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Kündigungsfrist 3 Monate bei 400 Euro Job?

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Kündigungsfrist 3 Monate bei 400 Euro Job?

Hallo, ich habe vor knapp 3 Jahren einen Job auf 400 Euro Basis angefangen,anfangs war es nur für 5 Stunden die Woche und da habe ich 200 Euro verdient.Da hatte ich noch eine Teilzeitbeschäftigung. Da wurde mir jedoch vor 2 Jahren der befristete Vertrag nicht verlängert und somit hatte ich nur noch den Nebenjob.Ich habe dann mehr Sutnden genommen, um auf 400 Euro zu kommen.Mein Vertrag läuft aber nur über die 200 Euro und wurde nicht geändert.In diesem Vertrag wurde eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart. Nun könnte ich am 1.9.11 wieder eine Teilzeitstelle bekommen. Mein Chef besteht aber auf die 3 Monate Künigungsfrist. Meine Frage: Ist das überhaupt zulässig, das man erst in 3 Monaten kündigen darf? Und vor allem ist doch mein Vertrag gar nicht mehr gültig, da der ja nur mit 5 Stunden pro Woche und 200 Euro ist,oder? Mein Arbeitsvermittler sagt, ich kann zum 15.8. kündigen und mein Chef muss das so hinnehmen. Was ist denn nun richtig? Danke schinmal fürs lesen und evtl. Antworten

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von nicki165 am 10.07.2011 23:34
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>Kündigungsfrist 3 Monate bei 400 Euro Job?
quote:
In diesem Vertrag wurde eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart.

Das ist rechtlich durchaus möglich, wenn für die Kündigung durch den AG keine kürzere Frist vereinbart ist. Wie lautet denn de wörtliche Klausel zur Kündigung?

quote:
Mein Arbeitsvermittler sagt, ich kann zum 15.8. kündigen und mein Chef muss das so hinnehmen.

Ein SB der AfA? Hat der den schriftlichen AV mit der fraglichen Klausel lesen können oder wie kommt der zu dieser Meinung?

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von 1000kleinesachen am 10.07.2011 23:43
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>Kündigungsfrist 3 Monate bei 400 Euro Job?
anscheinend - wenn auch nicht gesagt - kommen sich der neue job und der 400-euro-job in die quere. ein verständiger arbeitgeber wird in rechnung stellen, dass niemand von 200 euro im monat leben kann, also auf weitere jobs angewiesen ist. andererseits mag es ja gründe für die rel. lange kündigungsfrist geben, z.b. ersatz zu finden. bei zwei jobs gäbe es evtl. ja auch noch die option, über arbeitszeitverlagerung zu einem beiderseits akzeptablen ergebnis zu kommen.

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von blaubär+ am 11.07.2011 08:14
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