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Kündigung wg.Betriebsteilaufgabe,aber nicht alle!

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Kündigung wg.Betriebsteilaufgabe,aber nicht alle!

Hallo User,

vielleicht wisst ihr mehr, bevor ich wieder zum Anwalt rennen muss

Arbeitete bzw. arbeite noch(Freistellung) bei einer Helios-Klinik am Empfang.
Es erfolgten wg. Betriebsteilaufgabe Kündigungen bzw. Aufhebungsverträge mit Abfindung.
Durch meine Schwerbehinderung bin ich zum Anwalt gegangen, weil auch keine Zustimmung zuerst vom Integrationsamt vorlag.
Am Ende erfolge eine Kündigung mit der Begründung, dass kein weiterer, anderer Arbeitsplatz für mich in Aussicht steht.
Alles nahm seinen Anfang im September 2010.
Zur Weihnachtszeit rief ich noch einen Kollegen an, weil er da Geburtstag hat: er hatte keine Kündigung erhalten, war immer noch im Krankenstand!
Nun erfuhr ich, dass er in der Wiedereingliederung ist und für 4h den Archivdienst macht, in dem ich zuvor ca. 9 Jahre beschäftigt war!!!!
Danach soll er in der Patientenaufnahme eingearbeitet werden, wo ich ebenfalls jahrelang aushilfsweise tätig war.
Eine meiner besten Freundinnen arbeitet da und sagt, dass er es nicht schaffen wird....(aber gut, das ist spekulativ!).
Eine andere meiner Kolleginnen bekam ihre "Kündigung" auch in ihrer Wiedereingliederungszeit, obwohl sie nie so lange krank war, wie der Kollege.

Ich persönlich fühle mich belogen, mein Arbeitsvertrag endet am 30.09.11.
Die Abteilung Archiv gab es offiziell seit ca. Juni 2010 nicht mehr, meine Nachfolgerin wurde in eine andere Klink abberufen.

Lange Rede, kurzer Sinn:

* wenn Kollege A von Anfang an nicht gekündigt wurde, handelt es sich um eine Art Betrug?
* hat Kollege A eventuell, als nicht mehr gewähltes Betriebsratsmitglied im 1. Jahr, mehr Schutz, als meine Person der Schwerbehindertenvertrauensfrau?
* habe ich Chancen auf Wiederaufnahme der Verhandlung über die Abfindungssumme in Betreff auf Nichtkündigung der gesamten Abteilung?
* oder was auch immer
)))

----> bin für jeden Tipp am WE dankbar, das läßt mir keine Ruhe!

lg




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von Pförtnerin am 02.07.2011 02:10
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>Kündigung wg.Betriebsteilaufgabe,aber nicht alle!
Siehe auch bitte Vorgeschichte alter Betrag - Dankeeeeee
)

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von Pförtnerin am 02.07.2011 04:04
Status: Praktikant (24 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>Kündigung wg.Betriebsteilaufgabe,aber nicht alle!
a) betrug müsste nachgewiesen werden
b) für br-kandidaten gibt es zwar einen k-schutz, aber nicht nachwirkend, wenn ich mich recht entsinne
c) wiederaufnahme von abfindungsverhandlungen: nach meiner einschätzung aussichtslos.

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von blaubär+ am 02.07.2011 08:13
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