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Körperverletzung unter alkoholeinfluss nachMobbing

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Körperverletzung unter alkoholeinfluss nachMobbing

Hallo, schon einmal vorneweg Danke für die Hilfe,
Hier der Sachverhalt:
Ein guter Freund hatte nach einem längeren Besuch in einer Kneipe einen alten Bekannten wiedergetroffen.
Jedoch hatte dieser Bekannte ihn in seiner Kindheit gemobbt und urin in sein Duschbad geleert. Daraufhin warnte mein Freund seinen alten Bekannten vor einem möglichen gewaltvollen Ausgang des Abends, wenn dieser nicht innerhalb von 30 Sekunden das Weite suchen würde. Da dieser diesem Rat nur halbherzig gefolgt ist, also bis vor die Tür der Kneipe ging und mein Freund in dort traf, nochmal bis 5 zählte und dann zuschlug hängt ihm jetzt eine Klage am Hals. Der Täter ist 19 Jahre alt, hat keine Vorstrafen und hat mehrere (darunter mich selbst) Zeugen, die seinen Alkoholspiegel bestätigen können. Auch liegt bereits eine Entschuldigung vor.
Das Opfer hat eine leichte Gehirnerschütterung erlitten, genauso wie leichte Prellungen und das Abbrechen eines kleinen Stückes vom Zahn.
Es wurden keine Waffen eingesetzt. Der Täter hat unmittelbar nach der Tat auf den Rat von einem Kneipenbesucher (unbekannt) den Tatort verlassen.
Nun die Frage:
Was für ein Strafmaß ist zu erwarten und wirkt bei diesem Fall die Rechtsschutzversicherung?


von Pibster am 24.06.2011 20:30
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Körperverletzung unter alkoholeinfluss nachMobbing
Alles was in der Kindheit passiert ist, interessiert hier nicht.

quote:
Daraufhin warnte mein Freund seinen alten Bekannten vor einem möglichen gewaltvollen Ausgang des Abends, wenn dieser nicht innerhalb von 30 Sekunden das Weite suchen würde.

Und jetzt willst du diesem Bekannten vorwerfen, dass er dem nicht gefolgt ist?
Vielmehr sehe ich hier eine Nötigung seitens deines Freundes.
Eventuell sogar eine Bedrohung.
Und mit ganz viel Fantasie aus eine Androhung einer Straftat.

quote:
Da dieser diesem Rat nur halbherzig gefolgt ist, also bis vor die Tür der Kneipe ging und mein Freund in dort traf,...

Dein Freund hat ihn also verfolgt.

quote:
Der Täter ist 19 Jahre alt, hat keine Vorstrafen und hat mehrere (darunter mich selbst) Zeugen, die seinen Alkoholspiegel bestätigen können.

Wenn er selber noch seinen Blutspiegel abschätzen konnte, kann man mit einer verminderten Schuldfähigkeit wohl nicht argumentieren.
Im Übrigen verweise ich auf § 323 a StGB.

quote:
Der Täter hat unmittelbar nach der Tat auf den Rat von einem Kneipenbesucher (unbekannt) den Tatort verlassen.

Sich also keinen Eindruck davon gemacht, wie schwer die Verletzungen sind?


Das Strafmaß lässt sich nicht vorraussagen.
Er sollte auf die Anwendung des jugendstrafrechts hoffen und weiter Reue zeigen.
Unabhängig davon kann und wird wohl auch ein Schmerzensgeld geltend gemacht werden.
Wozu braucht ihr eine Rechtsschutzversicherung?
Es geibt verschiedene Formen der Rechtsschutzversicherung.


von Nick_19 am 24.06.2011 20:42
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
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>Körperverletzung unter alkoholeinfluss nachMobbing
Ich sehe dies genauso wie du: Eindeutige Schuld meines Freundes. Hätte er mich nicht um Hilfe gebeten, so würde ich jeder Art von Gespräch aus dem Weg gehen.
Da ich jedoch noch ein Wenig Sympathie für ihn empfinde frage ich einfach weiter:
Inwiefern würde eine vorgerichtliche Entschuldigung die Strafe mildern?
Welches Verhalten seinerseits würde einer all zu hohen Strafe entgegenwirken?
Rechtsschutzversicherung für den Fall, dass er einen Anwalt einschalten sollte. Ist dies hierbei ratsam?
LG


von Pibster am 24.06.2011 21:07
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Körperverletzung unter alkoholeinfluss nachMobbing
Wie weit ist das Verfahren denn Fortgeschritten?
Wurde eine Strafanzeige erstattet?
Wurden bereits irgendwelche Aussagen gemacht?
Hat er einen Termin für eine Hauptverhandlung?

Ein Verteidiger wird hier nicht unbedingt benötigt, wenn ihm doch nichts unterstellt wird, was er nicht zugeben möchte.
Und genau dieses Zugeben und Zeigen von Reue würde ihm positiv ausgelegt werden.
Auch die Tatsache, das er bisher unauffällig war, spricht gegen eine hohe Strafe.



von Nick_19 am 24.06.2011 21:36
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 45 User(n) bewertet)
 
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>Körperverletzung unter alkoholeinfluss nachMobbing
er muss irgendwann demnächst eine Aussage machen.
Er hat richtig Angst, wollte schon direkt zum Anwalt rennen, da musste ich ihn erst mal beruhigen!
Anzeige wurde erstattet, ja.
Es wurden Aussagen der Gegenseite gemacht, ich werde höchstwahrscheinlich auch aussagen müssen, kann aber höchstens einen Vollrausch für ihn herausholen -> musste ihn ca. 20 minuten lang in seine 500m entfernte wohnung begleiten.
Oder wäre dies eine blöde Idee, da keine polizeiliche Probe vorliegt?
Nochmal danke für deine Hilfe



von Pibster am 24.06.2011 21:46
Status: Frischling (4 Beiträge)
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