Körperverletzung - wann öffentliches Interesse an der Strafverfolgung?
Guten Morgen,
eine allgemeine Frage zur Bewertung/Strafbarkeit einer Körperverletzung:
Ein stark angetrunkener junger Mann pöbelt vor einer Diskothek herum.
Seine Verbalattacken werden von vier jungen Männern, (von einem) mit Faustschlägen ins Gesicht abgewehrt.
Der Angetrunkene schlägt nicht zurück.
Der herbeigerufenen Polizei "fällt weiter nix auf" der (stark blutende und offensichtlich)Verletzte macht keine Angaben, die Beamten werden aber von Anwesenden auf die Schlägerei hingewiesen.
Der Verletzte geht erst am folgenden Tag ins Krankenhaus. Verletzungen:
Kieferngelenk-, Jochbogen-, Orbitafraktur, Schädelprellung, SHT I.
In der Annahme, daß die Polizei zumindest einen Ermittlungs- bzw. Sachverhaltsbericht ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft weiterleitet, diese von sich aus ermittelt, wurde vom Verletzten kein Strafantrag gestellt. Er hat aber Krankenhausbericht bei der Dienststelle eingereicht.
Nachfrage nach nunmehr über 2 Monaten ergab, daß über den Vorfall nicht einmal ein Tagebucheintrag vorgenommen worden ist, geschweige denn an die StA gemeldet.
Auf die Frage hin, ob wenigstens durch die Beamten die Personalien der Beteiligten aufgenommen wurden, wurde barsch mitgeteilt, ob ich denn wisse, wie (betrunken) der Geschädigte zustand.
Frage:
Wäre angesichts der Art und Schwere der KV von einer öffentlichen Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft auszugehen, sofern ihr die bekannt geworden wäre?
Aus Angst vor Repressalien möchte der Verletzte von sich aus keinen Strafantrag stellen.
Ist hier aufm Land so (!)
Danke
Diriana
von Diriana am 26.10.2005 08:39
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