Kündigung während der Probezeit & arbeitslos melden - Fragen
Hallo,
folgender Sachverhalt bei mir ...
Mein derzeitiges Arbeitsverhältniss wurde im beiderseitigen Einvernehmen nach 2 Wochen Probezeit wieder gekündigt.
Wie verhält es sich nun mit meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn in der Probezeit gekündigt wurde? Gibt es auch hier einen Unterschied zwischen Kündigung durch Arbeitnehmer und Kündigung durch Arbeitgeber?
Zur Zeit bin ich in der glücklichen Lage, dass ich mir meine Arbeitsstelle wählen kann. Habe zwei weitere Angebote vorliegen, deren Eintrittstermin allerdings erst in 2 Wochen ist, sodas ich das Arbeitslosengeld nur zur Überbrückung brauche.
Vom Arbeitgeber, bei dem ich jetzt zwei Wochen war, gibts nun im Endeffekt ja kein Kündigungsschreiben, da alles in der Probezeit war.
Was soll ich nun beim Arbeitsamt vorlegen und wie stehen die Chancen auf so ne "Überbrückung" bis zum Eintrittstermin meiner nächsten Arbeit? Hatte vor diesen 2 Wochen Probezeit 5 Jahre lang bei ner Firma gearbeitet ... braucht das Arbeitsamt auch davon sofort bei Meldung die Unterlagen?
Cu
Tri-City-Maniac
von Tri-City-Maniac am 08.01.2007 13:10
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>Kündigung während der Probezeit & arbeitslos melden - Fragen
Naja, es ist nicht das, was ich mir vorgestellt hatte und auch nicht das, was der Arbeitgeber sich vorgestellt hatte. Und hier jetzt noch lange auf "FriedeFreudeEierkuchen" zu machen, dass bringt keinem was. Manchmal trifft man Fehlentscheidungen. Leider geht das Ganze nun nicht nahtlos in die kommende Beschäftigung über, da ich hier nur in zwei Wochen eingestellt werden kann.
von Tri-City-Maniac am 08.01.2007 13:35
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>Kündigung während der Probezeit & arbeitslos melden - Fragen
Im grunde ist das Arbeitsverhältnis noch nicht gekündigt ohne schriftliche Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Eins von beiden solltest du also der Arbeitsagentur vorlegen können. Und ja, du wirst auch ne Arbeitsbescheinigung vom Vorarbeitgeber brauchen, da du ja bei
dem deinen Anspruch auf alg 'aufgebaut' hast.
von venotis am 08.01.2007 13:48
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>Kündigung während der Probezeit & arbeitslos melden - Fragen
Auch in der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Da Ihr die Kündigungsfrist nicht eingehalten habt, wird es ohnehin eine Sperrfrist geben.
Ein weiterer Grund für die Sperrfrist ist die freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes durch Dich.
Ich gehe daher davon aus, dass Du für die 2 Wochen Überbrückung bis zum nächsten Job keinen Anspruch auf ALG hast.
von hh am 08.01.2007 15:04
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