
Mittels der Kündigung haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis für beendet zu erklären. Abhängig von der Kündigungsart müssen verschiedene Voraussetzungen beachtet werden.
Zusätzlich sind die Regelungen des Kündigungsschutzrechts in Betracht zu ziehen, falls der Arbeitnehmer zu den Begünstigten zählt.


