
Eingeschränkt wird durch das Kündigungsschutzrecht die Möglichkeit des Arbeitgebers, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Dagegen wird das Recht der Arbeitnehmer, eine Kündigung auszusprechen, nicht beeinflusst.
Vielfach wird davon ausgegangen, dass jeder Arbeitnehmer in den Genuss des Kündigungsschutzes kommt. Diese Annahme ist jedoch falsch. Es gibt Fälle, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt und sowohl vom Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer "frei" gekündigt werden kann.


