Kündigung u. Krankschreibung

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Kündigung u. Krankschreibung

Habe ein Problem. Ich arbeite erst seit gut 1 Woche für Firma xy. Dort habe ich einen Vorvertrag unterschrieben, der eine Kündigungsfrist von 4 Wochen ausweist. Da es in diesem Job schwere Gegenstände zu heben gibt und der Job insgesamt nicht Rückenfreundlich ist, habe ich direkt wieder gekündigt, da ich nach ein paar Tagen Probleme mit dem Rücken bekommen habe. Die Kündigung ist natürlich schriftlich erfolgt. Ich habe dem Arbeitgeber angekündigt, dass ich mich Krankschreiben lassen werde. Dem Arbeitgeber entstehen wahrscheinlich durch mein Fehlen Kosten, die er, wie er sagt, dann auf mich umlegen wird, wenn ich nicht mehr komme. Wenn ich aber doch Krankgeschrieben bin kann mir doch nichts passieren oder? Wenn ich ja nunmal Rückenschmerzen habe und den Beruf nicht ausüben kann...
Vielen Dank im Vorraus!!

-- Editiert von Hupensitat am 12.10.2008 18:09


von Hupensitat am 12.10.2008 18:04
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Kündigung u. Krankschreibung
Wenn du krank bist, bist du krank. Da kann der AG im Dreieck springen. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist muss er zahlen, dann zahlt die Kasse weiter.


von matz70 am 12.10.2008 18:30
Status: Senior (127 Beiträge)
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>Kündigung u. Krankschreibung
darum, dass er mich bezahlt, geht es mir gar nicht hauptsächlich. Er meint, dadurch, dass ich vorher angekündigt habe, dass ich mich krank schreiben lasse, wäre dass das gleiche, als wenn ich einfach so daheim bleiben würde und er könnte seine Geldausfälle auf mich übertragen...


von Hupensitat am 12.10.2008 18:43
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Kündigung u. Krankschreibung
Ja gut, das war nicht unbedingt clever (ich weiß ja jetzt nicht, wie du ihm das verklickert hast), entscheidend ist jetzt aber, dass der AG dir nachweisen müsste, dass du krank "machst". Da wird er nur wenig Chancen haben, gegen einen Arzt anzustinken. Den Nachweis zu führen, ist aber Sache des medizinischen Dienstes der Krankenkassen und nicht des AG. Gehe aber mal grundsätzlich davon aus, dass du für die 4 Wochen keinen Cent siehst, bzw. erst durch Hilfe von Anwalt und Gericht. Wichtiger ist, dass du eine gescheite Abrechnung der Sozialversicherung bekommst, wenn die ausbleibt, kannste den AG packen, auf sowas freuen sich Staatsanwälte.


von matz70 am 12.10.2008 18:48
Status: Senior (127 Beiträge)
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>Kündigung u. Krankschreibung
@matz

falsch. er beauftragt den mdk, der weist nach, dass der arb.nehmer nicht krank ist und das wars.
natürlich gibt es keine lohnfortzahlung (in den ersten vier wochen d. beschäftigungsverhältnisses, siehe entgeltfortzahlungsgesetz) und die gkv wird sich freuen nicht zahlen zu müssen, da er nicht krank ist.

hübsch auch die 3 monate sperre falls alg1 anspruch bereits bestand und/ oder 30% kürzung des alg2.

@hupensitat

eine ankündigung einer erkrankung zieht ggfalls eine fristlose kündigung nach sich und eine schadensersatzklage.

sunbee


von Sunbee1 am 12.10.2008 22:30
Status: Tao (8077 Beiträge)
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>Kündigung u. Krankschreibung
Deshalb schrieb ich ja, es kommt drauf an, wie die Krankmeldung erfolgte. Da kommts auf die Details an. Ist das in Richtung Arbeitsverweigerung, dann hast du natürlich Recht, dann gibts ne fristlose und fertig,. Ist es aber ne reine Ankündigung nach dem Motto "Morgen früh gehe ich zum Arzt, weil ich Schmerzen habe", dann kann weder der AG noch der MDK was. Und er schreibt ja, dass er Schmerzen hatte, also durchaus ein Grund für einen Arztbesuch vorhanden ist. Inwieweit der berechtigt ist, habe ich nicht zu beurteilen.

Besonders glücklich ist die Situation dennoch nicht, wenn man dort nicht arbeiten will, aus welchen Gründen auch immer, dann kündigt man nicht gleichzeitig mit einer Krankmeldung. Die reine Krankmeldung hätte es auch erstmal getan, die Kündigung seitens AG wäre dann sowieso gekommen und hätte wohl weniger Ärger verursacht.


von matz70 am 12.10.2008 22:38
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