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Kündigung nach Erziehungsurlaub- Sperre von Arbeitslosengeld ???

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Kündigung nach Erziehungsurlaub- Sperre von Arbeitslosengeld ???

Der Erziehungsurlaub für mein 2. Kind endet am 2.8.
Nun hat mir mein Arbeitgeber (ca. 80 Beschäftigte in der Filiale) nahe gelegt zu kündigen, da er mir keinen Halbtagsjob zur Verfügung stellen kann und ich, bedingt durch meine 2 Kinder, keinen Volltagsjob annehmen kann.

- Sollte ich selber kündigen, steht mir dann eine Sperre vom Arbeitslosengeld bevor ?
- Oder muß er mich kündigen, wenn er mir diesen Halbtagsjob nicht anbieten kann ?
- Gibt es irgentwelche Nachteile für mich wenn ich kündige ?



-----------------
"dobi"


von FrauDobi am 24.06.2004 14:15
Status: Frischling (7 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Kündigung nach Erziehungsurlaub- Sperre von Arbeitslosengeld ???
Aber hallo! DU wirst überhaupt nicht kündigen, da man dir dann das Arbeitslosengeld zunächst für 3 Monate sperren wird. Bei 80 Beschäftigten dürfte es möglich sein, dir einen Halbtagsjob anzubieten. Für mich sieht das nach einem ziemlich fiesen Trick aus, dich auf bequeme Art und Weise loswerden zu wollen. Ich empfehle dir erst mal die Rubrik "Frag einen Anwalt" hier auf dieser Site. Dann hast du auf jeden Fall einren rechtsverbindlichen Rat. ABER BITTE BLOSS NICHT SELBER KÜNDIGEN, AUF GAR KEINEN FALL! Vielleicht lässt sich zumindest eine Abfindunge rausholen. Die wird zwar auch angerechnet, aber trotzdem. Alles gute für Dich!


von dieVermailte am 24.06.2004 16:13
Status: Stift (58 Beiträge)
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>Kündigung nach Erziehungsurlaub- Sperre von Arbeitslosengeld ???
Hallo,

meine Meinung ist auch BLOSS NICHT KÜNDIGEN. So ist schon in dem kinderfreundlichen Land. Denk nur an dich und deine Kinder!

Viel Glück

M


von Maggy aus NRW am 25.06.2004 02:41
Status: Junior (62 Beiträge)
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>Kündigung nach Erziehungsurlaub- Sperre von Arbeitslosengeld ???
sag mal maggy in wie vielen ländern hast du denn schon gelebt um in jedem deiner posts über die kinderunfreundlichkeit deutschlands urteilen zu können ??


von guest123-255 am 25.06.2004 07:59
Status: Unsterblich (844 Beiträge)
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>Kündigung nach Erziehungsurlaub- Sperre von Arbeitslosengeld ???
Hallo !
Schönen Dank für die Antworten. Aber leider kann mir da so richtig konkret noch keiner helfen.
Die 80 Beschäftigten aus dem Betrieb setzen sich ja nicht nur aus Bürokräften zusammen sondern in dem Bereich in dem ich arbeiten - also im Büro - sind ca. 20 vielleicht 25 Leute beschäftigt.
- Außerdem habe ich vor kurzem gelesen, daß - wenn ich den Ganztagsjob nicht annehmen kann - ich dazu verpflichtet bin zu kündigen.
Ich denke mal eine Abfindung würde sich eh nicht lohnen, da ich vor meinem Erziehungsurlaub von ca. 6 Jahren erst ca. 1 Jahr in dieser Firma beschäfitgt war.

HILFE ! Brauche diese Woche noch eine konkrete HILFE !!!


von FrauDobi am 27.06.2004 22:40
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Kündigung nach Erziehungsurlaub- Sperre von Arbeitslosengeld ???
Ne, dein Chef ist sogar verpflichtet dir einen Halbtagsjob zu bieten. (§8 TzBfG und §1 KSchG). Ich schliesse mich aber meinen Vorrednern an: Kündige auf gar keinen Fal selberl.
Rede noch mal mit deinem Chef, er wird wissen, das es nicht einfach ist dich los zu werden, da die Rchtsprechung eindeutig auf deiner Seite ist.


von Sam2nd am 27.06.2004 23:22
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Kündigung nach Erziehungsurlaub- Sperre von Arbeitslosengeld ???
Ich glaube aber das das Gesetz geändert wurde.
Er ist demnach nicht mehr verpflichtet mir einen Halbtagsjob zu geben.
Habe einfach mal beim Arbeitsamt angerufen und ganz blöd nachgefragt.
Die meinte sie hätte noch von keinem Fall gehört, bei dem der Chef dazu verpflichtet war.
Die Frauen haben sich dann wohl arbeitslos gemeldet.
Christina


von FrauDobi am 28.06.2004 10:48
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>Kündigung nach Erziehungsurlaub- Sperre von Arbeitslosengeld ???
http://focus.msn.de/E/EG/EGA/EGAA/egaa.htm?sernr=833&;zu2=0009&res=job


von Gesil am 28.06.2004 19:49
Status: Legende (422 Beiträge)
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>Kündigung nach Erziehungsurlaub- Sperre von Arbeitslosengeld ???
Ich habe im Moment auch totales Theater wegen Kündigung in der Elternzeit. DU SOLLTEST NICHT KÜNDIGEN! Kündigst du bekommst du die Sperre vom Arbeitsamt, weil Arbeitslosigkeit von dir verschuldet ist.
Wenn dein Chef dich loswerden will, soll er dir gefälligst kündigen, dies geht aber nur unter Einhaltung der für dich geltenden Kündigungsfristen. Zur Abpfindung: Wird diese Abpfindung bei einer "Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen" gezahlt wird sie angerechnet. Unterschreibe eine solche Kündigung/Vereinbarung nicht! Geht die Kündigung ausschließlich vom Arbeitgeber aus ist diese Abpfindung nicht anrechenbar (unbedingt auf Einhaltung der Kündigungsfrist achten, sonst ist Abpfindung doch anrechenbar), da sie die finanziellen Probleme nach einer Kündigung mildern soll. Bis ca. 7200 Euro ist sie außerdem abgabenfrei!!! Ist die Kündigung durch den Arbeitgeber rechtwirksam mußt du dich natürlich beim Arbeitsamt (am besten jetzt schon) arbeitssuchend und ab Datum der Arbeitslosigkeit auch arbeitslos melden. Niemand kann dich bei zwei Kindern in dem Alter zwingen Vollzeit zu arbeiten. Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld (Verdienstnachweis über die letzten drei Jahre vor Antritt der Elternzeit gelten als Berechnungsgrundlage). Natürlich wird berücksichtigt inwieweit du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Bei z. B. 20 Std. wird dein Arbeitslosengeld auf 20 Std, ausgehend vom Verdienstnachweis, berechnet.
Wenn du in der Gewerkschaft bist hast du außerdem dort die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung. Habt ihr einen Betriebsrat in der Firma? Der sollte auch helfen können.

Tami

-- Editiert von Tami am 30.06.2004 15:15:02


von Tami am 30.06.2004 15:05
Status: Stift (50 Beiträge)
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>Kündigung nach Erziehungsurlaub- Sperre von Arbeitslosengeld ???
Hallo !
Vielen Dank für die Tipps.
Was ist wenn er sagt, nein wir kündigen sie nicht (weil er halt Angst hat ich könnte ihm einen draus drehen) und sagt o.k. dann kommen sie halt vollzeit.
Und wenn ich dann nicht erscheine, kündigt er mir wegen arbeitsverweigerung.
Aus diesem Grund bekommen ich ja dann bestimmt auch die Sperre vom Arbeitslosengeld.
Christina


von FrauDobi am 30.06.2004 15:23
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Kündigung nach Erziehungsurlaub- Sperre von Arbeitslosengeld ???
Hallo nochmal.
Ich habe grade mit meinem Arbeitgeber telefoniert und er sagte mir, daß er mir nicht kündigen könne. Er könnte keine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, da gleichzeitig Vollzeitkräfte gesucht werden.
Also kann ich meinen Vollzeitjob auf jeden Fall antreten. Aúßerdem würde der Betriebsrat dann bestimmt einschreiten und sagen, Nein, mir kann nicht gekündigt werden.
Er meinte ich solle kündigen, die 3 Monate in Kauf nehmen, mich dann Vollzeit-Arbeitslos melden und praktisch das Vollzeit-Arbeitslosengeld nach den 3 Monate einkassieren. Sollte mir dann ein Vollzeit-Job angeboten werden, sollte ich einfach sagen, ich bräuchte aber von 12-13 Uhr Zeit für die Kinder um sie abzuholen und erst um 9.00 Uhr anfangen da ich die Kinder in Schule/Kindergarten bringen muß etc.
Das würde dann eh kein Arbeitgeber mitmachen und somit würde ich das volle Geld kassieren. Hat er mir natürlich im Vertrauen gesagt.
Weiß nun auch nicht mehr was richtig ist.
Christina


von FrauDobi am 30.06.2004 15:43
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