwang, Sie können sich daher auch selber vertreten.

Für den Entwurf der Kündigungsschutzklage benötige ich folgende Unterlagen:

- Arbeitsvertrag
- die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
- das Kündigungsschreiben mit Angabe des Zugangsdatums
- evtl. vorhandene Abmahnungen
- sofern vorhanden: Entwurf Aufhebungs-/Abwicklungsvereinbarung

Sofern gewünscht vertrete ich Sie selbstverständlich an allen deutschen Arbeitsgerichten im Gütetermin und der Kammerverhandlung. Die anwaltliche Vertretung ist von dem hier vorliegenden Produkt jedoch nicht mitumfasst und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Über die entstehenden Kosten kläre ich Sie gerne im Vorfeld auf.



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Kündigungsschutzklage schreiben
Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht und Medizinrecht Kornelia Punk
Lauterstraße 17, 12159 Berlin, Tel: 030 850 75 430, Fax: 030 850 75 431
Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Medizinrecht, Versicherungsrecht
Bewertungen: 18
Onlineanfragen möglichKündigungsschutzklage schreiben enthält folgende Leistung:

Preis
€235,00
inkl. MwSt.
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Verfassen einer individuellen, einzelfallbezogenen Kündigungsschutzklage an das zuständige Arbeitsgericht

nach Sichtung der Unterlagen des Arbeitnehmers (bitte per Fax oder Dokument folgende Unterlagen mindestens beifügen: Arbeitsvertrag, Zusatzverträge, 3 letzten Gehaltsabrechnungen, Kündigungsschreiben)

und nach telefonischer Vorbesprechung mit dem Mandanten

Beratung über Möglichkeiten und weiteres Vorgehen nebst Empfehlung, Ermittlung der Kosten der Rechtsvertretung




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Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- u. Verkehrsrecht ,Mediator Frank Preidel
Gartenstraße 4, 30989 Gehrden / Hannover / Bad Nenndorf, Tel: 05108 / 913 57-10, Fax: 05108 / 913 57-12
Fachanwalt Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Bewertungen: 4
Onlineanfragen möglichKündigungsschutzklage schreiben enthält folgende Leistung:

Preis
€299,00
inkl. MwSt.
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Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung (fristlos oder fristgemäß) oder eine Änderungskündigung erhalten.

Hierbei gibt es eine Reihe von wesentlichen Punkten zu beachten / zu prüfen (ordnungsgemäße Kündigungserklärung, Schriftform der Kündigung, ggf. Anhörung des Betriebsrates, besonderer Kündigungsschutz (Schwerbehinderung, Gleichstellung etc.), Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, ordnungsgemäße Sozialauswahl, Einhaltung der Kündigungsfrist, Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB etc.).

Ich fertige / verfasse für Sie die Kündigungsschutzklage für das zuständige Arbeitsgericht nach Sichtung der relevanten Unterlagen und nach telefonischer Vorbesprechung.

Wichtig: Eine Kündigung, gegen die nicht innerhalb einer Frist von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erhoben wird, wird nach Ablauf dieser Frist rechtswirksam.

Folgende Unterlagen werden benötigt: Arbeitsvertrag mit Nachträgen und Ergänzungen, Kündigungsschreiben, etwaige vorherige Abmahnungen, letzten 3 Gehaltsabrechnungen, ggf. Angebot Abwicklungsvertrag bzw. Angebot Aufhebungsvertrag, falls vorhanden. Die Hereinreichung weiterer Unterlagen kann erforderlich sein (z.B. Schwerbehindertenausweis, etc.).

Sofern gewünscht, vertrete ich Sie auch in der Güteverhandlung und Kammerverhandlung vor dem zuständigen Arbeitsgericht (die Wahrnehmung der Güteverhandlung und der Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht ist vom Produkt (Fertigen / Verfassen der Kündigungsschutzklage) nicht mitumfasst). Bitte beachten Sie, dass für diesen Fall die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren anfallen, über die ich Sie aufkläre. Unsere Kanzlei vertritt Sie nach Absprache bundesweit an alle Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.

Ich berate Sie über das weitere Verfahren vor dem Gericht.


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MASSGESCHNEIDERT
 
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