Körperverletzung - wann öffentliches Interesse an der Strafverfolgung?

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Körperverletzung - wann öffentliches Interesse an der Strafverfolgung?

Guten Morgen,
eine allgemeine Frage zur Bewertung/Strafbarkeit einer Körperverletzung:
Ein stark angetrunkener junger Mann pöbelt vor einer Diskothek herum.
Seine Verbalattacken werden von vier jungen Männern, (von einem) mit Faustschlägen ins Gesicht abgewehrt.
Der Angetrunkene schlägt nicht zurück.
Der herbeigerufenen Polizei "fällt weiter nix auf" der (stark blutende und offensichtlich)Verletzte macht keine Angaben, die Beamten werden aber von Anwesenden auf die Schlägerei hingewiesen.
Der Verletzte geht erst am folgenden Tag ins Krankenhaus. Verletzungen:
Kieferngelenk-, Jochbogen-, Orbitafraktur, Schädelprellung, SHT I.

In der Annahme, daß die Polizei zumindest einen Ermittlungs- bzw. Sachverhaltsbericht ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft weiterleitet, diese von sich aus ermittelt, wurde vom Verletzten kein Strafantrag gestellt. Er hat aber Krankenhausbericht bei der Dienststelle eingereicht.

Nachfrage nach nunmehr über 2 Monaten ergab, daß über den Vorfall nicht einmal ein Tagebucheintrag vorgenommen worden ist, geschweige denn an die StA gemeldet.
Auf die Frage hin, ob wenigstens durch die Beamten die Personalien der Beteiligten aufgenommen wurden, wurde barsch mitgeteilt, ob ich denn wisse, wie (betrunken) der Geschädigte zustand.

Frage:
Wäre angesichts der Art und Schwere der KV von einer öffentlichen Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft auszugehen, sofern ihr die bekannt geworden wäre?
Aus Angst vor Repressalien möchte der Verletzte von sich aus keinen Strafantrag stellen.
Ist hier aufm Land so (!)
Danke
Diriana


von Diriana am 26.10.2005 08:39
Status: Junior (82 Beiträge)
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>Körperverletzung - wann öffentliches Interesse an der Strafverfolgung?
Naja... was ist für Sie eine schwere Körperverletzung? Rein rechtlich dürfte es sich dabei sicherlich nicht um eine besondere Schwere handeln.

flo.


von f!o am 26.10.2005 09:01
Status: Legende (407 Beiträge)
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>Körperverletzung - wann öffentliches Interesse an der Strafverfolgung?
Eine schwere KV im Sinne von § 226 StGB liegt hier sicher nicht vor, da nicht die Verletzungsfolgen eingetreten sind, die der § 226 StGB fordert.

Auch eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB ist -zumindest der Schilderung nach- nicht zu erkennen.

Somit wären wir im Bereich der einfachen KV nach § 223 StGB, einem relativen Antragsdelikt.

Ob die Staatsanwaltschaft hier das ''besondere öffentliche Interesse'' an der Strafverfolgung geltend machen würde, kann man nicht vorhersagen. Das liegt u.a. auch an der Person des Beschuldigten (ggf. einschlägig vorbestraft, unter Bewährung stehend...)

Wenn ein Strafantrag gestellt wird, wäre das (einfache) öffentl. Interesse zur Anklageerhebung ausreichend.

Von daher sollte der Geschädigte entscheiden, was mehr ins Gewicht fällt: Die Angst vor Repressalien, oder der Wunsch, daß der Täter bestraft wird.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 26.10.2005 09:16
Status: Tao (12388 Beiträge)
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>Körperverletzung - wann öffentliches Interesse an der Strafverfolgung?
Guten Tag,

aufgrund der erheblichen Körperverletzungsfolgen und der restlichen Sachverhaltsschilderung ist das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu bejahen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 26.10.2005 10:33
Status: Tao (9757 Beiträge)
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>Körperverletzung - wann öffentliches Interesse an der Strafverfolgung?
Ich verstehe nicht ganz, wie Sie sich das vorstellen. Will der Verletzte keinen Strafantrag stellen und nicht zur Sache aussagen? Wenn er zur Sache aussagt, bleibt das doch für die Beschuldigten wahrscheinlich relativ egal, ob er dann noch Strafantrag stellt. Und warum sollte die Staatsanwaltschaft die Sache von sich aus verfolgen, wenn der Verletzte durch Nichtstellen eines Strafantrages zu erkennen gibt, daß er an einer Strafverfolgung nicht interessiert ist?


von Thomas.Newton am 26.10.2005 17:56
Status: Philosoph (631 Beiträge)
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>Körperverletzung - wann öffentliches Interesse an der Strafverfolgung?
Wenn die Staatsanwaltschaft wegen der Tatumstände oder der Identität der Täter ein Einschreiten zum Schutz der Rechtsordnung einfach geboten hält, wird sie das verfolgen. Es wäre ja auch schlimm, wenn sie zuließe, dass irgendwelche Schläger unbehelligt ganze Stadtteile mit ihrer Gewaltätigkeit bedrohen können.
Ansonsten: Der Fragesteller schreibt ja etwas von vier jungen Männern, das könnte ein Indiz dafür sein, dass hier möglicherweise doch gefährliche Körperverletzung vorliegt.


von DanielB am 27.10.2005 02:15
Status: Unsterblich (3279 Beiträge)
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>Körperverletzung - wann öffentliches Interesse an der Strafverfolgung?
Es scheint doch nach dem Sachverhalt so zu sein, dass die Polizei überhaupt keine Akte angelegt und an die StA übersendet hat. Demnach hat die StA derzeit gar keine Kenntnis von der Tat.
Wenn der Verletzte ein Interesse an der Strafverfolgung hat, sollte er jetzt noch einen Strafantrag stellen, ggf. direkt an die StA.
Das Verhalten der Polizeibeamten - soweit es zutreffend geschildert wurde - würde mich zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde, evtl. auch zu einer Strafanzeige gegen die Polizisten wegen Strafvereitelung im Amt bringen.
Immerhin haben die Beamten eine Straftat (einfache Körperverletzung) dienstlich wahrgenommen. Sie sind dann verpflichtet, einen Ermittlungsvorgang anzulegen. Ob die Sache dann verfolgt wird oder mangels öffentlichen Interesses eingestellt wird, ist allein Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Die Polizei kann und darf das nicht vorwegnehmen.


von Dieter Mayer am 27.10.2005 14:40
Status: Senior (172 Beiträge)
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>Körperverletzung - wann öffentliches Interesse an der Strafverfolgung?
Wenn der Verletzte ein Interesse an der Strafverfolgung hat, sollte er jetzt noch einen Strafantrag stellen, ggf. direkt an die StA.

So ist es.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 27.10.2005 14:49
Status: Tao (12388 Beiträge)
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>Körperverletzung - wann öffentliches Interesse an der Strafverfolgung?
--- editiert vom Admin


von guest123-1707 am 27.10.2005 16:28
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