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Kündigung Bahncard-Vertrag

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Kündigung Bahncard-Vertrag

Hallo.

Ich hab mal ne Frage zur Vertragsverlängerung bei der Bahncard.

Ich versuche es so kurz wie möglich, und so ausführlich wie nötig zu schildern:

Ich habe im im März 2003 nach der 1. Bahnreform die damals neu eingeführte Bahncard 25 geholt. Mit dieser Bahncard bekam man auf alle Preise noch mal 25% Rabatt, also auch auf die "Sparpreise". Unterschied zu früher war, daß man sich nach Ablauf der Bahncard keine neue holen mußte, sondern daß sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn man nicht 6 Wochen vor Ablauf kündigt.

Einige Monate später gab es dann ja die Re-reform. Die besagte, daß ab dem Datum verkaufte Bahncards nicht mehr auf die Sparpreise, sondern nur noch auf den Normalpreis angerechnet wurden. Die vorher verkauften Bahncards (also auch meine) galten weiterhin auch für die Sparpreise (bis zum Ablaufdatum der Bahncard).

Nun habe ich -eherlicherweise gesagt aus Schusseligkeit- vergessen zu kündigen, und bekam heute meine neue Bahncard zugeschickt, mit Hinweis auf die automatische Verlängerung. Ich möchte keine neue Bahncard mehr, da ich kaum noch Bahn fahre.

Wie gesagt, habe ich die Kündigung vergessen, aber denke, daß es trotzdem die Möglichkeit für mich geben müßte, aus dem Vertrag heraus zu kommen, denn m.E. kann sich der Vertrag ja nur zu den gleichen Bedingungen/Konditionen automatisch verlängern. Da aber bei der neuen Bahncard gegenüber der alten ein wesentliches Leistungsmerkmal fehlt (die Gültigkeit in Zusammenhang mit den Sparpreisen), denke ich, daß die Verlängerung nicht hätte automatisch erfolgen dürfen, sondern meiner (ausdrücklichen) Zustimmung bedurft hätte.

Kann man so argumentieren, oder bin ich da auf dem Holzweg ?
Wenn jemand evtl. auch noch eine Rechtsgrundlage nennen könnte, wäre ich super-dankbar.

mfg, P.K.

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"mfg, P.K."


von P.K. am 25.02.2004 13:18
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>Kündigung Bahncard-Vertrag
Oft hilft schon ein Blick in die AGB weiter;)

2.5 Geltungsdauer

2.5.1 Die Geltungsdauer der BahnCard 25/BahnCard 50 beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die BahnCard 25/BahnCard 50 nicht bis 6 Wochen vor Kartenablauf schriftlich gegenüber dem BahnCard-Service gekündigt wird. Ca. 3 Wochen vor Ablauf der alten BahnCard 25/BahnCard 50 wird die neue BahnCard 25/BahnCard 50 zugesandt. Bei Vorlage einer Einzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung des Preises vom Konto des Reisenden am ersten Geltungstag der BahnCard 25/BahnCard 50. In den anderen Fällen wird mit der neuen BahnCard 25/BahnCard 50 eine Rechnung versandt. Der Rechnungsbetrag muss spätestens bis zum Gültigkeitsbeginn der BahnCard 25/BahnCard 50 eingegangen sein. Die neue BahnCard 25/BahnCard 50 wird zu den jeweils gültigen BahnCard-Bedingungen ausgestellt. Im Falle von änderungen wird das Verkehrsunternehmen diese dem Reisenden rechtzeitig mitteilen. Ist der Reisende mit den änderungen nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich gegenüber dem BahnCard-Service kündigen. In diesem Fall verlängert sich die Geltungsdauer der BahnCard 25/BahnCard 50 nicht. Macht der Reisende von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so werden die geänderten Bedingungen mit Zusendung der neuen BahnCard 25/BahnCard 50 wirksam. Hierauf wird das Verkehrsunternehmen in seiner Mitteilung den Reisenden jeweils hinweisen.



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 26.02.2004 20:26
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