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Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft

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Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft

Hallo,

folgende Ausgangssituation:

Laut e.V.-Satzung ist der Austritt aus dem Verein zum jeweiligen Monatsende möglich und wird mit dem Zugang der schriftlichen Austrittserklärung beim Vorstand wirksam.

Mitte Mai will der Vorstand zu einer Mitgliederversammlung im Juni einladen.

Das Mitglied X schreibt Anfang Mai in einer Mail an den Vorstand, in der X vorab über Gerüchte mutmaßt: "Ich werde mich sollte es so sein, ab Juli aus diesem Kreis zurückziehen, das heisst ich kündige hiermit meine Mitgliedschaft."

Fragen:
Endet die Mitgliedschaft von X Ende Mai oder Ende Juni?
Falls Ende Mai: Muss dann Mitglied X beim Versand der Einladungen noch mit berücksichtigt werden?

Vielen Dank!


von sweepy am 13.05.2005 23:55
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>Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft
..so wie Du es schreibst, ist ja keine Zeit gesetzt, dass die Kündigung x Tage vor dem Monatsletzten eingegangen sein muß.

Damit könnte sie am 30.5. beim Vorstand eingehen und die Mitgliedschaft wäre am 31.5. beendet, so interpretiere ich es.

mfg

Wenn er allerdings im Schreiben angibt, dass er zum 30.6. ausscheiden will, scheidet eram 30.6. aus.

>ab Juli aus> heißt soviel wie Juli nicht mehr, Mai und Juni bin ich nocht Mitglied, müßte folglich noch eingeladen werden.
-- Editiert von belle am 14.05.2005 00:42:27

-- Editiert von belle am 14.05.2005 00:47:41


von belle am 14.05.2005 00:37
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>Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft
So sehe ich das auch.


von wastl am 14.05.2005 10:16
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>Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft
So eindeutig äußert sich X aber nicht, sondern: "Ich werde mich sollte es so sein, ab Juli aus diesem Kreis zurückziehen, das heisst ich kündige hiermit meine Mitgliedschaft."

Wie ist das "hiermit" zu verstehen? ...sofort, mit dieser Mail?


von sweepy am 14.05.2005 11:09
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft
Das Zurückziehen wird ja zunächst noch unter einer Bedingung angekündigt: Sollte...
Aber es wird dann doch eindeuti eine Kündigung ausgesprochen. Im Zusammenhang mit dem Verweis auf Juli kann es bei lebensnaher Auslegung nur bedeuten, dass eine Kündigung zum 30.6. gemeint ist. Wenn Sie ihn lieber früher loswerden wollen schicken Sie ihm doch einfach eine Bestätigung der Kündigung zum 31.5. Wenn ihm das nicht passt wird er sich schon melden



von wastl am 14.05.2005 11:16
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