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Kündigung eines Mieters wg. gestörtem Vertrauem

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Kündigung eines Mieters wg. gestörtem Vertrauem

Hallo!
Ich wohne in einer Wohnung, in deren Mietvertrag auch noch mein Ex eingetragen ist, der aber z.Zt. in Haft ist.

Ich möchte natürlich, dass er auszieht und mein Vermieter auch.
Das Vertrauensverhältnis ist natürlich nicht mehr gegeben, es ging auch um Geld, was wohl bei unserer Untermitbewohnerin verschwunden ist usw.

Kann er ihm einfach kündigen und die Kündigung in den Knast schicken? Welche Fristen gibt es einzuhalten, wenn das geht? Oder ist das nicht so einfach?

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von Kazar am 24.06.2011 11:35
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>Kündigung eines Mieters wg. gestörtem Vertrauem
quote:
Oder ist das nicht so einfach?

Genau.
Du könntest nur selbst kündigen und Deinen Ex nötigenfalls auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.



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von dem User always known as Mortinghale am 24.06.2011 11:47
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>Kündigung eines Mieters wg. gestörtem Vertrauem
Ich bleibe aber dort wohnen. Oder heißt das, ich muss erst mal komplett kündigen und dann selber einen neuen Vertrag machen?

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von Kazar am 24.06.2011 11:53
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>Kündigung eines Mieters wg. gestörtem Vertrauem
So sieht es aus.



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von dem User always known as Mortinghale am 24.06.2011 11:58
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>Kündigung eines Mieters wg. gestörtem Vertrauem
Warum kann der Vermieter die Wohnung nicht per gesetzlichen Frist wegen Vertrauensverlust einfach kündigen ?
Damit ist zumindest einer der Mieter bereits einverstanden.



von icecycle am 24.06.2011 12:38
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>Kündigung eines Mieters wg. gestörtem Vertrauem
Welches "Vertrauen" ist denn da verlorengegangen ?



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von dem User always known as Mortinghale am 24.06.2011 12:45
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>Kündigung eines Mieters wg. gestörtem Vertrauem
Vertrauen in den Mieter.. Wenn ein Mieter kriminell wird und etvl. sogar Mitmieter (in dem Fall die Mutter der Vermieterin) beklaut hat, dann ist m. E. schon ein Vertrauensbruch vorhanden..

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von Kazar am 24.06.2011 13:00
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>Kündigung eines Mieters wg. gestörtem Vertrauem
Wenn es nachweisbar ist, dass der Mieter die Mutter des Vermieters bestohlen hat, dann ist das nach meiner Einschätzung ein Kündigungsgrund.

Die Kündigung müsste aber gegen beide Mieter ausgesprochen werden. Die Kündigung kann man in den Knast schicken. Es spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, anschließend mit der jetzigen Mieterin einen neuen Vertrag abzuschließen.

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von hh am 24.06.2011 13:33
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>Kündigung eines Mieters wg. gestörtem Vertrauem
--- editiert vom Admin


von guest-12328.06.2011 09:42:37 am 24.06.2011 13:56
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>Kündigung eines Mieters wg. gestörtem Vertrauem
Mein Ex wohnt nicht mit der Mutter meiner Vermieterin zusammen. Aber die Türen standen oft offen. Z.B. waren er und unser Sohn (1Jahr) mit ihr auf dem Hof, er ist mal kurz reingegangen und sie hat aufgepasst. Wo er hingegangen ist, weiß man nicht. Die mutter ist über 80 und nicht so ganz schnell. Warum sollte sie auch hinterher gehen. Bevor das passiert ist, war er ja ganz normal und nett.

Von wegen deutlicher werden.. Ja, ich raffs wohl sonst nicht... sorry..

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von Kazar am 24.06.2011 14:00
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>Kündigung eines Mieters wg. gestörtem Vertrauem
--- editiert vom Admin


von guest-12328.06.2011 09:42:37 am 24.06.2011 14:31
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