>Kündigung während Elternzeit - Welche Möglichkeiten gibt es?
Hallo, bitte genau lesen!!
Da steht Arbeitnehmer, nicht Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber hat kein Sonderkündigungsrecht. Und wenn er betriebsbedingt kündigen will, zählt natürlich die Sozialauswahl.
Und selbst für den Arbeitnehmer ist das kein Sonderkündigungsrecht, sondern sogar eine Verlängerung der Kündigungsfrist.
Ihr müsst mit dem Risiko leben, dass die Dame nach dem Ende der Elternzeit zurück kommt.
von hh am 11.05.2005 15:36
Status: Tao (23495 Beiträge)
Userwertung:
4,0
(von 368 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden