Kündigung durch Ag während Krankheit/Resturlaub
Folgender Sachverhalt:
AN meldet sich am 20.6.11 krank und teilt dies auch mit, am 21.6.11 wird die Krankmeldung für 1 Woche schriftlich nachgereicht.
Daraufhin erhält der AN am 22.6.11 per Postweg eine ordentliche Kündigung ( KleinSTunternehmen) zum 31.7.11.
Am 27.6.11 wird die Krankmeldung auf eine weitere Woche verlängert, daraufhin werden vom AG alle E-Mail Zugänge gesperrt und der AN bekommt per Mail eine Freistellung (nicht unwiederruflich/o.ä.) bis zum Ende der Kündigungsfrist. Am gleichen Tag per Post eine nochmalige Kündigung gleichen Inhalts wie die erste nur mit dem Erstellungsdatum 26.6.11
Weder bei der Kündigung noch bei der Freistellung wurden die Resturlaubstage irgendwie erwähnt.
Frage 1: Wie ist die Freistellung zu verstehen - d.h. ist diese in der E-Mail Form überhaupt wirksam? Ist diese einseitig wirksam auch bei Krankheit? Fall der AN die Freistellung akzeptiert - hat er auch die Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung und KK zu tragen?
Frage 2: Was ist mit den Resturlaubstagen? Wenn dieses weder bei Kündigung noch bei Freistellung erwähnt werden- sind diese vom Arbeitgeber auszuzahlen oder nicht?
Es handelt sich um ein Kleinstunternehmen, keine vorherigen Abmahnungen etc.
von ya261180-16 am 29.06.2011 22:11
Status: Praktikant (14 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden