>Kündigung u. Krankschreibung
Deshalb schrieb ich ja, es kommt drauf an, wie die Krankmeldung erfolgte. Da kommts auf die Details an. Ist das in Richtung Arbeitsverweigerung, dann hast du natürlich Recht, dann gibts ne fristlose und fertig,. Ist es aber ne reine Ankündigung nach dem Motto "Morgen früh gehe ich zum Arzt, weil ich Schmerzen habe", dann kann weder der AG noch der MDK was. Und er schreibt ja, dass er Schmerzen hatte, also durchaus ein Grund für einen Arztbesuch vorhanden ist. Inwieweit der berechtigt ist, habe ich nicht zu beurteilen.
Besonders glücklich ist die Situation dennoch nicht, wenn man dort nicht arbeiten will, aus welchen Gründen auch immer, dann kündigt man nicht gleichzeitig mit einer Krankmeldung. Die reine Krankmeldung hätte es auch erstmal getan, die Kündigung seitens AG wäre dann sowieso gekommen und hätte wohl weniger Ärger verursacht.
von matz70 am 12.10.2008 22:38
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