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Kündigung wegen angeblich gestohlenem Aufstrich unwirksam - 1/2
AFP vom 10.3.2009   1480 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Kündigung wegen angeblich gestohlenen Aufstrichs unwirksam

Klagen von zwei Bäckerei-Mitarbeitern erfolgreich

Das Arbeitsgericht Dortmund hat die Kündigungen gegen zwei Mitarbeiter einer Bäckerei-Kette wegen des angeblichen Diebstahls eines Brotaufstrichs aufgehoben. Das Gericht erklärte die Entlassungen für unwirksam und verpflichtete das Unternehmen zur Weiterbeschäftigung der Angestellten. Der deutsche Einzelhandelsverband verteidigte unterdessen Kündigungen von Mitarbeitern selbst bei geringfügigem Diebstahl.




Den beiden Männern war vorgeworfen worden, zu Unrecht einen Brotaufstrich aus Schafskäse auf Brötchen geschmiert haben. In einem der Fälle entschieden die Richter aufgrund einer Interessenabwägung zugunsten des Klägers. Dabei sei vor allem dessen mehr als 24-jährige Betriebszugehörigkeit berücksichtigt worden. Das Gericht erklärte zugleich, dass grundsätzlich auch der Diebstahl von "geringwertigen Vermögensgegenständen" Grund für eine fristlose Kündigung sei.

Im zweiten Fall, der vor einer anderen Kammer des Gerichts verhandelt wurde, begründete das Gericht die Aufhebung der Entlassung mit der "fehlerhaften" Beteiligung des Betriebsrates. So sei dieser nicht zutreffend informiert worden. Dem Betriebsrat sei der Diebstahl eines Brötchens mitgeteilt worden, obwohl der Streit sich um einen Brotbelag gedreht habe.

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Der Geschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hubertus Pellengahr, nannte Kündigungen wegen geringer Summen unterdessen arbeitsrechtliches "Tagesgeschäft". Hier kämpften nicht Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer, sondern die Ehrlichen gegen wenige Unehrliche, sagte er den "RuhrNachrichten". Es gehe nicht um den geringen Streitwert, sondern um die klare Linie, dass Stehlen nicht akzeptiert werde.

Der Vergleich zu Managern, die für Milliardenverluste verantwortlich seien, sei falsch. "Im einen Fall ist es Unfähigkeit, im anderen Diebstahl. Unfähigkeit ist nicht strafbar", sagte der Vertreter des Einzelhandelsverbandes.

Für Aufsehen hatte zuletzt die Entlassung einer Supermarkt-Kassiererin in Berlin gesorgt, die Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte die umstrittene Kündigung der Frau Ende Februar bestätigt. Es akzeptierte in dem Fall eine sogenannte Verdachtskündigung. Die 50-Jährige, die seit 31 Jahren in dem Supermarkt beschäftigt war, bestreitet die Tat.

10. März 2009 - 17.02 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009

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