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Kündigung während Elternzeit - Welche Möglichkeiten gibt es?

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Kündigung während Elternzeit - Welche Möglichkeiten gibt es?

Hallo,
welche Möglichkeiten gibt es, um eine ANin loszuwerden, die sich in der Elternzeit befindet?
Klingt böse, aber die Umstände machen einen solchen Schritt erforderlich. Sollte die (weniger begabte) ANin nach der Elternzeit zurückkehren, so werden wir eine (fähige) Kraft entlassen müssen.
Danke sehr!


von ebay-girl am 11.05.2005 09:47
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>Kündigung während Elternzeit - Welche Möglichkeiten gibt es?
Während der Elternzeit gibt es keine Möglichkeit, zu kündigen.

Zum Ablauf der Elternzeit kann unter Einhaltung des Kündigungsschutzgesetzes gekündigt werden. Das wird also auch schwierig sein.


von hh am 11.05.2005 10:10
Status: Tao (23495 Beiträge)
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>Kündigung während Elternzeit - Welche Möglichkeiten gibt es?
"Während der Elternzeit gibt es keine Möglichkeit, zu kündigen."

Gar keine? Das heißt wir müssen jetzt zwei Jahre mit dem Risiko leben, dass diese Dame ggf. zurückkommt? Für einen kleinen Betrieb ist das sehr schwierig.
Hinzu kommt, dass sich die Dame einiges hat zu schulden kommen lassen.
Würde ein ganz Strauß von Abmahnungen etwas nützen (vielleicht für die Zeit nach der Elternzeit)?
Zudem hat die Dame ohne Erlaubnis während des Mutterschutzes und auch zur Zeit für einen anderen AG gearbeitet. Trotzdem keine Möglichkeit für eine Trennung?
Danke!


von ebay-girl am 11.05.2005 10:15
Status: Legende (479 Beiträge)
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>Kündigung während Elternzeit - Welche Möglichkeiten gibt es?
Nach § 19 BErzGG

"Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen."

Es gibt ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit - eine Kündigung ist daher möglich !



von advokado am 11.05.2005 12:57
Status: Praktikant (17 Beiträge)
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>Kündigung während Elternzeit - Welche Möglichkeiten gibt es?
Muss dabei die Sozialauswahl berücksichtigt werden?
Danke!


von ebay-girl am 11.05.2005 14:22
Status: Legende (479 Beiträge)
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>Kündigung während Elternzeit - Welche Möglichkeiten gibt es?
Hallo, bitte genau lesen!!

Da steht Arbeitnehmer, nicht Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber hat kein Sonderkündigungsrecht. Und wenn er betriebsbedingt kündigen will, zählt natürlich die Sozialauswahl.

Und selbst für den Arbeitnehmer ist das kein Sonderkündigungsrecht, sondern sogar eine Verlängerung der Kündigungsfrist.

Ihr müsst mit dem Risiko leben, dass die Dame nach dem Ende der Elternzeit zurück kommt.


von hh am 11.05.2005 15:36
Status: Tao (23495 Beiträge)
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>Kündigung während Elternzeit - Welche Möglichkeiten gibt es?
"Zudem hat die Dame ohne Erlaubnis während des Mutterschutzes und auch zur Zeit für einen anderen AG gearbeitet. Trotzdem keine Möglichkeit für eine Trennung?"

Preisfrage: Was kann ein Arbeitgeber machen, wenn ein Arbeitnehmer ohne Zustimmung für einen anderen Arbeitgeber tätig wird?

Wenn ein Arbeitnehmer sich einiges hat zuschulden kommen lassen,

und Sie akzeptieren das als Arbeitgeber, obwohl Sie ja rechtlich gesehen durchaus wirkungsvolle Mittel haben, dann....
weiß ich nicht.




von hamburgerin01 am 11.05.2005 23:12
Status: Tao (10052 Beiträge)
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>Kündigung während Elternzeit - Welche Möglichkeiten gibt es?
Wenn Sie diese Tätigkeit für einen anderen AG nachweisen können, wäre hier zu prüfen:

Fristlose Kündigung ( dem originären AG wird die Arbeitskraft trotz Lohnfortzahlung vorgehalten); ersazweise natürlich immer eine fristgemäße Kündigung

Wie das mit Fehlverhalten des anderen AG aussieht ( Beschäftiguing während der Schutzfristen sind normalerweise verboten); wie es mit Betrug an den Sozialkassen durch die AN aussieht ( falls sie die zweitbeschäftigung nirgends angegeben hat) , sollte man ansatzweise auch prüfen.
Mit der Kollegin reden, um zu einer einvernehmlichen trennung zu kommen ( aufgrund ihrer Abmahnungen) kann vielleicht auch helfen.


von Lankoron am 12.05.2005 11:15
Status: Junior (83 Beiträge)
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>Kündigung während Elternzeit - Welche Möglichkeiten gibt es?
Meine Bekannte arbeitet vor Ihrer Elternzeit (in der sie sich gerade befindet) im einzelhandel. In den Geschäft hatte sie trotz elternzeit auch anspruch auf die mitarbeiterprozente. Sie hat ein Oberteil gekauft und die Prozente dafür genutzt. Zu Hasue stellte Sie fest, dass es Ihrer kleinen Tochter nicht sitzt und verschenkte es. Die Person der sie s geschenkt hatte ging in das Geschäft und sagte es wär ein Geschenk sie möchte es gerne umtauschen...daraufhin ist meine bekannte für Mittwoch zum Gespräch bezüglich Personalrichtlinien eingeladen. Vertraglich ist festgelegt, dass sie die prozente nur ZUM EIGENBEDARF nutzen darf. Was könnten die Folgen für meine Bekannte sein? Kann sie trotzdem gekündigt werden? Danke


von liebig am 10.11.2007 11:01
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Kündigung während Elternzeit - Welche Möglichkeiten gibt es?
@ liebig
... du fragst nach konkreter rechtsberatung. das ist sache der anwälte.

... und außerdem: es verwirrt nur, wenn an eine frage eine andere angehängt wird. ist doch kein problem, selbst zu posten.


von blaubär49 am 10.11.2007 14:26
Status: Tao (7536 Beiträge)
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>Kündigung während Elternzeit - Welche Möglichkeiten gibt es?
Stimme Blaubär zu - würde aber der Bekannten von Frau Liebig sagen, dass sie bei der Weitergabe/Geschenk nicht mehr daran gedacht hatte, dass es sich um ein Personalrabatt-Kleidungsstück handelte, da sie soviel zur Geburt/Geburtstag geschenk bekommen hatte, dass sie beim Weitergeben nicht darauf geachtet hat.


von sika0304 am 10.11.2007 17:45
Status: Tao (8055 Beiträge)
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