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Kündigung unbefristeter Mietvertrag

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Kündigung unbefristeter Mietvertrag

Hallo liebes Forum.

Mein Partner hat einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben und danach haben wir unter dem Punkt Kündigung eine Klausel gefunden die lautet " Mieter und Vermieter verzichten auf die Dauer von fünf Jahren auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages (BGH VIII ZR 27 /04). "

Gibt es irgendwie eine Möglichkeit aus diesem Mietverhälltnis wieder rauszukommen?

Ein unbefristeter Mietvertrag kann doch nicht auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen sein oder? dann wäre es doch ein befristeter?

Ich hoffe ihr habt Erfahrungen und könnt uns einen Tipp geben.


von fb304170-57 am 24.06.2011 19:29
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Kündigung unbefristeter Mietvertrag


Das maßgebliche Urteil VIII ZR 27/04 hast du selbst angegeben.

Der Kündigungssausschluss ist demnach unwirksam.

Mieterseitig kann ganz "normal" mit 3 Monaten Frist ohne Begründung gekündigt werden.

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von flawless am 24.06.2011 20:05
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>Kündigung unbefristeter Mietvertrag
Ein temporärer Kündigungsausschluß schafft ja auch keine Befristung, sondern eine Mindestlaufzeit.



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von dem User always known as Mortinghale am 24.06.2011 20:06
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>Kündigung unbefristeter Mietvertrag
danke vielmals für eure antworten.

Dieses Urteil steht in dem Mietvertrag wie angegeben mit drin. Dummer Fehler des Vermieters?

Vorn steht unter dem Punkt Mietdauer " Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2011 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen."

das widerspricht sich doch alles?!

-- Editiert am 24.06.2011 20:51


von fb304170-57 am 24.06.2011 20:50
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Kündigung unbefristeter Mietvertrag
quote:
das widerspricht sich doch alles?!


Weshalb denn? Das ist wie die meisten MV ein unbefristeter MV.

Die sind mit 3-Monatsfrist kündbar. Schriftform beachten, § 568 BGB.

Da laut BGH nur maximal 4 Jahre die Kü. ausgeschlossen werden kann ist das hier, 5 Jahre, eben unwirksam. Bleibt eben ein völlig normaler unbefristeter MV.

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von flawless am 24.06.2011 20:59
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Kündigung unbefristeter Mietvertrag
Dann wollen wir mal hoffen, daß in dem Vertrag nicht noch mehr steht.
Die vier Jahre gelten schließlich nur für Formularverträge.



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von dem User always known as Mortinghale am 24.06.2011 21:26
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>Kündigung unbefristeter Mietvertrag
--- editiert vom Admin


von guest-12328.06.2011 09:42:37 am 24.06.2011 21:50
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>Kündigung unbefristeter Mietvertrag
quote:
Sollte es sich, wie hier anzunehmen, um eine Klausel i.S.d. § 305 BGB handeln, ist der Kündigungsverzicht unwirksam, sollte die Klausel vollständig wiedergegeben worden sein, käme es hierfür nicht einmal darauf an, dass die "höchstzulässige" Frist nicht eingehalten wurde.

-- Editiert am 25.06.2011 09:12

von Heuriger am 25.06.2011 09:10


Ach was, im Trolland gibt es keine BGH o.ä.?

In einem Mietvertrag über Wohnraum ist ein - auch beiderseitiger - formularmäßiger Kündigungsverzicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters in der Regel unwirksam, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt.
VIII ZR 27/04

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von flawless am 25.06.2011 09:40
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>Kündigung unbefristeter Mietvertrag
quote:
Der Kenner der Rechtslage kennt natürlich mehr, als mühselig zusammengesammelte ...

wer sollte das denn sein ' Kenner der Rechtslage' , etwa das kleine Pikowitzchen, der sich heuer Heuriger nennt?

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von meri am 25.06.2011 10:37
Status: Unsterblich (4319 Beiträge)
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>Kündigung unbefristeter Mietvertrag
quote:
PS:
Diese Regelung:

quote:Mieter und Vermieter verzichten auf die Dauer von fünf Jahren auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages

könnte übrigens dem VM ansonsten schon das Genick brechen, da er ja nicht einmal kündigen könnte, wenn der M keine Miete mehr zahlt. Da könnten auch 4 Jahre schon ganz schön lang werden.


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von Heuriger am 25.06.2011 11:01


Schon mal daran gedacht, daß 99,999% der Leute vorgefertigte, ausgefuchste Formulare benutzen, in denen die Rspr. berücksichtigt ist?

Im Trolland mag das anders sein, "natürlich".



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von flawless am 25.06.2011 11:36
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>Kündigung unbefristeter Mietvertrag
so hier könnt ihr es euch anschauen : http://s7.directupload.net/images/110625/jtjptrco.jpg

auf der davorigen seite ist bloß unten 18.Kündigung geschrieben.




von fb304170-57 am 25.06.2011 13:48
Status: Frischling (5 Beiträge)
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