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Kündigung durch Insolvenzverwalter

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Kündigung durch Insolvenzverwalter

Hallo,
am besten gleich zum Thema, folgendes Rechtsbeispiel:

Ein Unternehmen befindet sich in der Insolvenz und wird durch einen Insolvenzverwalter geführt. Ein Mitarbeiter, der auf Null Stunden (Kurzarbeit) gestzt ist wird für einen Auslandseinsatz (Montage einer Maschine) auf eine Karibikinsel (hört sich erst mal gut an...Smilie) angesetzt. Der MItarbeiter stimmt dem grundsätzlich zu. Einen Tag vor der geplanten Abreise bekommt der Mia in dem Unternehmen die Reservierungsbestätigung und Bargeld sowie einen Vordruck für die Erfassung der Arbeitsleistung durch einen Innendienstmitarbeiter in die Hand gedrückt. Bei Nachfragen wie "Er" sich zu verhalten hat wird Ihm gesagt, das er in die Dominikanische Republik als Tourist einreisen soll und dies durch eine Touristenkarte bestätigen soll. Auf Anfrage nach der Unterbringung und dem Transfer vom Flughafen konnte bis am Abflugtag 2 Stunden vor Check In keine konkrete Aussage getroffen werden. Ein Firmentelefon sollte auch nicht zur Verfügung stehen. Aufgrund der schlechten und unprofessionellen Vorbereitung entscheidet der Mitarbeiter die Unterlagen zurück in die Firma zu bringen und nicht zu verreisen. Der Vorgesetzte nimmt die Unterlagen zurück. Gibt dazu kein Statemente ab. Es wurde kein Versuch unternommen den Mitarbeiter die notwendigen Informationen zu geben und Ihn doch auf seinen Auftrag zu schicken.

a. Darf man in der DomRep ohne Arbeitsvisum arbeiten? Wie sieht die deutsche Absicherung aus (BG Unfall???)

b. Der Insolvenzverwalter möchte den Mitarbeiter kündigen. Sieht dies das deutsche Recht vor? Und wenn ja wie? (fristlos bzw. fristgerecht betriebsbedingt)

c. Die Vorgehensweise des Insolvenzverwalters ist ausländischen Mitarbeitern gegenüber sehr bedenklich (Es fiel der Ausdruck Spaghettifresser allerdings ohne Zeugen) uvm. Bei welcher Instanz kann man auf solche Dinge in Deutschland hinweisen.

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich finde das ist ein tolles Beispiel für beide Seiten Rechte eines I-Verwalters und eines oder mehrerer AN.


Wenn euch noch mehr dazu einfällt bitte schreiben.

Beste Grüße
M.

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von manu_007 am 13.03.2010 12:45
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Kündigung durch Insolvenzverwalter
... unterliegt der MA deutschem Arbeitsrecht oder dem eines anderen Landes?
... die Frage einer Arbeitserlaubnis für die DomRep erfordert spezielles wissen.
... Kündigungen in Deutschland sind gerichtlich überprüfbar. Sie stellen vor anderen Maßnahmen den letzten Weg dar. Verschärft gilt das für die fristlose Kündigung. Es kommt immer auf die Gründe an. 'Arbeitsverweigerung' liegt hier wohl eher nicht vor.
... c) sollte nur dann ein Thema sein, wenn beweisbar. Ansonsten wird so etwas leicht zum Bumerang.

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"... nach bestem Wissen
.
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""


von blaubär49 am 13.03.2010 17:13
Status: Tao (7536 Beiträge)
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>Kündigung durch Insolvenzverwalter
Ja, deutsches Arbeitsrecht.
Was bedeutet Boomerang?
Danke schon mal.



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-- Editiert am 13.03.2010 17:41


von manu_007 am 13.03.2010 17:38
Status: Frischling (3 Beiträge)
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