>Kündigung nach Erziehungsurlaub- Sperre von Arbeitslosengeld ???
Hallo nochmal.
Ich habe grade mit meinem Arbeitgeber telefoniert und er sagte mir, daß er mir nicht kündigen könne. Er könnte keine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, da gleichzeitig Vollzeitkräfte gesucht werden.
Also kann ich meinen Vollzeitjob auf jeden Fall antreten. Aúßerdem würde der Betriebsrat dann bestimmt einschreiten und sagen, Nein, mir kann nicht gekündigt werden.
Er meinte ich solle kündigen, die 3 Monate in Kauf nehmen, mich dann Vollzeit-Arbeitslos melden und praktisch das Vollzeit-Arbeitslosengeld nach den 3 Monate einkassieren. Sollte mir dann ein Vollzeit-Job angeboten werden, sollte ich einfach sagen, ich bräuchte aber von 12-13 Uhr Zeit für die Kinder um sie abzuholen und erst um 9.00 Uhr anfangen da ich die Kinder in Schule/Kindergarten bringen muß etc.
Das würde dann eh kein Arbeitgeber mitmachen und somit würde ich das volle Geld kassieren. Hat er mir natürlich im Vertrauen gesagt.
Weiß nun auch nicht mehr was richtig ist.
Christina
von FrauDobi am 30.06.2004 15:43
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