Kündigung, weil ich keine Berufserfahrung habe
Hallo ich hatte einen Job auf dem 2. Arbeitsmarkt
Am 26.08. hatte ich ein Vorstellungsgespräch bei einem Bildungsträger als Ausbilder.
Am 27.08. erfuhr ich das sie mich nehmen, ich also meinen Job (2. Arbeitsmarkt) gekündigt.
Am 31.08. habe ich den Arbeitsvertrag unterschrieben, muss dazu sagen der Bildungsträger (ist eine größere deutschlandweitere Akademie) hat eine eigene Zeitarbeitsfirma. Also über die läuft der Vertrag.
Habe diesen unterschrieben.
Am 01.09. war der erste Arbeitstag, habe eine Einweisung bekommen (Dauer ca. 4 Stunden).
Danach musste ich zum Chef, dieser sagte mir, ich werde wieder gekündigt weil ich keine Berufserfahrung habe,
Nun bekam ich Kündigung zum 02.09., was kann ich tun. Habe wegen denen meine Job auf dem 2. Arbeitsmarkt gekündigt (war eine Komunalkombi) diese wäre bis 30.06.2012 gegangen und komme auch da nicht mehr rein.
Der Arbeitgeber wusste von Anfang an, das ich als Ausbilder keine Berufserfahrung habe (habe den Abschluss, also Ausbildereignung aber nie als Ausbilder vorher gearbeitet)
Bin wegen denen jetzt wieder ALG 2 Empfänger.
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von msoth am 05.09.2010 20:32
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>Kündigung, weil ich keine Berufserfahrung habe
Ein Risiko geht man bei einer neuen Stelle immer ein.
Der vorliegende Fall ist jedoch schon sehr seltsam.
Sollte der Chef den Fehler machen (sehr unwahrscheinlich), dass er fehlende Beruferfahrung in das Kdg-Schreiben reinschreibt, könnte man jedoch annehmen, dass Ihr Chef sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Denn gemäß Treu und Glauben kann der AN von einem AG erwarten, dass er die Bewerbungsunterlagen durchliest. Wenn aus den Bewerbungsunterlagen es offensichtlich ist, dass noch keine Berufserfahrung vorliegen kann, dürfte sich der AG schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Die Schadensersatzhöhe wäre dann der entgangenen Lohn entsprechend dem Job auf dem 2. Arbeitsmarkt. Wenn man wieder eine Stelle findet, ist der dabei erhaltene Lohn anzurechnen.
Ich befürchte jedoch, dass ein Grund in dem Kündigungsschreiben nicht angegeben wird. Da Sie dann jedoch nicht nachweisen können, dass Sie wegen der fehlenden Berufserfahrung gekündigt wurden, dürfte dann eine Schadensersatzkage kaum Aussicht auf Erfolg haben.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
von MitEtwasErfahrung am 06.09.2010 00:23
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>Kündigung, weil ich keine Berufserfahrung habe
Nun ja, dann dürfte es gar keine Probezeiten geben! Ausserdem kann es durchaus sein, dass erst beim Einführungskurs festgestellt wurde, dass der Betroffene für diesen Job wohl doch nicht so geeignet ist. Eine weitere Möglichkeit: erst jetzt werden die Mittel/Kurse von der öffentlichen Hand verteilt. Selbst alteingesessene Bildungsträger müssen plötzlich feststellen, dass sie nicht mehr in geplantem Umfang bedacht werden. Wem soll man dann kündigen? Dem alteingesessenen Dozenten oder dem Newcomer?
wirdwerden
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von wirdwerden am 06.09.2010 12:25
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>Kündigung, weil ich keine Berufserfahrung habe
"Ein Anwalt ist rausgeschmissenes Geld. Der neue Vertrag war wohl kein befristeter und dann gilt immer 1/2 Jahr (KSchG)"
- liegt eine rechtschutzversicherung vor, kostet das ganze im besten fall gar nichts
- umdeutung auf fristgerechte
Kündigung (14 tage?) brächte 2 wochen geld
- auch deinen vermuteten anspruch auf
Schadensersatz wird man wohl ohne guten anwalt
nicht mal ansatzweise erfolgreich vorbringen können
- eine zeitarbeitsfirma die unbefristete verträge anbietet ? wär mir neu
allerdings ist es bei zeitarbeitsfirmen wahrscheinlich, daß ein tarifvertrag gilt, der so kurze
kündigungsfristen zulässt
im großen und ganzen halte ich die aussichten , noch was rauszuholen,
für äußerst gering,
bei entsprechendem rechtschutz könnte es aber nicht schaden, wenn sich ein anwalt das ganze mal anschaut..........
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von kriegsrat am 06.09.2010 19:24
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>Kündigung, weil ich keine Berufserfahrung habe
Nun ja, beim Gebührenrecht ist das Problem, dass eine Erstberatung nicht nach Zeitaufwand abgerechnet werden darf. Also, mal krass ausgedrückt, 10 Stunden Erstberatung dürfen nicht mehr kosten als 10 Minuten. Es sei denn, es wird vorab eine Honararvereinbarung getroffen. Argumentiert wird da immer mit der "Mischkalkulation." Die Erstberatung darf, so meine ich 170 € plus Märchensteuer kosten. Damit bist Du doch ganz gut weggekommen.
wirdwerden
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von wirdwerden am 11.09.2010 13:01
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